17.04.2014, 00:17
Sehr geehrte Frau Palkowski,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
Zusätzlich zu Online-Petitionen sollte jeder Unterzeichner auch parallel dazu selbst tätig werden, weil die 6000 Unterzeichner sonst in einer Sitzung alle in 20 oder 30 Minuten auf einmal abgewiesen werden können. 6000 einzelne Schreiben zu beantworten dauert aber wesentlich länger.
Jeder kann aber erneut einen Überprüfungsantrag stellen:
Mögliche Begründung:
1. Per Gesetz wird der Rentenbeitragssatz nicht abgesenkt. Dadurch ist die Finanzierung der abschlagfreien Erwerbsminderungsrente gesichert.
2. Das Gesetzesvorhaben zum 4-teiligen Rentenpaket wird bis 2030 jährlich ca. 9 - 11 Mrd. € kosten. In dieser Spanne von 2 Mrd. € lassen sich einige 100 Mio. € für den Wegfall der Abschläge der Erwerbsminderungsrentner finanzieren. Damit ist auch das Hauptargument für die Abschläge, die Finanzierung entkräftet. Die Bundesarbeitsministerin, Frau Nahles sagte in n-tv am 07.03.2014 über die 50000 zusätzlichen Frührentner durch die abschlagfreie Rente mit 63. "Diese Größenordnung ist für Deutschland zu verkraften." Die Mehrausgaben für diese 50000 Frührentner entsprechen ungefähr den zusätzlichen Kosten für die abschlagfreie Erwerbsminderungsrente für die ca. 1,6 Mio betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Diese Kosten sind dann für Deutschland ebenfalls zu verkraften.
3. "Die Rentenabschläge sind ein wesentlicher Grund für die hohe Armutsquote unter Erwerbsminderungsrentnern und müssen schon deshalb komplett gestrichen werden." stellt die VdK-Präsidentin klar. Grundsätzlich bleibt der VdK bei seiner Forderung, die Abschläge von derzeit 10,8 Prozent komplett abzuschaffen: "Hier wird so verfahren, als würde jemand freiwillig früher in Rente gehen. Wer wegen Krankheit früher aus dem Beruf aussteigen muss, hat aber keine andere Wahl und sollte dafür nicht auch noch mit Abschlägen bestraft werden." Der Sozialverband VdK wird bei der Erwerbsminderungsrente hartnäckig bleiben.
4. Gegenüber gesunden Menschen, die freiwillig ab 61 für 2 Jahre in Arbeitslosigkeit gehen und dann mit 63 abschlagfrei in Altersrente gehen oder ab 63 direkt abschlagsfrei mit 63 in Altersrente gehen sind die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner eine ungerechtfertigte Bestrafung, eine deutliche materielle nicht hinnehmbare Schlechterstellung und eine Diskriminierung und Aberkennung der Lebensleistung zugleich. Kranke Menschen ohne Wahlfreiheit dürfen doch nicht schlechter gestellt werden als gesunde Menschen mit Wahlfreiheit. Dieses ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
5. Der gerechtfertigte erneute Überprüfungsantrag basiert auch auf der Tatsache, dass weitere Gesetzesänderungen bei der Erwerbsminderungsrente zu erwarten sind. Schließlich steht die Festsetzung des Zugangsfaktors auf 1,0 in den Parteiprogrammen der SPD und der Oppositionsführerin Die Linke. Von den großen Sozialverbänden VdK und SoVD wird dies mit Nachdruck gefordert und auch der Arbeitnehmerflügel der CDU hat sich dafür ausgesprochen.
6. Darüber gibt es einen Gesetzesentwurf der Fraktion Die Linke in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vom 23.10.2013 (Drucksache18/9) zu eben dieser Problematik. In der Debatte wurde am 16.01.2014 live im Parlamentsfernsehen beraten. Der Vorschlag ist die Abschaffung der Abschläge für die Erwerbsminderungsrente. "Dies würde zu einer signifikanten Erhöhung der Zahlbeträge führen und die Schutzfunktion der sozialen Sicherung bei Erwerbsminderung deutlich verbessern."
7. Im 5-Punkte-Programm des SoVD steht auf Seite 11: "Auch die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 11.01.2011, mit der die Abschläge für verfassungskonform erkannt wurden, spricht nicht gegen eine Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten. Denn das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung keineswegs Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten gefordert, sondern die bestehende Regelung lediglich als einen nicht ungerechtfertigten Grundrechtsbegriff angesehen."
8.Zusätzlich kann jeder eine Einzelpetition einreichen, die rentenpolitischen Sprecher der 4 Parlamentsparteien, die Bundeskanzlerin, den Bundespräsidenten und die Behindertenbeauftragte um Unterstützung bitten.
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2. Erhöhung der Zurechnungszeit und Günstigerprüfung auch für Bestandserwerbsminderungsrenten ab 01.07.2014
Widerspruch und Klage gegen die Rentenanpassungsmitteilung zum 01.07.2014
Gründe:
1.Ich empfinde den Ausschluss der Bestandserwerbsminderungsrenten als sozial sehr unausgewogen. Gerade weil die Durchschnittserwerbsminderungsrenten deutlich unter der Grundsicherung liegen, wurden doch die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente notwendig.
2.Besonders die Gruppe der Erwerbsminderungsbestandsrentner nach dem Recht ab 01.01.2001 ist doppelt benachteiligt. Erstens wegen dem Rentenabschlag für alle Versicherungsjahre und zweitens, weil sie durch Arbeit in einer Behindertenwerkstatt zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr keine weiteren Altersrentenansprüche erarbe