18.12.2022, 12:01
Beim Verweis auf die gesetzliche Grundlage wurde statt "§ 30 SGB XI" das 10. Gesetzbuch zitiert (§ 30 SGB X). Nun ist das "I" hinzugefügt.
Neue Begründung:
Nachdem die Große Koalition die Pflegebedürftigen enttäuscht und die Regelungen des § 30 SGB XXI zur Dynamisierung des Pflegegeldes alle drei Jahre nicht erfüllt hat, wird die jetzige Bundesregierung aufgefordert, die mehr als 5 Mio. Pflegebedürftigen und mindestens nochmals so vielen Sorgenden und Pflegenden Angehörige nicht mit leeren Versprechungen in die kommende Wahlperiode zu entlassen.
Das Pflegegeld muss für 2023 rückwirkend zum 1.1.2023 um mindestens 10 % erhöht werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 861 (860 in Deutschland)