18.06.2021, 13:25
Absatzüberschriften präzisiert: es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass es ein "Feature" von AAC wäre, dass Empfangsgeräte den ARD-Hörfunk nicht mehr wiedergeben können und Kopfstellenumsetzer ihn nicht mehr nach UKW umsetzen können. Dem ist natürlich nicht so. Es ist stets ein "nicht-Feature" der jeweiligen Empfangsgeräte, sie beinhalten keinen entsprechenden Decoder und bleiben deshalb stumm. AAC als Verfahren kann dazu nichts, es liegt am an dieser Stelle nicht vorteilhaften Einsatz des Verfahrens seitens der ARD.
Die erläuternden Texte unter den Absatzüberschriften sind 1:1 unverändert.
Quellenangabe [3] bei identischer Publikation gegen andere Publikationsplattform ausgetauscht. Jetzt sind die entscheidenden Abbildungen der Publikation frei zugänglich.
Neue Begründung:
Bislang verbreitet die ARD ihre Hörfunk-Programme über Satellit in exzellenter Qualität. Stereo-Programme werden in 320 kBit/s MPEG 1 Layer II und einige Kulturwellen zusätzlich in 448 kBit/s AC3 ausgestrahlt. Letzteres erlaubt auch Mehrkanalton, was für Hörspiele ebenso genutzt wird wie für die Übertragung von Konzerten.
Durch die Einspeisung in Kabelnetze wird auch den Haushalten mit Kabelanschluss der Zugang zu diesem überregionalen und hochqualitativen Verbreitungsweg möglich. Insgesamt steht dieses Angebot damit knapp 90% aller Haushalte zur Verfügung. [1]
Seit 2018 wird der DVB-Kabelempfang als UKW-Nachfolgesystem beworben. Es werden spezielle Empfangsgeräte dafür angeboten.
Die ARD beabsichtigt nun, Ende 2021 die Verbreitung ihrer Hörfunkprogramme via Satellit auf den Audiocodec AAC umzustellen. [2]
AACEs bringtdroht das Aus für viele Empfangsgeräte.
Die in Deutschland verkauften DVB-Kabelradios unterstützen den AAC-Codec nicht. Es droht eine massenhafte Entwertung aktueller Technik, die seit 2018 und bis heute als vermeintlich zukunftssicheres System erworben wurde / wird.
Das gleiche gilt für viele der Bestandsgeräte, die zum Radiohören über Satellit oder Kabelanschluss genutzt werden. Darunter befinden sich auch hochwertige HDTV-Receiver mit besonderer Eignung für Hörfunk durch Programmnamen-Anzeige und teils RDS-Anzeige.
AAC lässt denDer UKW-Kabelempfang wird weitgehend verstummen.
Kabelnetze müssen nach Umstellung auf AAC auf einen Großteil der ARD-Hörfunkprogramme via UKW verzichten. Kein DVB-UKW-Umsetzer unterstützt AAC (Stand 6/2021).
AACEs bringtdroht voraussichtlich eine deutliche Minderung der Audioqualität.
Um die bislang gebotene Audioqualität mit AAC zu erreichen, müsste eine Bitrate von 256 kBit/s LC-AAC genutzt werden. Lässt man noch vertretbare Abstriche an der Qualität zu, wären mindestens 160 kBit/s LC-AAC nötig. [3], [4]
Die ARD plant mit „niedrigen Bitraten“. [2] Es ist zu befürchten, dass weniger als 160 kBit/s verwendet werden.
AAC erschwert den Zugang zu den Mehrkanalton-Sendungen.
Für Mehrkanalton-Sendungen ist ebenfalls AAC vorgesehen. Dafür gibt es keine breite Endgeräteunterstützung. Auch kann die Stereo-Fassung künftig nicht mehr separat übertragen werden. Damit sind weder Mehrkanalton- noch Stereo-Setups korrekt bedient.
AACEs bedeutetdroht vorsätzliche Obsoleszenz vieler Empfangsgeräte.
Eine Entwertung aktueller Empfangsgeräte durch die ARD ist ökologisch und auch hinsichtlich des Umganges mit der Rundfunkbeitrag-entrichtenden Bevölkerung verwerflich. Das betrifft sogar noch unverkaufte Geräte, die sich auf dem Weg zwischen Hersteller und Endkunden befinden.
AAC verhindert dieKeine Anzeige von Zusatzinformationen.Zusatzinformationen mehr möglich.
Der Nutzungskomfort sinkt bei AAC ebenfalls, da keine Anzeige von Zusatzinformationen (Radiotext) mit Bestandsgeräten mehr möglich ist.
AAC benachteiligt kleinereKleinere / regionale Kabelnetze.Kabelnetze werden benachteiligt.
Eine Umwandlung (Transcoding) von AAC in den kompatiblen Standard MPEG 1 Layer II ist möglich, aber für Betreiber kleinerer und regionaler Netze nicht finanzierbar. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Netzbetreiber keine Einspeiseentgelte von der ARD erhalten, also sämtliche Kosten auf die angeschlossenen Haushalte abwälzen müssen. [5]
Solche Netze müssen den ARD-Hörfunk 1:1 durchleiten, ihn also künftig in AAC anbieten. Kundinnen / Kunden dieser Netze hätten entwertete Empfangsgeräte und könnten auch nicht auf ein Kabel-UKW-Angebot ausweichen, da auch dort der ARD-Hörfunk nicht mehr angeboten werden kann.
AAC =Fazit: viel Ärger bei Nutzerinnen / Nutzern, nur minimalsterminimale Ersparnis auf Seiten der ARD.
Für die Hörfunkverbreitung via Satellit hat die ARD einen Aufwand von ca. 17,6 Mio. EUR je 4 Jahre angemeldet [6]. Legt man dies auf sämtliche Beitragskonten [7] um, ergibt sich ein Betrag von knapp 10 Cent je Jahr und Beitragskonto – also ein Betrag von weniger als 1 Cent je Monat und Beitragskonto.
Zum Vergleich: allein für die Produktion von „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ werden ca. 14 Cent je Monat und Haushalt verwendet, also mehr als das 14-fache. [8]
[1] Digitalisierungsbericht Video 2020, S. 27
www.die-medienanstalten.de/publikationen/digitalisierungsbericht-video/digitalisierungsbericht-2020
[2] www.infosat.de/radio/astra-192-ost-ard-h-rfunkprogramme-ziehen-um
[3] ieeexplore.ieee.org/document/8376396api.semanticscholar.org/CorpusID:49188017
[4] BBC R&D White Paper WHP 061, June 2003, S. 26
downloads.bbc.co.uk/rd/pubs/whp/whp-pdf-files/WHP061.pdf
[5] www.teltarif.de/kabelfernsehen-fernsehen-kabel-frk/news/73118.html
[6] 22. KEF-Bericht, S. 98
kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf
[7] Rundfunkbeitrag - Jahresbericht 2019, S. 12/13
www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6373/Jahresbericht_2019.pdf
[8] Ausgaben für den Tatort im Ersten
www.ard.de/die-ard/wie-wir-funktionieren/Ausgaben-fuer-den-Tatort-100
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