Region: Thüringen
Medien

ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Thüringen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerpräsident des Freistaates Thüringen und die Parlamentarier des Thüringer Landtags

2.815 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.815 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

01.01.2015, 21:17

Rückänderung auf einheitlichen Original-Petitionstext incl. Fehlerkorrektur/ aktuelle Ergänzung
Neuer Petitionstext: Wir, die Unterzeichner, fordern
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie
- umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen
des ö.r. Rundfunksystems.

Die Kritik der Menschen, Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen nehmen!

Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!

Wir fordern

1.) - die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
2.) - vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über sämtliche vorausgegangenen "Rundfunkbeitragsstaatsverträge" sind SOFORT aufzuheben
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.

3.) vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze ein BÜRGEBEGEHREN und/oder VOLKSENTSCHEID durchzuführen Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.

Ergänzung:
Das aktuelle Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
des 32-köpfigen, renommierten, unabhängigen und autonom agierenden Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen untermauert diese Forderungen sowie den dringenden Handlungsbedarf und weist bereits mehrere Optionen aus. Neue Begründung: Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.
Der ÖRR ist absolut nicht mehr zeitgemäß und muss aus diesem Grunde abgeschafft werden.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV oder RBeitrStV) verstößt gegen Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die Thüringer Verfassung nach Art. 6 Abs. 1 demokratischen Grundwerte sowie rechts- und 2 sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existent bewertet werden.

Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung sowie für uns neueste Gutachten des Finanzministeriums (32 Professoren haben dies im März 2014 ausgearbeitet welches dem Volk erst im Dezember 2014 bekannt wurde) aus.

Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die Thüringer Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.
( keine Transparenz gegenüber der Bevölkerung)

Ob es der Prüfbericht zur Werbetätigkeit des MDR ist, der Prüfbericht zum Liegenschaftsmanagment des MDR, die Ergebnisse der Prüfung der Geldgeschäfte des MDR oder die Prüfberichte zu Personalaufwendungen des MDR:
Es entsteht keineswegs das vielfach suggerierte Bild eines „transparenten und demokratischen“ Rundfunks - eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welcher auch von den Menschen Bürgern unseres Landes akzeptiert werden kann.

Auf diese gravierenden Mängel und Versäumnisse der Medienpolitik weisen zahlreiche Prüfberichte in den Parlamentsdokumenten des Thüringer Landtages hin, ohne dass der Gesetzgeber korrigierend eingegriffen hätte.

Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“

Der ö.r. Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ö.r. Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann und muss. kann. Die Expansion des ö.r. Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.

Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öff.-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]
Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint.

Das heißt: Zwei Fernsehsender sowie 2 Radiokanäle reichen vollkommen aus um Bildungsgerecht zu sein und die Menschen Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Katastrophenfall zu informier
Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann."
(BVerfGE 87, 181 - 7. Rundfunkentscheidung www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html
bzw. aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)

Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern den Thüringer Ministerpräsidenten sowie das Thüringer Parlament daher dazu auf, den Menschen zu zuhören und ihrem Auftrag gerecht zu werden. unserer Forderung nach
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
Denn VOKSVERTRETER haben die Aufgabe das VOLK - umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen
des ö.r. Rundfunksystems umgehend Rechnung zu vertreten. tragen!


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