20.04.2021, 19:53
Sehr geehrter Herr Gerlach,
etwas verspätet möchte ich Ihnen für Ihre Mail vom 15.04.2021 danken und die Gelegenheit nutzen, Ihre Fragen zum Thema Vandalismus beantworten.
Zunächst einige Zahlen: Der Park Sanssouci ist 300 Hektar, der Neue Garten 82,74 Hektar und der Park Babelsberg 124 Hektar groß. Solche Flächen ohne maschinelle Hilfe zu pflegen, ist schlicht unmöglich. Ich denke, so realitätsfern ist auch niemand. Mithin muss in den Park- und Gartenanlagen der SPSG ebenfalls mit Maschinen gearbeitet werden - so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig. Für das Vorbereiten und Ausheben von Pflanzinseln im Pleasureground waren sie in der vergangenen Woche erforderlich: Hier werden nämlich in diesen Tagen Gehölze und Stauden im Wert von 10.000 Euro nachgepflanzt.
„Radikaler Einsatz von schwerstem Gerät“? Im Einsatz waren ein kleiner Bagger mit Raupenfahrwerk, ein Traktor mit Stubbenfräse und zwei leichte Piaggio-Transporter. Um die Bereiche befahren zu können und insbesondere zum Schutz der Kantensteine an den Wegen wurden Lastverteilungsmatten ausgelegt.
Sie führen aus, dass mit diesem Technikeinsatz „kein sonstiger Vandalismus im Park … mithalten“ könne und fragen, welche „Gebäude, Einrichtungen, Bänke oder Skulpturen … denn zerstört worden“ seien. Nun, leider reichen die Vorfälle vom umgestürzten Bildstöckl am Ufer der Babelsberger Enge (05.08.2017) und von Beschädigungen der marmornen Hundeskulptur auf der Porzellanterrasse (12.11.2020) und eines Tisches von 1850 auf der Blauen Terrasse des Schlosses (06.04.2021) über abgeschlagene Teile der Steinbank am Achterbecken (26.11.2020) bis hin zu großflächigen Beschmierungen des Flatowturms (26.04.2020) und der Siegessäule (14.06.2020), eingeschlagenen Fenstern am Maschinenhaus (01.09.2020) oder Einbruchsversuchen ins Havelhaus (20.11.2020) und in die Parkgärtnerei (25.12.2020). Dass auch Lagerfeuer entzündet (wie am 19.05.2020 auf dem Mühlenberg) oder Bewässerungsschläuche abgeschnitten werden (23.05.2020) sei ebenfalls erwähnt. Das sind nur einige Beispiele von vielen, aber Sie dürfen davon ausgehen, dass alle Fälle schriftlich und fotografisch dokumentiert sind.
Die SPSG „hat die Aufgabe, die ihr übergebenen Kulturgüter zu bewahren“. So haben es ihr die Länder Brandenburg und Berlin 1994 im Staatsvertrag über die Errichtung einer „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ mit auf den Weg gegeben. Das heißt: Es ist der öffentliche Auftrag der SPSG, die ihr anvertrauten Kunst- und Kulturgüter zu schützen und alle dafür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Und dieser gesetzliche Auftrag des Denkmalschutzes wird durch die mit dem UNESCO-Welterbe-Status einhergehende Verpflichtung, dieses Erbe zu bewahren, nur noch einmal verstärkt. Der Kunst- und Kulturgutschutz bleibt folglich ein wesentlicher Grund für die nächtliche Schließung des Parks Babelsberg.
Was das Müllaufkommen betrifft, würde ich gern Ihren Optimismus teilen. Schließlich könnte es so einfach sein: Die Menschen müssten nur die Dinge, die sie in den Park mitbringen, auch wieder mit hinausnehmen. Das entspricht nur leider nicht unseren Erfahrungen. Auch nach Ihrer wirklich dankenswerten Müllsammel-Aktion am Sonntag mussten wir am Montagmorgen wieder die üblichen Müllmengen entsorgen. Allein 2020 ist in nahezu allen Park- und Gartenanlagen der SPSG in Potsdam, Brandenburg und Berlin das Müllaufkommen gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen, teils um bis zu 30 Prozent. Speziell im Park Babelsberg waren im Sommer 2020 an 6 Wochentagen 2 Gärtner für je 3 Stunden mit der Müllentsorgung beschäftigt. In den Vorjahren wurden an 3 Wochentagen 2 Personen je 1-2 Stunden eingesetzt. Bleibt noch anzumerken, dass die Müllentsorgung nicht zum „Kerngeschäft“ von Gärtnerinnen und Gärtnern gehört. Die dafür aufgewendete Zeit und Arbeitskraft, das dafür ausgegebene Geld fehlt bei der Erfüllung der eigentlichen Pflegeaufgaben.
Sie haben recht, sehr geehrter Herr Gerlach, der Verkehrssicherungspflicht ist auch tagsüber nachzukommen. Deshalb hat die SPSG beispielsweise im November 2019 Teile des Parks Babelsberg rund um die Uhr abgesperrt, um Besucherinnen und Besucher nicht den erheblichen Gefahren durch massiv drohende Astabbrüche auszusetzen. Ursache dafür war das Baumsterben nach den Dürresommern 2018 und 2019. Viele dieser Bäume standen direkt an Wegen – und diese Wege mussten eben erst wieder verkehrssicher, sprich: im Zuge 14-tägiger Baumpflegemaßnahmen wieder gefährdungsfrei begehbar gemacht werden.
Die SPSG ist durch die einschlägige Rechtsprechung zum § 823 BGB verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Gefährdungen Dritter zu verhindern. Es ist hier nicht der Ort, den haftungsrechtlichen Begriff „auf eigene Gefahr“ zu erörtern, sicher ist aber, er entbindet die SPSG nicht von ihrer Verkehrssicherungspflicht. Es geht also nicht darum, was die SPSG will, sondern darum, was sie verantwortungsvoll tun kann und darf. Deshalb muss es dabei bleiben: Ein Offenhalten de