08.07.2014, 22:40
Wichtige Information !!!
Das ganze Rentenrecht ist ungerecht, es verletzt nicht nur elementare
Grundrechte von Arbeitnehmern und Rentnern, sondern auch die
entsprechenden Menschenrechte. Leider hat das BVerfG schon am 01.07.1981
entschieden, dass für Versicherte in der GRV im Vergleich zu
Versicherten in anderen Altersversorgungssystemen weder der
Gleichheitssatz des GG noch der Eigentumsschutz für die eigenen Beiträge
noch das Rechtsstaatsprinzip in Bezug auf bereits nach Recht und Gesetz
erworbenen Ansprüche gelten. Wenn es um die Altersversorgung von
Arbeitnehmern und Rentnern geht, sind wir weit davon entfernt ein
Rechtsstaat zu sein, und diejenigen, die die Macht hätten, das zu
ändern, haben gar kein Interesse daran.
Das Rentenrecht ist, so wie es heute ist, politisch gestaltet worden und
politisch gewollt, ungerecht und Unrecht. Für sich selbst haben die
Verantwortlichen andere sehr viel bessere Regelungen geschaffen, die
selbstverständlich unter dem Schutz des GG und des Rechtsstaats stehen,
gemacht also von Privilegierten für Privilegierte.
Leider ist auch der EuGH für Menschenrechte nicht bereit, das zu
hinterfragen. Unsere beiden entsprechenden Beschwerden wurden als
unzulässig abgewiesen, ohne Begründung und ohne Einspruchsmöglichkeit.
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V München
www.duckhome.de/tb/archives/10924-Altersarmut-per-Gesetz.html