04.02.2017, 13:30
Sehr geehrter Herr Dolhacz,
die Prüfung Ihres Anliegens, die ich mit meiner Nachricht vom 21. Juni 2016 zugesagt hatte, hat stattgefunden.
Im Ergebnis teilt mir das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit, dass die fachliche Darstellung der aktuellen Verkehrssituation, wie sie Ihnen der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz bereits dargelegt hatte, weiterhin zutreffend ist. Es besteht keine verkehrstechnische - insbesondere keine unfallbedingte - Veranlassung, den Knotenpunkt B 271, L 443 und K 34 in Flörsheim-Dalsheim in einen Kreisverkehrsplatz umzubauen. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit auch keine Realisierungsperspektive für eine solche Maßnahme. Dafür bitte ich um Verständnis.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
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Sehr geehrte Damen und Herren,
so nebenbei möchte wir Ihnen den letzten Bericht vom Unfallschwerpunkt an der Kreuzung B 271, L 443 und K 34 in Flörsheim-Dalsheim zukommen lassen.
Wenn Ihrer Meinung nach dies kein Unfallschwerpunkt sei, so dürfte sich nach Ihrem Statement vom 19.Juli 2016 kein Unfall mehr an dieser Kreuzung ereignen.
Aber wie Sie dem beigefügten Artikel entnehmen können, hat es an dieser Kreuzung wieder "gekracht".
Wir werden Sie weiterhin mit Artikeln dieser Art bedienen, da leider, leider es an dieser Kreuzung zukünftig so lange keine Ruhe gibt, bis die Landesregierung einsichtig handelt und an dieser Stelle ein Rondell installiert.
Mit freundlichen Grüßen! Monsheim, 19.08.2016
Gottfried Dolhacz, Bürgerinitiative Kreisel in Flörsheim-Dalsheim
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Sehr geehrter Herr Dolhacz, Mail vom 7.12.2016
das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat mir zwischenzeitlich geantwortet. Danach stellt sich die Situation in Flörsheim-Dalsheim wie folgt dar:
Nach den Daten zur aktuellen örtlichen Unfallsituation der Polizei kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen:
Seit dem 13. August 2016 sind keine Unfälle mehr an dem in Rede stehenden Knotenpunkt aufgenommen worden.
Nach den neuen Kriterien des Merkblatts zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen zur Bemessung einer Unfallhäufungsstelle ist der Knotenpunkt im Betrachtungszeitraum 2013 - 2015 und 2014 - 2016 als Unfallhäufungsstelle (UHS) auffällig.
Konkrete Maßnahmen sind derzeit jedoch nicht vorgesehen. In der nächsten Sitzung der Verkehrsunfallkommission im Jahr 2017 wird der Knotenpunkt näher betrachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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H.-Georg Huber-Balbach
Bürgerbüro der Landesregierung
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz