Wie ein Staat mit seinen Schwächsten umgeht....
Für die Bestimmung des Auszahl-topfes ist der Staat verantwortlich,nicht der Erwerbsunfähige. Dem Betroffenen dann summarisch WENIGER zuzubilligen, als einem potenziell Arbeitsfähigen an summarisch "Grundbedarf+Wohnkosten" mit dem Argument, das sei ja "aus dem Rententopf",ist niederträchtig - da NORMALERWEISE lt. GGS Art.1, 2 und 3 der Staat selbst für sich klare Regeln aufstellte und dann den Betroffenen ANDERS zu ihrem Recht verhelfen müßte. Die Gesetzgeber verletzen Art.19 GGS. Perfide ist auch das "teile und hersche" -> innerhalb der Bevölkerung wird Saat für Unfrieden gelegt. Vorsätzlich.
Quelle: GGS Art 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösGGS Art.19/(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.