02.04.2018, 23:47
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Ahmad erhält kein Asyl
Wir bedanken uns bei den 281 Unterzeichnern für die Unterstützung im Kampf um Asyl für Ahmad
Ahmad hat sich über diese Unterstützung sehr gefreut.
Im März erhielt er das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf schriftlich. Das Urteil reiht sich ein in die lange Serie von Urteilen gegen Asylsuchende, denen nicht geglaubt wird.
Ahmad bemerkte, dass an der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) protokollierten Darstellung Unrichtigkeiten korrigiert werden müssen. Diese Widersprüche wurden direkt als Beweis für seine Unglaubwürdigkeit gewertet. Ahmad betont, dass er nach wie vor um sein Leben fürchten muss, wenn er wieder nach Afghanistan abgeschoben würde – selbst in Kabul. Die Taliban hatten seinen Vater (Lehrer) ermordet und haben ihn im Verdacht, diesen Mord angezeigt zu haben.
Im November 2017 haben die Taliban dafür seinen Bruder entführt, was ihm vom deutschen Gericht nicht geglaubt wird. Die Rechtslage – so sagt das Urteil – würdigt nur eine besondere und außerordentliche Gefahr für Leib und Leben von Ahmad. Und diese sei nicht vorhanden.
Außerhalb des „offiziellen“ juristischen Teils der Verhandlung beruhigte der Richter: Nach Afghanistan würden derzeit ja nur Kriminelle und „Identitätsverweigerer“ abgeschoben. Doch Beobachter weisen darauf hin, dass das nicht immer stimmt und wer weiss, wie lange das überhaupt noch gilt?
Daher treten wir weiter ein für einen sofortigen Stopp von Abschiebungen auf antifaschistischer Grundlage. Gegenwärtig beraten und prüfen wir das mögliche weitere Vorgehen.
Ahmad hat weiter Deutsch gelernt, ein Jahr in Praktikumsstellen gearbeitet und hofft auf einen Ausbildungsvertrag. Für das Bleiberecht von Ahmad!
Uneingeschränktes Asylrecht für alle Unterdrückten auf antifaschistischer Grundlage!