20.12.2021, 23:40
Sehr geehrte Zeichnende dieser Petition,
inzwischen erreichten mich mehrere Zuschriften Geschädigter, deren AAC-taugliche Geräte unbrauchbare Tonqualität aufweisen. Auch finden sich weitere Schilderungen in diversen Foren. Neben Knackgeräuschen, die das Hören von Kulturprogrammen unmöglich machen, ging es unter anderem um ein Gerät mit leiernder Wiedergabe, um Übersteuerung und damit Verzerrung des Audiosignals, um eigenmächtige Dynamikkompression des Empfängers, um stark schwankende Lautstärke, um allgemein minderwertige Audioqualität. Ein Techniker eines Großkabelnetzes fasste mir gegenüber die Rückmeldungen Betroffener so zusammen: „Die Kunden, die LC AAC empfangen können, sagen alle dass die Qualität deutlich schlechter ist als beim gewöhnten MPEG.“
Es handelte sich dabei natürlich ausschließlich um „AAC-taugliche“ Geräte – mit anderen Geräten hätten die Betroffenen ja gar nichts hören können.
Aus meinen Erfahrungen mit per Computer-Software decodiertem AAC-Audio der ARD-Hörfunkprogramme kann ich sagen: die Qualität von 128 kBit/s LC-AAC ist natürlich schlechter als die Qualität von 320 kBit/s MP2, sie muss technisch bedingt schlechter sein. Aber sie ist nicht so schlecht, wie es diese Beschreibungen darstellen. Einen Sonderfall stellen die Knackgeräusche dar, die auch bei den klanglich hochwertigsten Decodern auftreten und separat betrachtet werden müssen.
Offenbar können viele Geräte das Potential des Gesendeten nicht ausschöpfen. Damit sind diese Geräte letztlich ähnlich unbrauchbar wie nicht-AAC-taugliche Geräte. Vor einer Einführung des AAC-Standards beim ARD-Hörfunk hätte die Situation im Bestand durch die ARD evaluiert werden müssen. Dabei wären auch die vielen Geräte aufgefallen, die LC-AAC überhaupt nicht decodieren können. Es wirkt so, als wäre eine solche Evaluierung nicht erfolgt.
Es ist also bei weitem nicht damit getan, ein „AAC-taugliches“ Empfangsgerät zu besitzen oder sich ein solches zu beschaffen. Nicht einmal diejenigen, die sich nach Entwertung ihrer bislang funktionierenden Geräte noch einmal für einen Neukauf entscheiden, sind vor einem Fehlkauf sicher. Das ist eine nicht hinnehmbare Situation.
Einige der Betroffenen wandten sich wegen fehlerhafter Wiedergabe an die ARD. Die mir rückgemeldeten Antworten enthalten teils nicht hilfreiche Allgemeinaussagen. Teils wird der Hinweis gegeben, doch bitte ein Softwareupdate vom Hersteller des Gerätes einzufordern. Wie das bei einem vor einigen Jahren erworbenen Produkt einer Handelsmarke geschehen soll oder bei Geräten, deren Hersteller nicht mehr existiert, bleibt dabei offen. Im Falle von Kabelempfang wird die Verantwortung auf den Netzbetreiber übertragen – das steht auch so in den Formulierungen auf www.ARD-digital.de . Der Netzbetreiber kann aber auch nur das weiterleiten oder -verarbeiten, was die ARD liefert.
Auch hatte ich inzwischen mehrfach mit Geschädigten zu tun, die bislang nicht wussten, dass es für ihre Empfänger inzwischen ein Upgrade gibt. Da werden munter Neugeräte zum 5- bis 6-fachen Preis eines Software-Upgrades gekauft, ohne dass dies nötig wäre. Die mangelhafte Informationspolitik zeigt ihre Wirkung.
Für mich sind das alles „klassische“ Themen für den Verbraucherschutz. Den hatte ich bereits 2 mal versucht zu informieren, auf unterschiedlichen Wegen, am 20. Juli und am 22. November. Bislang erhielt ich keine Antwort.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für solche Fälle ein Online-Beschwerdetool:
www.verbraucherzentrale.de/beschwerde
Über dieses Tool gibt es keine Beratung, aber der Sachverhalt wird gemeldet.
Wenn Sie ein AAC-taugliches Gerät haben und fehlerhafte, minderwertige Wiedergabe, hörbar schlechter als auf dem bisherigen Hörfunktransponder: melden Sie das bitte dort.
Wenn Sie ein HDTV-taugliches Gerät haben, das kein AAC-Audio spielt und somit noch ARD-Fernsehen in HD kann, aber keinen ARD-Hörfunk mehr: melden Sie das bitte dort.
Wenn Sie eine ausweichende, nicht hilfreiche (Softwareupdate von unbekanntem Hersteller beschaffen etc.) Antwort von der ARD bekommen haben: melden Sie das bitte dort.
Sie zahlen Rundfunkbeitrag. Sie sind Mitglied der Zivilgesellschaft. Sie haben also den öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst mit beauftragt und sie finanzieren ihn auch mit. Sorgen Sie bitte dafür, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner gesellschaftlichen Verantwortung nachkommt und seine Beitragszahler nicht mit von ihnen nicht verschuldenden Problemen alleine lässt.
Vielen Dank und herzlichen Gruß
Christian Schubert