11.12.2024, 20:51
Liebe Bläser:innen und Freunde der Posaunenchöre,
es sind heute, kurz vor Ende der Unterschriftensammlung, über 1000 Unterschriften für die Petition zum Erhalt aller 7 LPW-Stellen. Ich bin immer wieder dankbar und überwältigt über die Resonanz und finde das ein deutliches Signal.
Leider hat dieses Signal Ende November nicht die Landessynode erreicht, da im Vorfeld keine Sitzung des Ausschusses für Kirchenmusik und Kultur zu diesem Thema mehr stattfinden konnte.
Nach Auskunft des Synodalbüros ist der Ausschuss bereits prinzipiell mit der Fragestellung beauftragt, und muss daher das Thema beraten. Das Synodalbüro hat die Petition, wie auch weitere Eingaben zum Thema Landesposaunenwarte, dem Ausschuss als Material zur Verfügung gestellt, das ist offenbar der schnellste Weg, den die Geschäftsordnung der Landessynode hergibt.
Wann das Thema beraten wird, ist noch nicht klar, da die Mitglieder des Ausschusses aus ganz Niedersachsen kommen und Sitzungen länger im Voraus geplant werden müssen – und damit war es eben nicht mehr rechtzeitig für die diesjährige Tagung der Landessynode Ende November.
Das kann bedeuten, dass es von der Landessynode keine rechtzeitige Entscheidung mehr geben kann, ehe die Finanzierung der 7. LPW-Stelle ausläuft und damit Fakten geschaffen werden.
Was können wir noch tun?
Ich habe das Landessynodalbüro gebeten, über eine "Übergangsfinanzierung" der LPW-Stelle zu entscheiden, und den richtigen Adressaten für diese Entscheidung erfahren: dafür ist das Landeskirchenamt zuständig.
Im Verwaltungsdeutsch:
- Die Landessynode „fasst einen grundsätzlichen Haushaltsbeschluss“
- „Die eigentliche Umsetzung der Gesamtvolumina in die Verwaltungspraxis ist dann aber Aufgabe der Verwaltung des Landeskirchenamtes. Die von Ihnen gewünschte Finanzierung kann weder der Fachausschuss noch die Landessynode beschließen.“
Das bedeutet, dass der Weg über die eigentlichen Adressaten der Petition im Landeskirchenamt Hannover (Oberkirchenrätin Prof. Dr. Julia Helmke oder Landesbischof Meister) führt.
Nach Ende der Zeichnungsfrist in zwei Tagen kann ich das Landeskirchenamt kontaktieren.
Aber auch vor Ort, in den Chören und Gemeinden, gibt es für uns Bläser:innen, gerade in der Advents- und Weihnachtszeit, noch Chancen, öffentlich auf unser Anliegen aufmerksam zu machen.
- Wie wäre es, ein Handout, im dem wir auf unser Anliegen hinweisen, in das Programm der Gottesdienste an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen zu legen – wenn die Pastor:innen und Kirchenvorstände einverstanden sind? In den nächsten Tagen stelle ich auf diesem Weg ein solches Handout zur Verfügung.
- Wie wäre es, die mittlere Strophe eines Weihnachtsliedes, zum Beispiel „Oh Du fröhliche“ in den Festgottesdiensten a cappella singen zu lassen? So können wir deutlich zeigen, was fehlen würde, wenn die Posaunenchöre fehlen.
Jeder Chor kann selbst entscheiden, die Möglichkeiten, die gerade zu den Festtagen bestehen, zu nutzen oder nicht. Auch mir ist natürlich klar, dass manche das als Störung der Festtagsstimmung und als „Instrumentalisieren“ der Feiertage empfinden werden.
Vielleicht hat jemand aus unserer großen Runde ja auch noch andere Ideen. Ihr könnt mir gerne Vorschläge schicken.
Beste Bläsergrüße aus Klein-Ilsede bei Peine,
Nils Anders