Region: Bayern
Dialog
Bürgerrechte

Ausschreibungspflicht beim Verkauf von Gemeindegrundstücken an Bürgermeister und Gemeinderäte

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Bayrischen Landtages
103 Unterstützende 74 in Bayern

Sammlung beendet

103 Unterstützende 74 in Bayern

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 16.08.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

02.02.2023, 13:40

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Veräußerung von Gemeindegrundstücken; Beschwerde über Markt Lonnerstadt
Petition vom 17.08.2022

Sehr geehrter Herr Daniele,

hiermit teilen wir mit, dass Ihre Petition am Mittwoch, 08.02.2023 zur Behandlung im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden vorgesehen ist. Die Sitzung findet im Maximilianeum, Saal 2, statt und beginnt um 09:15 Uhr.

Die genaue Uhrzeit für den Aufruf Ihrer Petition können wir Ihnen leider nicht mitteilen, da diese vom Umfang und der Abwicklung der Tagesordnung abhängt. Die Beratung ist in öffentlicher Sitzung vorgesehen. Sie können deshalb als Zuhörerin bzw. Zuhörer an der Sitzung teilnehmen. Nur wenn der Ausschuss es für erforderlich hält, kann Ihnen im Einzelfall die Gelegenheit eingeräumt werden, Ihr Anliegen kurz mündlich zu erläutern. Der Ausschuss kann auch noch kurzfristig die Öffentlichkeit ausschließen, sofern er dafür eine Notwendigkeit sieht.

Falls Sie zur Sitzung kommen möchten, geben Sie uns bitte möglichst bis 12 Uhr am Vortag der Sitzung Bescheid (per E-Mail: petitionen@bayern.landtag.de oder telefonisch unter +49 (89) 41262629). Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten kann nicht sichergestellt werden, dass Sie schon vor dem Aufruf Ihrer Petition im Sitzungssaal Platz nehmen können.

Bringen Sie für die Einlasskontrolle an der Pforte bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und dieses Einladungsschreiben mit und melden Sie sich vor dem Sitzungssaal bei der Offiziantin bzw. dem Offizianten an.

Mit der Berichterstattung im Ausschuss wurden die Abgeordneten Herr Rainer Ludwig und Frau Anne Franke betraut. Die Abgeordneten haben die Petition bereits vor der Sitzung geprüft. Die Berichterstattung im Ausschuss beschränkt sich deshalb in aller Regel auf eine kurze Zusammenfassung.

Das Beratungsergebnis werden wir Ihnen schriftlich mitteilen.

Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung Ihrer Petition auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird. Dies liegt ganz im Ermessen des Ausschusses. Über einen eventuell neuen Termin würden wir Sie informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Zerbian

Unterschrift Zerbian siehe Anlage

Zerbian
Referat P II Ausschüsse, Kommissionen
Leiterin des Büros des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden

Bayerischer Landtag
Landtagsamt

Maximilianeum | Max-Planck-Straße 1 | 81675 München
Postanschrift: Bayerischer Landtag | 81627 München
Telefon +49 89 4126-2328 | Fax +49 89 4126-1768
petitionen@bayern.landtag.de
www.bayern.landtag.de


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