Hallo liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unsere Petition,
anbei das Schreiben des für das BMG verantwortliche Referat mit dem Hinweis: "... so sorgfältig und gründlich wie jede andere an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition inhaltlich geprüft."
Dann üben wir uns jetzt in Geduld und sind gespannt auf das Ergebnis, das wir Euch natürlich umgehend mitteilen werden.
Bis dahin einen schönen Sommer und vermutlich auch noch eine angenehme Herbstzeit ;-)
Die Bekanntgabe der Planungen zur Pflegereform 2023 machte eine Aktualisierung notwendig.
Neuer Titel: ErhöhenAmpel: SieVersprechen dasmuss man halten! Nein zu +5% Pflegegeld ab 2024. Ja zu +10% rückwirkend zumab 1.1.2023 um mindestens 10 % - jetzt handeln!2023
Neuer Petitionstext:
„Wir dynamisieren das Pflegegeld ab 2022 regelhaft.“ Das war das Versprechen der Ampel im Koalitionsvertrag 2021. 2022 ist nix passiert. Die kontinuierliche Verschlechterung der finanziellen Situation von Millionen Pflegebedürftigen und ihren Pflegenden Angehörigen soll nach Kenntnis der aktuellen Planung aus dem Hause Lauterbach auch 2023 nicht gemildert werden.
Die im aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 20.2.2023 zur Pflegereform 2023 bekanntgewordene Planung von 5 % Erhöhung des Pflegegeldes ab 2024 beschreibt der Vorstandsvorsitzende der DAK Andreas Storm als „völlig inakzeptabel“.
Die Planungen von Herrn Lauterbach kommentiert er so: „Das ist unverhältnismäßig und lässt den notwendigen Respekt vor den Pflegebedürftigen und der Leistung ihrer Angehöriger vermissen“ Quelle: Häusliche Pflege am 24.2.2023.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Pflegegeld nach §37 SGB XI rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 um mindestens 10 % angehoben und nachträglich den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird.
Kein sechstes Jahr in Folge seit 2017 ohne Erhöhung des Pflegegeldes.
Mit der Unterzeichnung dieser Petition fordert die/der Unterzeichner/in die gewählten Vertreter und Vertreterinnen des Deutschen Bundestages auf, die teilweise prekäre Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Sorgenden und Pflegenden Angehörigen in der ambulanten Pflege daheim umgehend zu verbessern.
Damit wird die vom Vorstandsvorsitzenden der DAK-Gesundheit als Konsequenz der aktuellen Erkenntnisse des DAK Pflegereports 2022 formulierten Forderungen in eine konkrete Willensbildung umgesetzt und unterstützt.
Das Pflegegeld wurde seit 2017 nicht erhöht. Dieses muss dringend nach Jahren der Stagnation endlich der aktuellen Lebenssituation der Familien angepasst werden.
Die betroffenen Familien müssen im kommenden Jahr einen Kaufkraftverlust von über 15 % überstehen. Gegenüber 2017 ist dann 1 € Pflegegeld nur noch weniger als 85 Cent wert.
Neues Zeichnungsende: 31.03.2023 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.139 (5.121 in Deutschland)
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Beim Verweis auf die gesetzliche Grundlage wurde statt "§ 30 SGB XI" das 10. Gesetzbuch zitiert (§ 30 SGB X). Nun ist das "I" hinzugefügt.
Neue Begründung:
Nachdem die Große Koalition die Pflegebedürftigen enttäuscht und die Regelungen des § 30 SGB XXI zur Dynamisierung des Pflegegeldes alle drei Jahre nicht erfüllt hat, wird die jetzige Bundesregierung aufgefordert, die mehr als 5 Mio. Pflegebedürftigen und mindestens nochmals so vielen Sorgenden und Pflegenden Angehörige nicht mit leeren Versprechungen in die kommende Wahlperiode zu entlassen.
Das Pflegegeld muss für 2023 rückwirkend zum 1.1.2023 um mindestens 10 % erhöht werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 861 (860 in Deutschland)