14.04.2021, 10:05
Und das schrieb mir Herr Kallensee, ich glaube es lohnt noch mal der Versuch noch mehr UnterstützerInnen zu animiere das nicht zu akzeptieren.
Sehr geehrter Herr Gerlach,
vielen Dank für Ihre heutige E-Mail und Ihre Anmerkungen zu den Öffnungs- und Schließzeiten des Parks Babelsberg. Da Sie mir „unterschiedliche Aussagen“ zum Thema attestieren, darf ich Ihnen auf diesem Wege mitteilen, das dem nicht so ist.
Völlig korrekt zitieren Sie die Parkordnung für den Park Babelsberg mit den entsprechenden Öffnungszeiten „von 08:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit“. Dies galt in den vergangenen Jahren und dies gilt auch weiterhin – ebenso wie die nächtliche Schließung der Anlage für Besucherinnen und Besucher. Auf genau dies weist auch die Beschilderung an den Parkeingängen hin: Der Park war und ist für Besucherinnen und Besucher zwischen 08:00 Uhr und Einbruch der Dunkelheit geöffnet, anschließend wird er verschlossen. Mithin gibt es, wie am 12.04.2021 in der MAZ berichtet, keine Veränderung des Schließmanagements bzw. der in der Parkordnung angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten. Mit meiner Aussage vom 15.02.2021 hatte ich auf PNN-Anfrage ebenfalls bestätigt, dass wir dieses Schließmanagement gemäß den in der Parkordnung angegebenen Zeiten konsequent umsetzen werden.
Auch die Gründe für die Schließung – übrigens aller Potsdamer Parks – in den Nachtstunden nenne ich Ihnen gern noch einmal. Unsere Stiftung ist beauftragt, in ihren Anlagen die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Sie hat also alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Gefahren für Dritte zu verhindern. Als denkmalgeschützte und in ihrem Bestand zu erhaltende UNESCO-Welterbe-Anlage ist der Park Babelsberg nicht beleuchtet, weshalb ein Offenhalten in den Nachtstunden nicht möglich ist. Darüber hinaus geht es um den Schutz von Kunst- und Kulturgütern vor Vandalismus. Die nächtliche Schließung ist erforderlich, um die Schadensfälle in diesem einzigartigen Garten- und Naturraum so gering wie möglich zu halten.
Ich bitte um Verständnis, aber diese Schließung im Sinne der Verkehrssicherung und des Schutzes vor Vandalismus bedeutet, dass die Anlage nachts nicht zugänglich sein darf und dementsprechend verschlossen werden muss.