Soziales

Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor dem 60 Lebensjahr .

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher BundestagPetitionsausschuss

7.480 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

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Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

17.01.2015, 18:55

Wir sind nach 15 Jahren mit Prozessen bei den Sozialgerichten, den LSG's, dem BSG, dem BVerfG und dem EuGH für Menschenrechte zu der Erkenntnis gekommen, dass wir mit dem Rententhema bei den Gerichten auch in den nächsten 15 Jahren keinen Erfolg haben werden. Die Richter, angefangen beim BVerfG bis zum letzten Sozialgericht sind bei diesem Thema befangen, denn Richter sind neben den Politikern und höheren Beamten die größten Nutznießer der gigantischen Umverteilung, die bei den Sozialsystemen stattfindet. Laut Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11.2005, S. 331) sind das 65 Milliarden Euro pro Jahr, ein Schattenhaushalt der mehr als 20 Prozent des regulären Haushalts ausmacht, und der ausschließlich von Beitragszahlern und Rentnern aufzubringen ist. Sie können sich ausrechnen, was das ausmachen würde, wenn auch diese Herrschaften das mitbezahlen müssten.
Nicht zuletzt deshalb hat das BVerfG seit 1981 keine Beschwerde mehr zum Thema Rentenhöhe/Rentenanspruch auch nur zur Entscheidung angenommen, die Herrschaften müssen das nicht mal begründen. Auch unsere Begründungen beruhten oft auf anderen BVerfG- oder BSG-Entscheidungen, aber wenn das BVerfG wie zum Beispiel in der Begründung zum Urteil vom 27.02.2007 sagt, dass der "Eigentumsschutz aus Artikel 14 GG in der Rentenversicherung eine eigene Ausprägung erfahren hat", das heißt im Ergebnis nicht gilt, ebenso der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) oder das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) im Rentenrecht für Arbeitnehmer und Rentner nur eingeschränkt gelten, dann haben Sie nur geringe Chancen, das zu ändern. Ein Richter am BSG, der diesbezüglich mehrere Vorlagen beim BVerfG gemacht hatte (da müssen die die Ablehnung begründen, wie z.B. im Urteil vom 27.2.2007), wurde auf Druck von oben aus dem Verkehr gezogen. Und deshalb fällt uns schwer zu glauben, dass wir noch einen Richter in Deutschland finden, der diese Fragen dem BVerfG vorlegt. Und selbst kommen Ihre Argumente gar nicht wirklich zum Senat, sondern werden im Vorfeld von einer Kammer aussortiert.

Der Druck kann nur von außen kommen!!!

Offensichtlich reagieren Politik und Justiz erst dann, wenn wir zahlreich auf die Straße gehen und um unsere Rechte kämpfen.


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