23.12.2020, 18:14
Das Bündnis Grüne Lungen für Essen kritisiert den Schwarz-Grünen Kooperationsvertrag:
„CDU - Bündnis90/Die Grünen wollen die Zukunft sichern – und fangen vielleicht morgen damit an“
„Einzelne Lichtblicke, im Großen und Ganzen aber enttäuschend.“, so beurteilt das Bündnis Grüne Lungen für Essen das Kooperationsergebnis der Schwarz-Grünen Verhandlungen.
Als positiv wertet das Bündnis, dass von allen noch unter Schwarz-Rot geplanten Bauvorhaben, Kesselstr., Klostergarten, Feldwiese, Villa Ruhnau, Ickten und dem Messeparkplatz nur ein einziges von der neuen Schwarz-Grünen Koalition zur Bebauung vertraglich zur Realisierung beschlossen wurde: „Es freut uns, dass wenigstens fünf der in der alten Legislaturperiode unter Schwarz-Rot angestoßenen Bauvorhaben nicht mit Bauabsichten bestätigt wurden. Wir gehen daher davon aus, dass sich unter dem Grünen Einfluss die Vernunft für den Erhalt der wichtigen Ressource „Grün- und Waldflächen“ durchgesetzt hat und die CDU sich schlussendlich im Gegenzug dafür mit der Bebauung des Messeparkplatzes hat auszahlen lassen. Ein etwas deutlicheres Signal hätte dem Vertrag an der Stelle nicht geschadet. In Dortmund haben die Grünen mit der CDU den Planungsstopp für ganze Bauvorhaben für die kommende Legislaturperiode beschlossen.“, so Gunter Zimmermeyer von der IG Ickten. „Bitter für den Messeparkplatz, doch wie bei unseren anderen fünf Flächen auch, werden wir auch da weiterhin wachsam und aktiv sein und unsere Position gegen eine Bebauung an der Stelle weiterverfechten.“, so Estelle Fritz von der Initiative Rettet Rüttenscheid.
Erfreulich an der Vereinbarung ist auch, dass die seit Jahren geforderte Leitlinie für eine klimaangepasste Stadtplanung der „doppelten Innenentwicklung“ - also Erhalt von Grünflächen, Bauen im Bestand und die Entsiegelung - als Leitlinie für Neubauten aufgenommen wurde. Der Dämpfer dazu findet sich einige Zeilen weiter, in denen die alte Leitlinie der Innen- vor Außenentwicklung wieder aufgenommen wird. Hier befürchtet das Bündnis, dass sich so die Rosinen aus dem Bau-Kuchen gepickt werden können und man sich für den entsprechenden Baufall die Leitlinie aussucht, die einem passt.
Im Vertrag steht zudem vieles, was heute schon gilt. So mag es zwar schön klingen, wenn im Kooperationsvertrag festgehalten wird, dass „Grundsätzlich keine Baulandausweisung für Wohnen oder Gewerbe in Landschaftsschutzgebieten, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, im Wald sowie in regionalen Grünzügen erfolgen soll.“ Der Dämpfer kommt im Nachsatz, dass „Einzelfallentscheidungen möglich bleiben, vor allem wenn keine anderen Flächen zur Verfügung stehen.“ „Dass Landschaftsschutzgebiete oder Wälder nicht einfach bebaut werden können, ist ja schon heute so, die Einzelfallentscheidung ist hier die Krux. In der Praxis erleben wir Bürgerinitiativen es, dass viel zu oft Sondergenehmigungen erteilt werden oder Landschaftsschutzgebiet einfach in Bauland umgewidmet wird.“, so Hans-Bernd Katz vom Meckenstocker Weg. Besonders der Nebensatz, dass Einzelfallentscheidungen möglich sind, wenn keine anderen Flächen zur Verfügung stehen, lässt das Bündnis aufhorchen: Im Kooperationsvertrag ist aktuell verankert, dass „das Baulückenkataster zu diesem Zwecke aktualisiert werden soll.“ Stefan Schwarz, Leiter des Amtes für Stadterneuerung, hat jedoch aktuell erklärt (WAZ berichtete am 21.12.2020), seine Planungsaufgabe gerade nicht darin zu sehen, entsprechende Brachflächen- und Leerstandskataster zu erstellen, sondern die Flächensuche vielmehr den Investoren zu überlassen. „Was würden Sie sich als Investor denn für eine Fläche aussuchen? Die grüne Wiese oder den bereits versiegelten Boden, den sie erst aufreißen und entsorgen müssten?“, fragt Dina Jankowski provokativ, „Die kooperationsvertraglichen Planungsvorgaben sind bei dem aktuell angekündigten Widerstand der Verwaltung an der Stelle einfach zu schwach. Nicht allein Baulücken sind unserer Meinung nach zu dokumentieren, sondern bereits versiegelte Brachflächen und Leerstände. Zudem wurde an keiner Stelle verankert, wann und in welcher Form diese wichtige Planungsaufgabe endlich stattfinden soll. Im Gegenteil: gerade aktuell berechnet das Planungsamt noch immer den Wohnbedarf mit viel zu hohen Zahlen.“ So verkündete das Amt für Stadterneuerung gerade einen Wohnraumbedarf von 14.339 neuen Wohnungen. Bei einem Bevölkerungswachstum in Essen von gerade einmal 1.600 Einwohnern bis 2030 lässt sich dieser Bedarf nicht einfach durch gesteigerte Wohnansprüche zurechtargumentieren, so das Bündnis.