Familie

Anhebung bzw. Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze - Reformierung der Hinterbliebenenrente

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

6.150 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

6.150 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.12.2019
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

18.10.2020, 13:35

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Petitionsausschuss hat diese Petition mit dem Schreiben vom 09.10.2020 abgelehnt. Die über diese Plattform gesammelten 6.151 Stimmen wurden - obwohl mehrfach dem Petitionsausschuss mitgeteilt - nicht erwähnt.
Das Ablehnungsschreiben finden Sie im Anhang.

Leider wurden vom Petitionsausschuss auch zwei weitere Petitionen (in einem Schreiben) abgelehnt. Leider können dieser Mail nur eine Datei angehängt werden.

Ich entwerfe regelmäßig Präsentationen, warum die HR wichtig und unerlässlich ist, zuletzt die "Totschlagargumente". Wer Interesse an einer solchen Präsentation für eigene Zwecke hat, kann mich gerne per Mail kontaktieren. Diese Präsentationen können bei Bedarf auch gerne an Politiker, Zeitungen, und jegliche andere Öffentlichkeit weitergeleitet werden.

Aber wir geben nicht auf: Frau Reimann und ich haben inzwischen bereits 4 weitere Petitionen eingereicht und werden Sie informieren, sobald diese zur Abstimmung freigegeben sind (bei epetitionen-bundestag.de / dort heißt das dann "Mitzeichnen").
Eine hoffnungsvolle Petition soll den Freibetrag analog dem Selbstbehalt einer unterhaltspflichtigen Person erhöhen. Dieser liegt im Jahr 2020 bei 1.160€, unser Freibetrag jedoch nur bei 902,62€.

Frau Reimann und ich hoffen sehr auf zahlreiche Unterstützer!

Hier noch der Link zu unserer Facebook Gruppe gerechte HinterbliebenenRente, wo wir regelmäßig Neuigkeiten kommunizieren: www.facebook.com/groups/995350283999376
Viele Grüße
Inga Krauss



26.02.2020, 08:09

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An alle Unterstützer,
wie Sie sicher in den Medien gelesen haben, ist die Grundrente beschlossen worden. Diese hat einen Freibetrag von 1.250€, also knapp 400€ höher als der Freibetrag der HinterbliebenenRenten. Wie nehmen das zum Anlass, uns zu beschweren.

in der Anlage finden Sie einen Kettenbrief als. Sie können einfach den Text aus der pdf kopieren, die gelben Felder mit Ihrem Namen versehen und an Politiker, öffentliche und nicht-öffentliche Personen, Reporter und Journalisten usw. schicken.

Viel Spaß und viel Erfolg!

Falls es Antworten auf diesen Brief gibt oder andere Reaktionen, können Sie diese gerne an mich weiterleiten: schlinga1@gmx.de.

Viele Grüße
Inga Krauss


28.12.2019, 10:27

Hallo zusammen,
erst einmal noch frohe Weihnachten und eine schöne Nach-Weihnachtszeit.

Gemeinsam sind wir stark. Diese Mail erreicht rund 3000 Menschen - alle Unterstützer von Veränderungen im Hinterbliebenen-Recht.

Die neue Petition zur Erhöhung des abzugsfreien Freibetrags pro Kind hat bisher nur 80 Unterstützer ("Mitzeichner"), es bleiben nur noch 16 Tage.
epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_09/_20/Petition_99488.html

Die neue Petition zur Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung oder selbständiger Arbeit bzw. Verrechnung von verschiedenen Einkommenarten hat bisher nur 64 Unterzeichner, es bleiben nur noch 18 Tage.
epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_09/_22/Petition_99566.html

Gemeinsam sind wir stark. Nur gemeinsam können wir eine Veränderung hervorrufen - kleine wie große Veränderungen. Nutzen wir alle die Chance, die uns Petitionen geben! Jede Unterschrift zählt!

PS: beide Petitionen wurden bereits Anfang Oktober eingereicht, der Zeitpunkt der Veröffentlichung über Weihnachten wurde vom Petitonsausschuss gewählt.

Vielen Dank und viele Grüße
Inga Krauss


18.12.2019, 22:44

Hallo zusammen,

eine zweite neue Petition wurde heute vom Bundestag veröffentlicht. Hier geht es darum, dass Verluste aus einer Einkommensart z. B. Vermietung und Verpachtung (Stichwort Investitionen) mit positiven Einkünften aus anderen Einkommensarten verrechnet werden kann – wie das bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens auch der Fall ist.
Derzeit fallen jegliche Verluste aus egal welcher Einkommensart bei der Berechnung des fiktiven Einkommens bei der Rente einfach unter den Tisch, d.h. sie werden nicht berücksichtigt! Ein Unding… denn die Verluste sind ja da!
Hier der Link:
epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_09/_22/Petition_99566.html

Sehr gerne weiterleiten, veröffentlichen usw.

Mit freundlichen Grüßen

Inga Krauss
Richthofenstr. 22
88239 Wangen
Tel.: 07522-7729788
Handy: 0170-8337744

Visit us on facebook: www.facebook.com/Gerechte-HinterbliebenenRente-307035143299506/?modal=admin_todo_tour


17.12.2019, 14:05

Liebe Unterstützende, liebe Betroffenen,

vielen Dank für die tolle Summe von 6.148 Stimmen! Die Petition wurde bereits am 29.11.2019 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Jetzt heißt es abwarten... ????

Fast alle meine/unsere Bemühungen um Veröffentlichung durch die verschiedensten Kanäle (Fernsehen, Zeitung, diverse Reporter, vdk, CDA) sind leider wenig erfolgreich. Unser Thema ist sehr komplex und immer wieder werden wir mit Aussagen konfrontiert, wie "aber grundsätzlich hinzuverdienen dürft ihr schon, oder?", die den Ernst der Lage meist verkennen. Ich bleibe aber dran.

Ein Antrag vom CDA wurde durch die Kreisverbände einstimmig genehmigt und liegt jetzt bei den entsprechenden Ministerien in Berlin zur Bearbeitung. Wer Interesse an dem genauen Wortlaut hat, kann mich gerne kontaktieren.

In der Zwischenzeit habe ich für alle Facebook-Teilnehmer eine FB-Seite und -Gruppe namens „gerechte HinterbliebenenRente“ erstellt. Wer mag kann gerne dazu kommen und mitdiskutieren oder sich über unsere finanzielle Lage und den kompletten Rattenschwanz dazu auslassen.

Außerdem habe ich eine neue Petition geschrieben, die gestern zur Veröffentlichung vom deutschen Bundestag freigegeben wurde. Mitzeichnen - also unterschreiben - ausdrücklich erwünscht! Hier der Link:

epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_09/_20/Petition_99488.html

Die hier geleisteten Unterschriften gehen dann direkt an den dt. Bundestag, aber Vorsicht! Wir haben nur 28 Tage Zeit, am 13.01.2020 ist schon Schluss. Es ist schon ein Erfolg, dass die Petition online gegangen ist, denn in der hiesigen Petition fordern wir auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags und der Petitionsausschuss lässt ein Thema nicht zwei Mal veröffentlichen. Daher hat die Veröffentlichung mehr als 2 Monate gedauert, aber immerhin!

Ich habe noch zwei weitere Petitionen eingereicht über deren Veröffentlichung ich natürlich schnellstmöglich informieren werde, falls sie denn online gehen. Ganz nach dem Motto: Ein steter Tropfen höhlt den Stein – werde ich nun jedes kleinere Einzelthema in eine Petition umwandeln und zur Abstimmung bringen. Wir müssen und bemerkbar machen und lauter werden.

In diesem Sinne wünsche ich allen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit - sofern dies möglich ist - und ein extravagant tolles Jahr 2020!

Mit freundlichen Grüßen
Inga Krauss

Inga Krauss
Richthofenstr. 22
88239 Wangen
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02.03.2019, 13:54

Liebe Unterstützende,
Der Prozess geht sehr schleppend voran, das fühlt sich sehr zäh und mühsam an. Frau Schwalbers Petition zum gleichen Thema wurde vom Petitionsausschuss im Januar 2018 abgelehnt. Dagegen haben wir mit guten Argumenten Einspruch eingelegt.
Wie also können wir unsere Reichweite erhöhen und uns entsprechend Gehör verschaffen?
Die BILD-Zeitung will evtl über uns berichten, aber hat es noch nicht getan. Die ZDF-Sendung WISO ebenfalls. Ich persönlich vermute, dass das Thema so brisant ist, dass sich niemand so recht traut.
Der CDA (Sozialausschuss der CDU) möchte unser Thema aufnehmen und als (Wahlkampf-)Thema in die Bundes-CDU bringen. Wenn uns das gelingt, wäre ein großer Schritt getan!
Mir persönlich geht gerade die Luft aus. Ich habe keine Kraft mehr für dieses Thema.
Wer hat noch Ideen und Kraft, etwas zu tun?

Anderes Thema: wisst ihr, dass für alle Witwen mit (kleinen) Kindern die Erziehungsrente eine echte Alternative ist? Die Erziehungsrente gibt es nur bis das jüngste Kind 18 ist, aber dafür sind es 100% aus dem eigenen Rentenkonto (statt 55% aus dem Konto des Verstorbenen). Oft wissen die bei der Rentenversicherung auch nicht so recht Bescheid, aber lässt es Euch versichern: es ist möglich!

Wer mag, kann mich gerne unter schlinga1@gmx.de kontaktieren. Wir haben auch eine WhatsApp-Gruppe zu dem Thema eröffnet. Damit wollen wir uns gegenseitig über Aktionen informieren und sicher stellen, dass wir alle in die gleiche Richtung laufen. Wer Interesse daran hat, bitte einfach melden.

Viele Grüße
Inga Krauss


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