Medien

ARD-Radio via Satellit und Kabel: keine Entwertung der Empfangsgeräte durch Umstellung auf AAC!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Intendantinnen und Intendanten der ARD-Anstalten

1.031 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

30.06.2021, 16:38

3 Wochen vor dem in der Presse bekanntgegebenen Datum sind heute die ARD-Hörfunkprogramme auf die beiden Astra-Transponder 39 und 61 aufgeschaltet worden. Zuvor wurden die bisherigen Programmversionen auf Transponder 93 mit einem „_alt“ vor dem Programmnamen gekennzeichnet. Direkt übernehmende Kabelnetze sollten daran zu erkennen sein, dass auch dort die Programmnamen den Zusatz „_alt“ erhalten haben.

Damit ist es zumindest für einen Teil der Betroffenen möglich, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, welche Konsequenzen die Umstellung mit sich bringt.

Beinahe unerwartet werden bereits auch Probleme mit TV-Geräten als Radioempfänger gemeldet. Testen Sie bitte auch da, falls Sie ein Fernsehgerät zum Radiohören verwenden!

Noch kritischer sind für Radio genutzte separate Sat-Receiver – und zwar entgegen der Aussage der ARD auch DVB-S2-taugliche Geräte. Das Problem besteht auch beim Kabelempfang (den die ARD bislang gar nicht erwähnt): einer der drei Hersteller von DVB-Kabelradios informiert inzwischen in der Beschreibung seiner Geräte, dass sie nur den bisherigen Standard unterstützen. Auch etliche HDTV-taugliche Kabelreceiver werden schweigen.

Wer direkt über eine Satellitenantenne ARD-Hörfunk nutzt, kann die neuen Programme mit zwei Einzelkanalsuchläufen einlesen und dann versuchen, sie zu Gehör zu bringen. In „normalen“ Sat-Anlagen sind dafür die Frequenzen 11053 MHz Lowband horizontal und 10891 MHz Lowband horizontal abzusuchen, jeweils mit DVB-S2, 8PSK, Symbolrate 22000 kSymb/s, FEC 2/3. Falls das Empfangsgerät statt der Satelliten-Frequenz die Zwischenfrequenz der Empfangsanlage angegeben haben möchte, sind meist 1303 MHz bzw. 1141 MHz zu verwenden.

Die benötigten Frequenzen – vor allem bei „exotischeren“ Anlagen, z.B. mit statischer Kanalumsetzung – kann man auch aus der Kanalinfo von One HD bzw. hr HD herausnehmen, diese beiden Programme sind auf je einem dieser Transponder „zu Hause“. Vielleicht gestattet der Receiver sogar ausgehend von diesen beiden Programmen eine Suche nach neuen Programmen ohne Notwendigkeit der Eingabe von Frequenzen.

Sat-Receiver, die nicht HDTV-tauglich sind, unterstützen normalerweise auch kein DVB-S2 und sind damit von Anfang an untauglich, ohne dass weiter getestet werden müsste.

Wer an einer kleineren Kabelanlage DVB-Radio hört – egal ob es ein Mini-Kabelnetz in der Eigentumswohnanlage ist, ein Stadtteil-Kabelnetz, vielleicht sogar ein größeres Netz – kann ebenfalls testen, denn solche Netze leiten meist 1:1 die Inhalte der Satellitentransponder durch. Dazu mit dem DVB-Kabelreceiver oder dem DVB-Kabelradio auf den Frequenzen suchen, auf denen One HD bzw. hr HD angeboten werden. Symbolrate ist dabei stets 6900 kSymb/s, die Modulationsart ist 256 QAM.

Je größer und professioneller das Kabelnetz, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die neuen Programmversionen (noch) nicht im Kabelnetz sind – Großnetzbetreiber sperren gerne ungefragte „Neuankömmlinge“ vom Zugang in das Netz aus. Dann wird irgendwann in den kommenden Monaten eine Freigabe erfolgen, wohl verbunden mit der Abschaltung der bisherigen Programmverbreitung in MPEG 1 Layer II und AC3.

Nicht betroffen sind voraussichtlich die von der Vodafone versorgten Haushalte.

Bitte testen Sie auch die Nutzbarkeit der eventuell vorhandenen Surround-Anlage mit den neuen Programmversionen, sobald eine Mehrkanal-Sendung auf einer der ARD-Kulturwellen läuft. Kann der Mehrkanalton korrekt decodiert werden oder erhalten Sie nur Stereo?

Bitte melden Sie nicht funktionierende Empfangsgeräte an den technischen Zuschauerservice von ARD Digital. Dieser ist Mo-Fr von 9 bis 21 Uhr telefonisch unter 0331 / 585 696 06 erreichbar, alternativ per E-Mail an zuschauer@ard-digital.de.

Ebenfalls melden können Sie nicht funktionierende Geräte an die technischen Hotlines der ARD-Anstalten.

Sollte es sich bei mit dem neuen ARD-Hörfunkstandard nicht funktionierenden Geräten um HDTV-taugliche oder recht neu gekaufte Geräte handeln, weisen Sie bitte ausdrücklich darauf hin und bitten Sie um eine Lösung – es soll nach ARD-Aussagen ja mit allen „standardkonformen“ Empfängern funktionieren.

Sind Sie Kabelnetzbetreiber? Dann können Sie verifizieren, ob die bei Ihnen verwendeten DVB-UKW-Umsetzer den neuen ARD-Hörfunkstandard unterstützen. Das sollte derzeit für alle in größerem Umfang verwendeten Umsetzer nicht der Fall sein. Ob es Updates geben wird, die AAC-Decoding ermöglichen, ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich. Es gibt ja sogar den Fall, dass ein Hersteller solcher Technik inzwischen seinen Geschäftsbetrieb einstellen musste – da sollte die Situation klar sein. Ein Hersteller hat inzwischen vorsichtig ein Update in Aussicht gestellt für den aktuelleren Teil seines entsprechenden Produktspektrums. Dabei wird aber aufgrund höherer Anforderungen an die Prozessorleistung die Zahl der umsetzbaren Programme voraussichtlich sinken.

Details zu Kompatibilität und Audioqualität folgen zeitnah.

Herzlichen Gruß
Christian Schubert


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