24.04.2014, 21:18
Rente
24.04.14
Experten beraten über Reformpläne
Bundestags-Sozialausschuss debattiert am 5. Mai Rentenpläne von Regierung und Linken.
Berlin (hib/sth). Das Rentenpaket der Bundesregierung muss sich dem Urteil von zwölf Sachverständigen stellen. Der federführende Bundestags-Sozialausschuss setzt sich am 5. Mai 2014 in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (Link zur Bundestags--Drucksache 18/909) auseinander.
Gegenstand der Anhörung sind zudem ein Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes (Link zur Bundestags-Drucksache 18/9) sowie zwei Anträge der Linken (Link zu den Bundestags-Drucksachen (18/765, 18/767). Die Sitzung unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin. Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Entwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, dass langjährig Versicherte mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, wenn sie 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder selbstständiger Arbeit nachweisen können. Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes und Zeiten der Pflegearbeit sollen dabei ebenso berücksichtigt werden wie Zeiten "kurzzeitiger, arbeitslosigkeitsbedingter Unterbrechungen" in der Erwerbsbiografie. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld II bezogen wurde, sollen dagegen unberücksichtigt bleiben.
Geplant ist ferner, die Erziehungsleistung von Eltern von vor 1992 geborenen Kindern stärker als bisher in der Rentenberechnung anerkannt wird. Die anrechenbaren Kindererziehungszeiten sollen um zwölf Monate auf insgesamt zwei Jahre erhöht werden. Für nach 1991 geborene Kinder werden wie bisher drei Jahre angerechnet.
Zurechnungszeit soll verlängert werden
Erhöht werden soll die Erwerbsminderungsrente. Die Zurechnungszeit soll von heute 60 Jahren auf das vollendete 62. Lebensjahr angehoben werden. Schließlich ist geplant, den sogenannten Reha-Deckel durch Anpassung der Reha-Leistungen an die demografische Entwicklung anzuheben. Unter Reha-Deckel wird das Budget verstanden, mit dem die Deutsche Rentenversicherung die berufliche und medizinische Rehabilitation erkrankter Menschen finanziert.
Die Linke fordert in ihrem Gesetzentwurf, die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten, die vorzeitig in Anspruch genommen werden, abzuschaffen. In ihren beiden Anträgen fordert sie zum einen, bei der sogenannten Mütterrente alle Kindererziehungszeiten komplett gleichzustellen. Zudem soll das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit knapp 48 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens auf mindestens 53 Prozent angehoben werden.
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Autor: Heute im Bundestag/ Stefan Thissen