01.08.2014, 02:19
Änderung der Datumsangabe zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF Fernsehrat Grund der Änderung: manchmal passieren schlicht und einfach übersehene Flüchtigkeitsfehler. In diesem Fall die Verwechslung des Datums von der Urteilsverkündung zum ZDF Fernsehrat. Am selben Tag fand ja auch die Verhandlung vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof der Popular Klage von Ermano Geuer statt. Die fragwürdige Urteilsverkündung dieser Verhandlung war am 15. Mai 2014 Mit der Bitte um Verständnis und Danke für die diesbezüglich eingegangenen Hinweise. Ein Tipp an unsere Unterstützer,mittlerweile bei OpenPetition gleichlautende Petitionen in den Bundesländern Thüringen, Brandenburg,Berlin online um unseren Bemühungen noch mehr Durschschlagskraft zu verleihen. Mit herzlichen Grüßen, Frank Kutschera
Neue Begründung: Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.
Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existend bewertet werden.
Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.
Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!
Die sächsische Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.
Ob es der Prüfbericht zur Werbetätigkeit des MDR ist, der Prüfbericht zum Liegenschaftsmanagment des MDR, die Ergebnisse der Prüfung der Geldgeschäfte des MDR oder die Prüfberichte zu Personalaufwendungen des MDR:
Es entsteht keineswegs das vielfach suggerierte Bild eines „transparenten und demokratischen“ Rundfunks - eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welcher auch von den Bürgern unseres Landes akzeptiert werden kann.
Auf diese gravierenden Mängel und Versäumnisse der Medienpolitik weisen zahlreiche Prüfberichte in den Parlamentsdokumenten des sächsischen Landtages hin, ohne dass der Gesetzgeber korrigierend eingegriffen hätte.
Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“
Der ö.r. Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ö.r. Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion des ö.r. Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.
Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öff.-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]
Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint.
Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann."
(aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)
Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern den Sächsischen Ministerpräsidenten sowie das Sächsische Parlament daher dazu auf, unserer Forderung nach
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
- umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen
des ö.r. Rundfunksystems umgehend Rechnung zu tragen!
Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren"
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
20.07.2014, 23:36
Neuigkeiten , 143 Tage verbleibend, Stand 2990 Unterstützer!
Die ausdauernden Bemühungen eines unserer Mitglieder haben nun Früchte getragen! Um unseren Forderungen noch mehr Nachdruck zu verleihen, wurden gleichlautende Petitionen bei OpenPetition von unseren Mitstreitern in den „Regionen“ Berlin, Brandenburg und Thüringen gestartet. Unsere Unterstützer aus den genannten Bundesländern, keine Bange - Ihr habt nichts Falsches getan!! Es würde aber unserem gemeinsamen Anliegen noch mehr Durchschlagskraft verleihen, wenn Ihr im betreffenden Bundesland diese Petitionen gleichfalls unterzeichnet. So kann der gemeinsame Kampf für ein gerechteres Rundfunksystem noch deutlicher Ausdruck verliehen werden! Vielen Dank für Eure Unterstützung. Rundfunk ist "Ländersache", dies macht die Angelegenheit "Reform des derzeitigen Rundfunksystems" um einiges komplexer. Doch das "Begrüßungsgeschenk" für die bei Übergabe dieser Petitionen noch "frischen Parlamentarier" , (in Sachsen,Brandenburg,und Thüringen finden noch im Spätsommer und Herbst Landtagswahlen statt ), soll sich wirklich lohnen. Teilen via Facebook,Google*, Twitter..., selbst Unterschriften "händisch" einsammeln. Es gibt viele Wege sich am Widerstand zu beteiligen.
Apropos „beteiligen“- eine gute Idee ist es auch, Euren Landtagsabgeordneten beim Bürgergespräch mal die berechtigte Kritik zur Medienpolitik überzuhelfen. Wir taten es am 17.07.2014. Unser Gesprächspartner Dr. Karl Heinz Gerstenberg, (medienpolitischer Sprecher der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ im Sächsischen Landtag). Muss gestehen, die festgefahrenen Ansichten haben uns nur bestärkt, in unseren Bemühungen fortzufahren. Zwei Themenschwerpunkte, bei knapp 75 minütigem Gespräch.
1. die soziale Unausgewogenheit des 15. Rundfunkstaatsvertrages
2. der Umgang der Fraktion mit den Fehlern der Vergangenheit
zu 1. Eine soziale „Ungerechtigkeit“ auf die Mehrheit der Bevölkerung bezogen, könne er nicht erkennen. Es wäre nun mal so in der Politik, dass bei beschlossenen Gesetzen, nicht alle gleichermaßen zufrieden zu stellen wären. Lediglich Menschen mit Beeinträchtigungen(bisher freigestellt, jetzt 1/3 Beitrag), hätten sein Verständnis. Hier müsse „evaluiert“ (nachgebessert) werden. Ansonsten die selben Schlagworte : „Solidarprinzip“, „demokratiebeförderend“ „unverzichtbar....“ Schade, dass sich Politiker aller Fraktionen immer mehr von der Realität entfernen)
zu 2. Mein Hinweis auf fehlende Anfragen der Grünen an die sächsische Landesregierung bezüglich Liegenschafts und Personalmanagement, dubiose Beteiligungen, nicht eingeräumte Prüfrechte, usw..., wurden geblockt mit dem Hinweis auf seine Tätigkeit in den Ausschüssen, da würde er schon kritisch nachhaken. Ah ja, die finden ja unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt...? Das wäre nun mal so in der parlamentarischen Geschäftsordnung so vorgesehen....im übrigen, die Kritik an der langen „Bearbeitung“ derartiger Prüfberichte sei berechtigt.
Es ist mir schleierhaft, wie unter solchen Umständen ein Loblied auf den „transparenten“ „demokratischen“ ö.r. Rundfunk gesungen werden kann.
Fazit: Trotz des Hinweises von Ihm, einige der aufgeworfenen Fragen werde er nach seinem Urlaub noch beantworten, kann ich zu dem euphorischen Chor nur wenig bis nichts beitragen. Na und meine Wählerstimme? Garantiert nicht dieser Fraktion, doch das muss jeder für sich selbst entscheiden. Unsere Berichte werden fortgesetzt.
Mit herzlichen Grüßen
Frank Kutschera
13.07.2014, 02:09
Ein kleiner Namenszusatz; Bundesland "Sachsen" Um unseren Forderungen noch mehr Nachdruck zu verleihen, wurden gleichlautende Petitionen von unseren Mitstreitern in Berlin, Brandenburg und Thüringen gestartet. Unsere Unterstützer aus den genannten Bundesländern, keine Bange- Ihr habt nichts falsches getan!! Es würde aber unserem gemeinsamen Anliegen noch mehr Durchschlagskraft verleihen, wenn Ihr in Euerm betreffenden Bundesland diese Petitionen gleichfalls unterzeichnet, um den gemeinsamen Kampf für ein gerechteres Rundfunksystem deutlich zu machen! Vielen Dank für Eure Unterstützung. Das "Begrüßungsgeschenk" für die bei Übergabe dieser Petitionen noch "frischen Parlamentarier" , (Sachsen,Brandenburg,Thüringen) soll sich wirklich lohnen. Teilen via Facebook,Google*, Twitter..., selbst Unterschriften "händisch" einsammeln. Es gibt viele Wege sich am Widerstand zu beteiligen. Mit herzlichen Grüßen
Frank Kutschera
Neuer Titel: ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! JETZT!(Sachsen)
11.07.2014, 02:03
Werte Mitstreiter, aktuell hat unsere Petition 2476 Unterstützer. Folgendes Schreiben ging an die Vorsitzenden der Fraktionen des Sächsischen Landtags heraus, bei Antwort werden wir natürlich an gleicher Stelle berichten.Nicht vergessen, bitte auch unser "Begrüßungsgeschenk" für die am 31.August zu wählenden Landtagsabgeordneten zu unterzeichnen.Gern auch weiterleiten,teilen via Facebook/Twitter/Google+. Noch besser- Einbinden des Petiotionslinks auf der eigenen Homepage. Vielen Dank für die Unterstützung, der Kampf geht weiter!
Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen im Sächsischen Landtag!
Vorbemerkung:
Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen. Die medienpolitischen Ansichten der Parteien, sind hier leider nicht eindeutig. Es ist davon auszugehen, dass Ihre Fraktion Kenntniss von der Präambel zum 5. Rundfunkstaatsvertrag hat. Es war eben jene Präambel, die eine Forderung nach einer eindeutigen Definition des Grundversorgungauftrages beim ö.r. Rundfunk stellte. Dies war im Jahr 2001. Im Jahre 2008 ein erneuter Vorstoß der damaligen CDU/ SPD Koalition, der diese Forderung nach einer eindeutigen Definition des Grundversorgungsauftrages wiederholte. Leider stagniert in der Hinsicht nicht nur die Sächsische Medienpolitik zu Lasten der Beitragszahler.
Uns würde im Zusammenhang mit der Ablehnung unserer Petition 05/03939/09 die Zusendung Ihrer Argumente zur Empfehlung des Petitionausschusses interessieren.
Gern würden wir diesbezüglich zu gegebenem Zeitpunkt nochmals Stellung nehmen.
Zugleich möchten wir im Wahljahr 2014 die Möglichkeit keinesfalls verpassen, einige Fragen an die zukünftigen Fraktionen des sächsischen Landtags zu richten und Ihre medienpolitischen Ausrichtungen zu ergründen.
1.-Unterstützt Ihre Fraktion die Forderung nach einer eindeutigen Definition des Grundversorgungsauftrages beim ö.r. Rundfunk? Wie bereits oben erwähnt,unterzeichneten Sie einen entsprechenden Antrag der damaligen CDU SPD Koalition (Drucksache 4/13837 zu Drucksache 4/13116) in der 4.Legislaturperiode?
2.-Wie steht Ihre Fraktion zur Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung des ö.r. Rundfunksystems?
3.- Die Prüfberichte der Landesrechnungshöfe weisen in den Parlamentsdokumenten des Sächsischen Landtages erhebliche Defizite in Bezug auf Transparenz und sparsamer Mittelverwendung beim MDR aus. Wie gedenkt Ihre Fraktion und Ihr Vertreter im Rundfunkrat des MDR- , in Zukunft bei festgestellten Verstößen damit umzugehen?
4.-Welche Möglichkeiten wird Ihre Fraktion bei zukünftiger Anpassung Rundfunkstaatsvertraglicher Änderungen einer verstärkten Bürgerbeteiligung einräumen?
5.- Förderung privater Rundfunkanbieter (Sachsen) Kauf und Sanierung des Lippertschen Hauses in Dresden zur Errichtung des ZDF Landesstudios Sachsen sowie Stipendien für zukünftige Journalisten (Nordrhein Westfalen) durch Beiträge der Bürger- die ja eigentlich zur Finanzierung der ö.r. Rundfunkanstalten gedacht sind, wo zieht Ihre Fraktion eine Grenze?
6. Wie gedenkt Ihre Fraktion den stetig wachsenden Finanzierungsbedarf beim ö.r. Rundfunk vor der kritischen Bevölkerung ohne Überprüfung bestehender Strukturen, gegebebenfalls auch Kürzungen, in Zukunft zu legitimieren?
Da die Landtage bereits seit Jahrzehnten erforderliche Reformen des ö.r. Rundfunks verschleppen, verliert der betroffene Bürger zunehmend Vertrauen in die Fraktionen der Landtage. Es versagen auch Kontrollinstanzen „Rundfunkräte“ sowie „Verwaltungsräte“ und müssen erst durch Landesrechnungshöfe auf ihre Versäumnisse hingewiesen werden. Die Kontrollinstanzen haben sich mehr und mehr zu Sprachrohren der Sender entwickelt, statt im Interesse der Bürger und Beitragszahler zu agieren.
Wir würden uns daher freuen, wenn Ihre Fraktion unsere aktuelle Petition :
www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt
unterstützen würde.
In Anbetracht des medienpolitischen Stillstandes und der demokratiegefährdenden Praxis des aktuellen Rundfunkstaatsvertrages, sehen wir als Bürgerinitiative- in dessen Kündigung, die einzige reale Möglichkeit für einen wirklich Neubeginn eines ö.r. Rundfunks. Eines ö.r. Rundfunks, der durch klare Definition des Grundversorgungsauftrages auch den Erfordernissen der heutigen Zeit gerecht wird.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Frank Kutschera
25.06.2014, 00:41
Werte Mitstreiter für eine gerechtere Medienpolitik!
Hinter uns liegt ein furiosen Auftakt zur BRN! Dank zahlreicher aktiver Helfer gelang es an den drei Tagen fast 900 Unterstützer für unsere Petition zu begeistern! Ein Team von zwei bis drei Mitstreitern, war ungeachtet des großen Lärmpegels, damit beschäftigt Infomaterial zu verteilen und Unterschriften zu sammeln. Tipps zum Umgang mit dem Beitragsservice wurden erteilt, während dessen andere damit befasst waren, die Listen zu sichten, die Postleitzahlen händisch einzugeben und anschließend „online“ zu stellen. Nicht zu vergessen, der „Nachschub“ für Infomaterial musste gewährleistet werden. Ihr merkt also, eine Petition – egal mit welch noch so wichtigem Anliegen ist keinesfalls ein Selbstläufer und bedarf zahlreicher Helfer und Unterstützer. Schön wäre natürlich auch, wenn sich die Eine oder der Andere. noch aktiv mit einbringen könnte. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind zahlreich. Ihr könnt Donnerstags ab 20.00 Uhr zum „Runden Tisch Sachsen“ im Teegadrom, Louisenstrasse 44 in 01099 Dresden vorbei schauen und Euch aktiv mit einbringen. Hier werden unsere nächsten Aktivitäten zum Elbhangfest (27.6. - 29.06.2014) , Dresdner Stadtfest (15.08.-17.08.2014), das Hechtfest (29.08.-31.08.2014) und zum Umundu Festival (17.10.-25.10.2014, geplant, vorbereitet und koordiniert.
Eine andere Möglichkeit wäre mit Druckerpapier, dem Direktdruck von Infomaterial oder Eurem Wissen beim Layout oder anderen IT Kenntnissen, uns unter die Arme zu greifen.
Nicht zu vergessen natürlich das Weiterleiten/Teilen unserer Petition per Mail, via Facebook, Twitter, Google + und anderer Netzmöglichkeiten. Eine Petition ist zwar „nur eine Bitte“ , ein Gesetz zu überprüfen. Trotzdem haben wir dadurch die einmalige Gelegenheit mehr Bürger über die Versäumnisse der Medienpolitik in den letzten Jahrzehnten aufzuklären.
Denn leider muss man feststellen, dass die „Begehrlichkeiten weiter wachsen!
In Sachsen wurde über über die Möglichkeit debattiert, doch auch mit 15 Cent pro Beitragsendrichter die Lokalen Privatsender zu unterstützen!
Auch in Nordrhein- Westfalen soll Anfang Juli ein neues Gesetz beschlossen werden. Aus den Mitteln der aus der Haushaltsabgabe finanzierte Landesanstalt für Medien (LfM)- dies ist ohnehin schon fragwürdig, soll mit 1,6 Millionen die Stiftung „Partizipation und Vielfalt“ gegründet werden.Zu deren Aufgaben soll unter anderem die „Förderung digitaler Publikationsstrukturen für lokale und regionale journalistische Angebote“ vorangetrieben werden. Die „Vergabe von Recherche-Stipendien“ an Journalisten, ein weiteres Ziel.
Die ersten Informationen zum 16. Rundfunkstaatsvertrag gelangen an die Parlamente. Inhalt: der sogenannte „Jugendmedienschutzstaatsvertrag“. Wer sich erinnern kann, eben jener Vertrag als „Neuauflage“ in fast unveränderter Form, der 2010 am Veto eines Bundeslandes scheiterte!
Es war dies im Bundesland Nordrhein Westfalen. Unter CDU Regierung unterzeichnete der damalige CDU Ministerpräsident, durch nachfolgende Regierungskrise und anschließende Rot Grüne Minderheitsregierung, verweigerte die CDU ihre vorherige Zustimmung und es blieb die alte Regelung in Kraft. Ungeachtet vieler Kritiker am Inhalt, war dies ein Scheitern aus „Parteipolitischem Kalkül“ heraus und zeigt, wie „staatsfern“ und unabhängig der ö. r. Rundfunk tatsächlich ist.
Dies alles sind bedenkliche Entwicklungen, die zeigen- wir dürfen keinesfalls nachlassen die Bevölkerung wachzurütteln!
Aktuell hat unsere Petition nach 14 Tagen Laufzeit 1327 Unterstützer, davon fast 1000 aus Sachsen!
Dank Eurer zahlreichen Unterstützung erhöhen wir das Ziel auf 5000 Unterstützer und hoffen auch diese Zahl mit Eurer Hilfe sicher zu erreichen. Mit herzlichen Grüßen
Frank Kutschera
Dresden, den 24.06.2014
25.06.2014, 00:29
Werte Mitstreiter für eine gerechtere Medienpolitik
Hinter uns liegt ein furiosen Auftakt zur BRN! Dank zahlreicher aktiver Helfer gelang es an den drei Tagen fast 900 Unterstützer für unsere Petition zu begeistern! Ein Team von zwei bis drei Mitstreitern, war ungeachtet des großen Lärmpegels, damit beschäftigt Infomaterial zu verteilen und Unterschriften zu sammeln. Tipps zum Umgang mit dem Beitragsservice wurden erteilt, während dessen andere damit befasst waren, die Listen zu sichten, die Postleitzahlen händisch einzugeben und anschließend „online“ zu stellen. Nicht zu vergessen, der „Nachschub“ für Infomaterial musste gewährleistet werden. Ihr merkt also, eine Petition – egal mit welch noch so wichtigem Anliegen ist keinesfalls ein Selbstläufer und bedarf zahlreicher Helfer und Unterstützer. Schön wäre natürlich auch, wenn sich die Eine oder der Andere. noch aktiv mit einbringen könnte. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind zahlreich. Ihr könnt Donnerstags ab 20.00 Uhr zum „Runden Tisch Sachsen“ im Teegadrom, Louisenstrasse 44 in 01099 Dresden vorbei schauen und Euch aktiv mit einbringen. Hier werden unsere nächsten Aktivitäten zum Elbhangfest (27.6. - 29.06.2014) , Dresdner Stadtfest (15.08.-17.08.2014), das Hechtfest (29.08.-31.08.2014) und zum Umundu Festival (17.10.-25.10.2014, geplant, vorbereitet und koordiniert.
Eine andere Möglichkeit wäre mit Druckerpapier, dem Direktdruck von Infomaterial oder Eurem Wissen beim Layout oder anderen IT Kenntnissen, uns unter die Arme zu greifen.
Nicht zu vergessen natürlich das Weiterleiten/Teilen unserer Petition per Mail, via Facebook, Twitter, Google + und anderer Netzmöglichkeiten. Eine Petition ist zwar „nur eine Bitte“ , ein Gesetz zu überprüfen. Trotzdem haben wir dadurch die einmalige Gelegenheit mehr Bürger über die Versäumnisse der Medienpolitik in den letzten Jahrzehnten aufzuklären.
Denn leider muss man feststellen, dass die „Begehrlichkeiten weiter wachsen!
In Sachsen wurde über über die Möglichkeit debattiert, doch auch mit 15 Cent pro Beitragsendrichter die Lokalen Privatsender zu unterstützen!
Auch in Nordrhein- Westfalen soll Anfang Juli ein neues Gesetz beschlossen werden. Aus den Mitteln der aus der Haushaltsabgabe finanzierte Landesanstalt für Medien (LfM)- dies ist ohnehin schon fragwürdig, soll mit 1,6 Millionen die Stiftung „Partizipation und Vielfalt“ gegründet werden.Zu deren Aufgaben soll unter anderem die „Förderung digitaler Publikationsstrukturen für lokale und regionale journalistische Angebote“ vorangetrieben werden. Die „Vergabe von Recherche-Stipendien“ an Journalisten, ein weiteres Ziel.
Die ersten Informationen zum 16. Rundfunkstaatsvertrag gelangen an die Parlamente. Inhalt: der sogenannte „Jugendmedienschutzstaatsvertrag“. Wer sich erinnern kann, eben jener Vertrag als „Neuauflage“ in fast unveränderter Form, der 2010 am Veto eines Bundeslandes scheiterte!
Es war dies im Bundesland Nordrhein Westfalen. Unter CDU Regierung unterzeichnete der damalige CDU Ministerpräsident, durch nachfolgende Regierungskrise und anschließende Rot Grüne Minderheitsregierung, verweigerte die CDU ihre vorherige Zustimmung und es blieb die alte Regelung in Kraft. Ungeachtet vieler Kritiker am Inhalt, war dies ein Scheitern aus „Parteipolitischem Kalkül“ heraus und zeigt, wie „staatsfern“ und unabhängig der ö. r. Rundfunk tatsächlich ist.
Dies alles sind bedenkliche Entwicklungen, die zeigen- wir dürfen keinesfalls nachlassen die Bevölkerung wachzurütteln!
Aktuell hat unsere Petition nach 14 Tagen Laufzeit 1327 Unterstützer, davon fast 1000 aus Sachsen!
Dank Eurer zahlreichen Unterstützung erhöhen wir das Ziel auf 5000 Unterstützer und hoffen auch diese Zahl mit Eurer Hilfe sicher zu erreichen. Mit herzlichen Grüßen
Frank Kutschera
Dresden, den 24.06.2014