unsere Petition zur Inflationsausgleichsprämie war ein Erfolg, aber wir wollen nicht verschweigen, dass wir auch bei der Diakonie Bayern einen Tarifvertrag brauchen, damit es im Sozial- und Gesundheitswesen für alle gute Arbeitsbedingungen und faire Gehälter gibt.
Aber nicht nur der sogenannte „Dritte Weg“, also das Aushandeln von Abschlüssen hinter verschlossenen Türen, ohne über die Forderungen von Kolleg:innen öffentlich zu diskutieren und Druck aufbauen zu können, ist unseres Erachtens nicht zukunftsfähig.
Das gesamte kirchliche Arbeitsrecht steht in der Kritik.
Derzeit gibt es bei kirchlichen Trägern andere Regelungen zur Mitbestimmung sowie zu Loyalitätsfragen als bei anderen Arbeitgebern. So spielt die Kirchenzugehörigkeit nach wie vor eine wichtige Rolle, auch wenn es in vielen Fällen vor allem bei größeren diakonischen Trägern sowie größeren kirchlichen Dienststellen außerhalb von Leitungsfunktionen recht großzügig gehandhabt wird.
Das Mitarbeitervertretungsgesetz unterscheidet sich in vielen Punkten vom Betriebsverfassungsgesetz, das zum Beispiel bei der AWO Anwendung findet. Daran gibt es schon länger Kritik. Die Bundesregierung hat sich deshalb im Koalitionsvertrag folgenden Auftrag gegeben:
"Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen."
Das Bundesarbeitsministerium führt seit Mitte September entsprechende Gespräche mit Kirchen, Verbänden und Gewerkschaften. Aus diesem Grund hat ver.di die bundesweite Petition "Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte" gestartet, über die wir euch heute informieren möchten.
Die Unterzeichnenden fordern von Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie von den Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP:
• Schluss mit Diskriminierung wegen privater Entscheidungen: Streichung der Sonderregeln für Kirchen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 9 AGG Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung)
• Volle Mitbestimmung auch für Kirchenbeschäftigte: Streichung gesetzlicher Ausnahmen (u.a. § 118 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz - keine Geltung für Religionsgemeinschaften)
herzlichen Glückwunsch zum Erfolg! Damit noch mehr Menschen davon erfahren, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:
unsere Petition mit zum Schluss 16.700 Unterschriften ist erfolgreich - für die knapp 100.000 Beschäftigten bei Diakonie in Bayern kommt die Inflationsausgleichsprämie in voller Höhe.
Im April 2024 werden 1.800 € steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt, in den Folgemonaten bis Jahresende dann jeweils 150 €. Auszubildende, Praktikanten und Praktikantinnen sowie Studierende jeweils die Hälfte. Teilzeitkräfte bekommen die Prämie anteilig.
Die Auszahlung erfolgt zwar später als erhofft, aber statt zum 01.07.2024 wie zunächst von der ARK geplant bekommen wir bereits ab dem 01.04.2024 deutlich mehr Geld. Materiell entspricht dieser Beschluss im Übrigen der Prämie im TVöD.
Für die ca. 25.000 kirchlich Beschäftigten, die nach der DiVO, also im Wesentlichen nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt werden, konnte sich die ARK noch nicht zu einer Entscheidung durchringen. Die Tarifverhandlungen im Länderbereich beginnen erst im Oktober, der Abschluss gilt dort rückwirkend zum 01.10. und wird erfahrungsgemäß danach von der ARK Bayern mit ein bis zwei Monaten Verzögerung übernommen. es ist also nicht unwahrscheinlich, dass die Inflationsausgleichsprämie bei der Kirche sogar noch vor der Diakonie zur Auszahlung kommt.
Deshalb eine Bitte an die Beschäftigten bei den kirchlichen Trägern der ELKB: unterstützt die Kolleginnen und Kollegen im Länderbereich, zeigt euch solidarisch. Sie kämpfen auch für Euch! Zusammen geht mehr! zusammen-geht-mehr.verdi.de/
Wir werden uns den gesamten Abschluss für den Bereich der Diakonie in Bayern anschauen. Jetzt aber freuen wir uns, danken für eure tatkräftige Unterstützung und wünschen euch ein schönes und erholsames Wochenende.
Claudia Baerkholz
Petra Lessmann
Andreas Schlutter
im Namen aller Erstunterzeichner:innen
Der ver.di-Landesbezirk Bayern hat anlässlich unserer erfolgreichen Sammlung und Übergabe noch am gleichen Vormittag eine Pressemitteilung veröffentlicht
Unterstützung von Kolleg:innen der Stadtmission Nürnberg, Diakoneo, der Diakonie Regensburg und ver.di Fachbereich C Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
Heute um 10 Uhr haben wir die gesammelten Unterschriften Joachim Laupenmühlen, dem Vorsitzenden der ARK Bayern persönlich übergeben. Jetzt ist es an der Zeit, dass die richtigen Beschlüsse gefasst werden.
wir treffen uns:
am 13. Juli 2023
um 9:30 Uhr
Wo: Jugendherberge Nürnberg
Burg 2
90403 Nürnberg
Am 13. Juli trifft sich die ARK in der Nürnberger Jugendherberge. Wir wollen, dass die ARK die Vereinbarung, welche unsere Kolleg:innen über den TVöD erkämpft haben, nachvollzieht. Die Beschäftigten der Diakonie und ev. Kirche erwarten, mit den Beschäftigten der Kommunen, der kommunalen Altenpflege, vieler Lebenshilfen, der Arbeiterwohlfahrt etc. gleichgestellt zu werden – Inflationsprämie jetzt!
Als einer der größten Arbeitgeber im Freistaat stehen Diakonie und ev. Kirche in der Pflicht und Verantwortung. Gut funktionierende kirchliche Betriebe, Behinderteneinrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten und vieles andere mehr, sind notwendig für eine funktionierende Gesellschaft. Gutes und engagiertes Personal gibt es nicht zum Nulltarif.
Wir wollen, dass unsere Arbeit angemessen gewürdigt und entlohnt wird.
Wir haben um 10 Uhr einen Termin mit dem Vorsitzenden der ARK zur Übergabe der Unterschriften. Deshalb laden wir euch ein bereits ab 9:30 Uhr zur Jugendherberge in Nürnberg zu kommen, um uns öffentlich bei der Übergabe zu unterstützen, zu begleiten und unserer Forderung Nachdruck zu verleihen.