04.07.2021, 12:31
DDie Landtagsverwaltung hat uns auf die Petition ein Antwortschreiben geschickt, in dem über die Rechtslage informiert wurde. Die Entscheidung über den Zuschnitt des Landtages ist demnach eine ureigene Aufgabe des Landtages. Es liegt deshalb an den im Landtag vertretenen Fraktionen den Inhalt der Petition aufzugreifen.
Für die Landtagsverwaltung ist die Eingabe damit zunächst erledigt. Es kommt jetzt darauf an, ob die Parteien im Landtag unser Anliegen aufgreifen oder nicht.
Wir bleiben dran und werden weiter informieren.