01.02.2015, 15:34
Bei der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos besteht trotz der gesetzlichen Verbesserungen bei der Zurechnungszeit und der Bewertung der letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung weiterhin wohl ein erhebliches Armutsrisiko, was sich eindrucksvoll bei der durchschnittlichen Rentenhöhe der Rentenneuzugänge zeigt. Die Kommission erneuert daher ihre Forderung des letzten Sozialgerichtstages, die gesetzlichen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen. Sie sind systematisch und von der Zielsetzung her mit den Abschlägen bei vorzeitigen Altersrenten nicht vergleichbar.
Deutscher Sozialgerichtstag e.V.
Tagungsbericht
www.boorberg.de/sixcms/media.php/891/Tagungsbericht-DSGT5.pdf