Region: Bayern
Bildung

Aussetzung der Schulpflicht in Bayern für 3 Monate

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Bayerischern Landtags

27 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

27 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

26.01.2021, 22:31

Liebe Unterstützer/innen der Petition
"Aussetzung der Schulpflicht für drei Monate" an den bayerischen Landtag,

am kommenden Donnerstag wird die Petition behandelt.

Im Folgenden das Originalmail von der Landtagsverwaltung:

"Sehr geehrter Herr Schmude,

hiermit teilen wir mit, dass Ihre Petition am Donnerstag, 28.01.2021 zur Behandlung im Ausschuss für Bildung und Kultus vorgesehen ist. Die Beratung Ihres Anliegens ist in öffentlicher Sitzung geplant.

Aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie ist ein Zutritt zum Landtagsgebäude derzeit nicht möglich. Sie können die Ausschusssitzung jedoch mittels Echtzeitübertragung im Internet (Livestream) auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags unter www.youtube.com/user/BayernLandtag mitverfolgen. Es erfolgt keine Aufzeichnung, die nach der Sitzung noch abrufbar ist.

Zum Ablauf der Sitzung möchten wir Ihnen noch folgende Hinweise geben:
Die Sitzung und der Livestream beginnen um 09:15 Uhr. Die genaue Uhrzeit für den Aufruf Ihrer Petition können wir Ihnen leider nicht mitteilen, da diese vom Umfang und der Abwicklung der Tagesordnung abhängt.

Mit der Berichterstattung im Ausschuss wurden die Abgeordneten Herr Prof. Dr. Gerhard Waschler und Frau Margit Wild betraut. Die Berichterstatter haben die Petition bereits vor der Sitzung geprüft. Die Berichterstattung im Ausschuss beschränkt sich deshalb in aller Regel auf eine kurze Zusammenfassung.

Das Beratungsergebnis werden wir Ihnen schriftlich mitteilen.

Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung Ihrer Petition auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird. Dies liegt ganz im Ermessen des Ausschusses. Über einen eventuell neuen Termin würden wir Sie informieren."


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