Verkehr

Beleuchtung des Fuß- und Radwegs zwischen Hafkhorst/Rockbusch und Unterführung Mecklenbeck

Petition richtet sich an
Bezirksvertretung Münster-West
20 Unterstützende 11 in Stadtbezirk Münster-West

Sammlung beendet

20 Unterstützende 11 in Stadtbezirk Münster-West

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 31.12.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

08.12.2023, 19:32

Gleichzeitig zur Petition findet ein Aufruf über eine Flyeraktion bei der sich Unterstützende per E-Mail bei mir melden können statt. So hatte ich die Aktion gestartet und erst nach einem Hinweis auf Bedenken des Datenschutz der verwendeten E-Mail-Adressen und die Möglichkeit der Verwendung datensicherer Petitions APPs die Open Petition APP genutzt. Ich - Mensch - bin nicht vollkommen perfekt. Es hat mich per E-Mail berechtigte Kritik erreicht.
Zum einen betraf dies die Verständlichkeit des Auftrags durch den Rat an die Verwaltung und das Setzen von mehrern Satzzeichen in der Begründung.
Des Weiteren haben Unterstüzende auf die ungenügende Beleuchtung des Wegs am Flüchtlingsheim zu Ripenhorst und Rockbusch hingewiesen. Die ungenügende Beleuchtung war mir bekannt, ich hielt sie für nicht so bedeutend. Tatsache ist aber, dass nach Einbruch der Dunkelheit Kinder und eine ältere Dame aus diesem Bereich den beträchtlichen aber sicheren Umweg über Hafkhorst und Heroldstraße wählen.


Neuer Petitionstext:

Antrag nach §24 GO NRW

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt, derden neueneuen Fuß- und Radweg zwischen Hafkhorst/RockbuschHafkhorst/Ripenhorst/Rockbusch (incl. der Wegstrecke entlang des Flüchtlingsheims) zur neuen Ampelanlage an der Bahnunterführung Heroldstraße wird mit einer adaptiven BeleuchtungLED-Beleuchtung ausgestattet.auszustatten.



Neue Begründung:

Der neu eingerichtete Fuß- und Radweg hat sich in kürzester Zeit zum meistgenutzten Weg südlich der Bahnunterführung entwickelt. Der unbeleuchtete Zustand entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen (Sicherheitsbedürfnis von Frauen und Kindern, Begegnungen zwischen Radfahrenden und Fußgängern, Erkennen von Hindernissen)Hindernissen), welche an einen Weg mit einem derartig hohen Nutzungsgrad durch die Bürgerschaft üblicherweise gestellt werden.

 

Um den Anforderungen an Energieeinsparung, Lichtverschmutzung und Schutz der Tierwelt insbesondere der Vogelwelt gerecht zu werdenwerden, soll die LED- BeleuchtungLED-Beleuchtung adaptiv (ähnlich wie an der Kanalpromenade) eingerichtet werden. Da nur ein ganzjähriger Betrieb den Sicherheitsanforderungen der Bevölkerung entsprichtentspricht, wird - im Unterschied zur Kanalpromenade - folgender Betriebsmodus vorgeschlagen:

 

Während der Zeit zwischen Sonnenunter- und -aufgang befinden sich ausschließlich die Leuchten in den Ein-/Ausgangsbereichen in abgedimmter BereitschaftBereitschaft; alle weiteren Leuchten sind ausgeschaltet. Bei Erfassung einer Wegenutzung gehen alle Leuchten in den gedimmten Bereitschaftszustand und jeweils die Leuchten in deren Erfassungsbereichen die Nutzung stattfindetstattfindet, werden mit voller Leuchtkraft betrieben.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3 (2 in Stadtbezirk Münster-West)


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