28.09.2023, 00:29
Liebe Kolleg:innen, liebe Unterstützer:innen,
unsere Petition zur Inflationsausgleichsprämie war ein Erfolg, aber wir wollen nicht verschweigen, dass wir auch bei der Diakonie Bayern einen Tarifvertrag brauchen, damit es im Sozial- und Gesundheitswesen für alle gute Arbeitsbedingungen und faire Gehälter gibt.
Aber nicht nur der sogenannte „Dritte Weg“, also das Aushandeln von Abschlüssen hinter verschlossenen Türen, ohne über die Forderungen von Kolleg:innen öffentlich zu diskutieren und Druck aufbauen zu können, ist unseres Erachtens nicht zukunftsfähig.
Das gesamte kirchliche Arbeitsrecht steht in der Kritik.
Derzeit gibt es bei kirchlichen Trägern andere Regelungen zur Mitbestimmung sowie zu Loyalitätsfragen als bei anderen Arbeitgebern. So spielt die Kirchenzugehörigkeit nach wie vor eine wichtige Rolle, auch wenn es in vielen Fällen vor allem bei größeren diakonischen Trägern sowie größeren kirchlichen Dienststellen außerhalb von Leitungsfunktionen recht großzügig gehandhabt wird.
Das Mitarbeitervertretungsgesetz unterscheidet sich in vielen Punkten vom Betriebsverfassungsgesetz, das zum Beispiel bei der AWO Anwendung findet. Daran gibt es schon länger Kritik. Die Bundesregierung hat sich deshalb im Koalitionsvertrag folgenden Auftrag gegeben:
"Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen."
Das Bundesarbeitsministerium führt seit Mitte September entsprechende Gespräche mit Kirchen, Verbänden und Gewerkschaften. Aus diesem Grund hat ver.di die bundesweite Petition "Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte" gestartet, über die wir euch heute informieren möchten.
Die Unterzeichnenden fordern von Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie von den Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP:
• Schluss mit Diskriminierung wegen privater Entscheidungen: Streichung der Sonderregeln für Kirchen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 9 AGG Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung)
• Volle Mitbestimmung auch für Kirchenbeschäftigte: Streichung gesetzlicher Ausnahmen (u.a. § 118 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz - keine Geltung für Religionsgemeinschaften)
Ihr könnt die Petition auf openPetition unterzeichnen, hier der Link:
www.openpetition.de/petition/online/gleiches-recht-fuer-kirchlich-beschaeftigte
Viele Grüße
Martin Albrecht
Claudia Barkholz
Werner Enser
Petra Lessmann