28.03.2018, 01:59
Liebe UnterstützerInnen,
die Antwort des zuständigen BVV-Bezirksverordneten Rimmler aus der CDU-Fraktion gibt Grund zur Hoffnung:
Die BVV hat bereits Ende 2016 das Bezirksamt mit der Prüfung beauftragt hat, ob eine Ausweitung der parkraumbewirtschafteten Zone bis zum Innsbrucker Platz möglich ist. D. h. unsere Eingabe kommt zum richtigen Zeitpunkt, da der Abschlussbericht mit Handlungsempfehlung inzwischen vorliegen sollte. Ich hoffe nur, dass diese auch in unserem Sinne ausfällt und die BVV schnell eine entsprechende Entscheidung fällt.
Hier der vollständige Text der Email von Herrn Rimmler:
Die CDU-Fraktion hat bereits Ende 2016 einen Antrag zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im betreffenden Gebiet gestellt, der so auch einstimmig von der BVV beschlossen wurde (siehe Anhang). Demzufolge muss das Bezirksamt eine Untersuchung gemäß StVO vornehmen ob die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung gemäß den gesetzlichen Vorgaben möglich ist. Ein Ergebnis dieser Untersuchung ist mir allerdings nicht bekannt, wir werden aber im zuständigen Ausschuss zum Ordnungsamt nachfragen und Ihnen unaufgefordert berichten.
Grundsätzlich sehe ich keine Hindernisse, die Ihrem Wusch entgegenstehen, allerdings ist eine Umsetzung der Maßnahmen durch das personell unterbesetzte Bezirksamt sicher zeitnah schwierig. Wir werden dennoch deutlich machen, dass in der Angelegenheit Eile geboten ist.
Ich hoffe dass damit Ihrem Begehren noch in diesem Jahr gefolgt werden kann und die Parkplatzsuche für alle Anwohner im betreffenden Bereich erträglicher wird.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Rimmler
Anlage - Text des Antrags
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die immer wieder von Anwohnern geforderte Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Friedenau in nördliche Richtung bis zum Innsbrucker Platz realisiert werden kann. Dabei sind folgende Handlungsschritte zu berücksichtigen:
Eine Anwohnerbefragung im betroffenen Gebiet hinsichtlich der Akzeptanz bzw. Notwendigkeit einer erweiterten Parkraumbewirtschaftung. Dabei sind auch Informationen über Folgekosten für die Anwohner zu berücksichtigen.
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, damit keine finanziellen Belastungen für den Bezirk entstehen.
Ein Abschlussbericht mit Handlungsempfehlung ist der BVV bis spätestens 31.12.2017 vorzulegen. Zusätzlich erfolgt nach Abschluss der Anwohnerbefragung eine Zwischenberichterstattung im zuständigen Ausschuss der BVV.