25.05.2023, 20:25
Der erste Termin für eine Entscheidung wurde am 17.05. nicht genutzt. Das Problem der hohen Preise besteht für die Kolleg:innen aber fort. Die ARK Bayern hat damit die Chance auf ihrer nächsten regulären Sitzung, die bereits am 13.07.2023 stattfindet, eine richtungsweisende Entscheidung zu Gunsten der Mitarbeiter.innen bei der ELKB und der Diakonie Bayern zu treffen. Wir werden bis dahin also weiter sammel (müssen), um die Notwendigkeit für die Auszahlung der Prämie zu unterstreichen.
Neuer Petitionstext:
An die Mitglieder der ARK-Bayern:
Andreas Häfner, Thomas Hinkl, Joachim Laupenmühlen, Arthur Pauli
(Vertreter der Mitarbeiter:innen der Diakonie)
Irmgard Hahn, Gerd Herberg, Klaus Klemm, Patrik Demke
(Vertreter der Mitarbeiter:innen der ELKB)
Markus Bottlang, Dr. Matthias Heidler, Evelyn Henseleit, Karl Schulz
(Vertreter der Arbeitgeber:innen der Diakonie)
Dr. Nikolaus Blum, Florian Baier, Tanja Keller, Klaus Stiegler
(Vertreter der Arbeitgeber:innen kirchlicher Körperschaften)
Zur Kenntnis:
Gerhard Berlig, Geschäftsführer der ARK
Arthur Palaschinski, stellvertretender Geschäftsführer der ARK
Liebe Mitglieder der ARK Bayern,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg:innen,
im Rahmen des dritten Entlastungspakets hat die Bundesregierung, zur Bekämpfung der Folgen der aktuellen Energiekrise, die Zahlung einer sog. Inflationsausgleichsprämie vorgeschlagen. Damit haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei als Einmalzahlung – auch in mehreren Teilbeträgen – auszubezahlen. Diese Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sie ist also nicht an eine Tarif- oder Entgeltrunde gebunden. Und sie ist dazu gedacht die hohen Preissteigerungen auszugleichen, unter denen Arbeitnehmer:innen aktuell leiden.
Deshalb appellieren wir als Unterzeichnende an die ARK Bayern, im Geltungsbereich der AVR-Bayern sowie der DiVO Gebrauch von der Möglichkeit zu machen, allen Mitarbeiter:innen bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei unabhängig von der nächsten Entgeltverhandlung beginnend im laufenden Jahr auszubezahlen. Die enorme Teuerung schlägt für alle Mitarbeiter:innen diakonischer Einrichtungen und kirchlicher Träger jetzt zu Buche. Daher müssen wir auch jetzt Lösungen für die Kolleg:innen finden. Ein Verweis darauf, dass die z.B. für den Geltungsbereich der AVR-Bayern Entgeltrunde für 2023 abgeschlossen ist und erst wieder ab dem 01.07.2024 die Einkommen steigen können, trägt der Not der Kolleg:innen keine Rechnung. Diese Entscheidung ist auch deshalb jetzt zu treffen, weil wir sonst Mitarbeiter:innen verlieren werden an Arbeitgeber, die die Inflationsausgleichsprämie in den nächsten Monaten auszahlen.
In der aktuellen Tarifeinigung vom 23.04.2023 für den TVöD ist die Auszahlung beginnend ab dem 01.06.2023 vorgesehen, sodass die Refinanzierung über die Kostenträger auch für die diakonischen Arbeitgeber und beispielsweise Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft möglich wird.
Wir schlagen vor, sich einerseits an der aktuellen Tarifeinigung für den TVöD zu orientieren, andererseits die Laufzeit der jetzigen Vereinbarung der ARK zu berücksichtigen. Konkret sollte die Auszahlung wie folgt erfolgen:
- Einmalig 1.240 € im Juli 2023
- Monatliche Zahlung von 160 € ab August 2023 bis Juni 2024
- Auszubildende und Praktikant:innen sollen jeweils die Hälfte davon erhalten
Der um einen Monat nach hinten versetzte Termin zum Start mit der Auszahlung ermöglicht es den Arbeitgebern entsprechende Vereinbarungen mit den Kostenträgern zu treffen.
WirNachdem offensichtlich am 17.05. keine Entscheidung getroffen worden ist und es auch sonst keine Reaktion Ihrerseits gab, fordern wir Sie als Mitglieder der ARK Bayern auf, auf Ihrer nächsten Sitzung am 17.05.202313.07.2023 einen entsprechenden Beschluss zu fassen.fassen, damit die Inflationsausgleichsprämie zeitnah zur Auszahlung kommen kann.
Erstunterzeichner:innen
Martin Albrecht, Vorsitzender der Gesamt-MAV Diakonie Regensburg, ver.di
Claudia Barkholz, stellv. Vorsitzende der GMAV im Dienststellenverbund Diakoneo KdöR, ver.di
Lutz Egerer, Vorsitzender MAV Dienste und Einrichtungen im Dekanat Nürnberg, ver.di
Stefan Eisele, Vorsitzender der Gesamtmitarbeitervertretung der Rummelsberger Diakonie, ver.di
Werner Enser, Vorsitzender der GMAV im Dienststellenverbund Diakoneo KdöR, ver.di
Annemie Fuchs, stellvertretende Vorsitzende der MAV Diakonie Allgäu
Ilona Fuß, Vorsitzende der MAV Diakonie Allgäu
Edith Günter-Rumpel, Vorsitzende der MAV Diakonie Würzburg, ver.di
Julia Hasenstab, Vorsitzende der Gesamt-MAV des ZfK Würzburg, ver.di
Natascha Heckl, stellvertretende MAV-Vorsitzende Altes Schweinheimer Schulhaus Aschaffenburg, ver.di
Daniel Köhler, MAV Diakonie Würzburg, ver.di
Petra Lessmann, Vorsitzende der MAV Diakonie Roth-Schwabach, ver.di
Kinga Marz, stellvertretende Vorsitzende der MAV Diakonie Hasenbergl, ver.di
Thomas Pfeifer, Vorsitzender der Gesamt-MAV Diakonie Traunstein, GEW
Burkhard Schattenmann, MAV Diakonie Sulzbach-Rosenberg, ver.di
Andreas Schlutter, Vorsitzender der MAV Diakonie München und Oberbayern, ver.di
Nicole Seidel, stellv. Vorsitzende der Gesamt-MAV der Hilfe im Alter gGmbH, ver.di
Romina Sukienicki, Vorsitzende der MAV Diakonie Rosenheim, ver.di
Markus Wiedemann, SBV Arbeit und Tagesstruktur Oettingen/Polsingen/Gunzenhausen, ver.di
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9.139 (8.861 in Bayern)
12.05.2023, 14:53
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Unterstützer:innen,
die Resonanz auf unsere Petition ist enorm. Mittlerweile haben ca. 6.600 Personen über openPetition unterschrieben. Hinzu kommen nach weitere geschätzte 1.000 Unterschriften aus Sammlungen in den Einrichtungen und Betrieben von Diakonie und ev. Kirche.
Selbst das Sonntagsblatt berichtet unter der Überschrift "Ringen um Inflationsprämie für kirchliche Beschäftigte" (www.sonntagsblatt.de/artikel/epd/ringen-um-inflationspraemie-fuer-kirchliche-beschaeftigte). Dort heißt es:
„ARK-Sprecher Daniel Wagner sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), fraglos setze der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst auch die kirchlichen Dienstgeber unter Druck. Man halte eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro auch für "angemessen und gut", doch müsse für so eine Auszahlung die Refinanzierung sichergestellt sein.“
Das sehen wir auch so, allerdings kann es ja keine Lösung sein, dass die Kolleg:innen bei der Diakonie lange Gesichter machen, weil die Prämie im Geltungsbereich des TVöD zur Auszahlung kommt und die Diakonie abwartet, was passiert. Die enorme Zustimmung zu unserer Petition – und auch die vielen Kommentare – machen ja deutlich, dass viele Kolleg:innen auch unzufrieden sind mit einem „Dritten Weg“, bei dem hinter verschlossenen Türen irgendwann Entscheidungen getroffen werden. Transparenz und die Möglichkeit der Beteiligung sehen anders aus.
Verwundert hat uns zudem eine Mail des vkm-Bayern, die auch in den Büros vieler Mitarbeitervertretungen eingegangen ist. Da lesen wir: „Vergleicht man die AVR-Bayern mit der Tabelle des TVöD-P so hat eine ausgebildete Fachkraft in der Altenpflege im Bereich der AVR ab dem 01.01.2023 eine Grundvergütung von 3549,15 EURO, im Bereich des TVöD sind es 3108,44 EURO (bezogen auf das sechste Beschäftigungsjahr).“
Wir haben da mal nachgerechnet:
Pflegefachkräfte mit entsprechender Tätigkeit sind gemäß der TVöD-P-Tabelle im sechsten Berufsjahr in der Entgeltgruppe P 7 Stufe 4, das sind – bei 39 Stunden in der Altenpflege – 3.379,29 € Tabellenentgelt plus 25,00 € statische Zulage § 15 Abs. 2.3 und 120,00 € dynamische Zulage § 15 Abs. 2.4, also derzeit 3.524,29 € Monatsbrutto bei Vollzeit.
In der AVR-Bayern erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 8 Stufe 3, das sind 3.549,15 € Tabellenentgelt plus 60,00 € statische Zulage Anlage 2 Anm. 23, also 3.609,15 € Monatsbrutto – bei 40 Stunden. Aber wer arbeitet schon Vollzeit in der Pflege. Bei gleicher Arbeitszeit verdienen AVR-Beschäftigte bei der Diakonie Bayern bei dieser punktuellen Betrachtung trotz der Gehaltserhöhung zum 01.01.2023 sogar etwas weniger als im TVöD.
Aber Tarifvergleiche machen im Grunde nur Sinn, wenn man sich das Ganze anschaut. Und für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung ist es kein Trost, wenn ggf. die Pflegedienstleitung (PDL) im diakonischen Pflegezentrum mehr verdient als nach TVöD, sie selber verdienen nämlich – bei AVR-konformer Eingruppierung in die E 4 – spürbar weniger als die Kolleg:innen im Öffentlichen Dienst.
Gute Gehälter sind auch uns wichtig, die Prämie ist hier nur ein notwendiger und angemessener vorübergehender Ausgleich für die enorme Kostensteigerung, unter denen vor allem die Kolleg:innen in den unteren Entgeltgruppen leiden, – bis zur nächsten regulären Gehaltserhöhung, die zudem bei der Diakonie Bayern auch erst vier Monate nach der Erhöhung im TVöD erfolgen soll. Wie viel Leidensfähigkeit trauen die Arbeitnehmervertreter:innen in der ARK uns denn zu?
Dass das alles auch refinanziert werden muss, ist selbstredend. Hier wäre es in unseren Augen geboten, dass die Diakonie den Kontakt zu den Gewerkschaften sucht, die eine Erhöhung der Tabellengehälter um 200 € plus 5,5%, aber mindestens 340 € zuzüglich der Investitionsprämie verhandelt haben.
Wir bedanken uns herzlich für eure Unterstützung und eure offenen Worte in den Kommentaren.
Unsere Petition wirkt! Je mehr mitmachen, desto besser.
Viele Grüße
Claudia Barkholz
Werner Enser
Stefan Eisele
Julia Hasenstab
Andreas Schlutter
und alle Erstunterzeichner:innen