Familie

Anhebung bzw. Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze - Reformierung der Hinterbliebenenrente

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

6.150 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

6.150 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.12.2019
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Der Deutschen Bundestag möge beschließen, die Regelungen der Hinterbliebenenrente (HR) dahingehend zu reformieren, dass alle Witwen und Witwer in Zukunft wieder 60% aus der Rente ihrer verstorbenen Ehepartnerinnen und Ehepartner erhalten, vornehmlich ohne dass eine Anrechnung auf das jeweilige Einkommen vorgenommen wird. Die derzeitigen Regelungen treffen vor allem junge Hinterbliebenen (JH) sehr stark einschränkend und sind unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes mehr als fraglich.

Begründung

Alleinstehende Verwitwete dürfen 845,59€ abzugsfrei hinzuverdienen. Pro Kindergeld berechtigtem Kind erhöht sich der sogenannte Freibetrag um 179,37€. Für jeden mehr verdienten Euro wird die Rente um 40% des Mehrverdienstes gekürzt. Beispiel: Verdient ein Alleinstehende Verwitweter 945,59€ im Monat, also 100€ mehr als die Hinzuverdienstgrenze es erlaubt, wird ihm die Hinterbliebenenrente um 40€ gekürzt. Angerechnet werden nahezu alle Einkunftsarten vom Arbeitslohn über Zinsen und Gewinnanteilen (auch bei Rentenversicherungen!), über den 450€ Mini-Job, der für alle Nicht-Verwitweten in Deutschland abzugsfrei ist, wie auch (Miet-)Einnahmen aus Immobiliengeschäften. Junge Hinterbliebene trifft diese Regelung besonders hart, da die ausbezahlte Hinterbliebenenrente aufgrund der verhältnismäßig kurzen Einzahlungszeit des jung Verstorbenen naturgemäß nicht sehr hoch ist und am Ende des Jahres zusätzlich noch besteuert wird. Somit ist das Netto-Haushaltseinkommen von (jung) Verwitweten grundsätzlich als sehr gering einzustufen. Durch die heutigen Regelungen der Hinzuverdienstgrenze ist es Verwitweten nahezu unmöglich, das Netto-Haushaltseinkommen auf legale Art und Weise zu erhöhen oder geschweige denn selbst etwas für die spätere eigene Rente zu tun! Die heutigen Regelungen sind für junge Hinterbliebene der direkte Weg in die Altersarmut! Zum Vergleich: die Zeitschrift Stern schreibt im Internet im Artikel "Illusion Mittelschicht: Ab wann ist man arm?" vom 30. April 2018 14:38 Uhr: "Ein Single-Haushalt, der weniger als 892 Euro pro Monat zur Verfügung hat, gilt als arm." Warum also liegt die Hinzuverdienstgrenze unter der Armutsgrenze?

JH müssen sich zeitgleich monetär als auch zeitlich (anders als Hinterbliebene in Altersrente) um verwaisten Kinder, geeigneten Wohnraum oder ein Eigenheim kümmern, sowie um die eigene Altersrente. Eine absolute Mehrfachbelastung!

JH haben junge Kinder, die viel Zeit und viel Geld kosten. Kinder finden nur eine geringe Erhöhung des Freibetrags bei der Berechnung der HR. Die Kosten für eine entsprechende Kinderbetreuung findet keine Berücksichtigung und macht Hinterbliebenen eine Vollzeitberufstätigkeit im Vergleich zu Verheirateten oder (geschiedenen) Alleinstehenden ungleich schwerer (Gleichheitsgrundsatz), bzw. schlichtweg nicht lohnenswert. Der Freibetrag, der sich durch Kinder um das 5,6-fache erhöht, muss nach oben angepasst werden, so dass mind. Kinderbetreuung finanziell möglich wird.

JH haben oft noch kein bezahltes Eigentum bzw. befinden sich am Anfang einer hohen Darlehenssumme. Eigentum, Darlehen oder zu leistende Mietzahlungen für entsprechend geeigneten Wohnraum finden keine Berücksichtigung bei der Berechnung des fiktiven Einkommens. Die monetäre Leistung für ein situationsgerechtes Wohnen sollte vom fiktiven Einkommen abgezogen werden.

JH haben selbst noch nicht lange in ihre eigene Altersrente einzahlen können. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, schon allein aus der Sicht des Rententrägers. Dieser Bedarf wird jedoch nicht gefördert, sondern durch die o.g. Punkte vor allem zur nicht lohnenswerten Vollzeitberufstätigkeit bei Hinterbliebenen, der fehlenden Anrechnung der Beträge zur Riester Rente, BAV und sonstigen Rentenversicherungen bei der Berechnung des fiktiven Einkommens, sowie durch die Hinzuverdienstgrenze generell sogar regelrecht unterbunden. Eine BAV, die steuerbegünstigt vom Bruttolohn gezahlt wird, findet bei der der Berechnung des fiktiven Einkommens keine Berücksichtigung. Das stellt Hinterbliebene deutlich schlechter als andere Bürger (Gleichheitsgrundsatz).

Spart ein Hinterbliebener trotz aller Widrigkeiten durch die Hinzuverdienstgrenze bei der Hinterbliebenenrente dennoch einen Betrag zusammen, der später in der eigenen Rentenzeit zusammen mit seiner ausgezahlten Altersrente die Hinzuverdienstgrenze der Hinterbliebenenrente überschreitet, wird ein fleißiger Sparer durch die zu erwartenden Abzüge in doppelter Hinsicht gestraft. Ein Bürger, der keine Hinzuverdienstgrenze zu fürchten hat, ist hier in doppelter Hinsicht bessergestellt (Gleichheitsgrundsatz).

Wir fordern: Sparleistungen in die eigene Altersrente, sowie die spätere Auszahlung von Zins- und Gewinnanteilen bei Renten- und Lebensversicherungen müssen anrechnungsfrei sein!

In einer Ehe unter Lebenden gibt es in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenze für den ein oder den anderen Ehepartner. Verdient einer der Parteien mehr z.B. durch eine Gehaltserhöhung oder einen Stellenwechsel, freuen und nutznießen dies in der Regel beide Eheleute. Demnach halten wir die Hinzuverdienstgrenze als solches im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes zumindest für fraglich.

Außerdem sollte es für Verwitwete möglich sein, in Steuerklasse 3 zu verbleiben, da sie weder ledig noch geschieden sind. Ein 450€ Mini-Job sollte auch für Verwitwete nicht an die Witwenrente anzurechnen sein, sowie steuerfrei bleiben, wie bei jedem anderen Mitbürger in Deutschland (Gleichstellungsgesetz)!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.11.2018
Petition endet: 28.11.2019
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Petitionsausschuss hat diese Petition mit dem Schreiben vom 09.10.2020 abgelehnt. Die über diese Plattform gesammelten 6.151 Stimmen wurden - obwohl mehrfach dem Petitionsausschuss mitgeteilt - nicht erwähnt.
    Das Ablehnungsschreiben finden Sie im Anhang.

    Leider wurden vom Petitionsausschuss auch zwei weitere Petitionen (in einem Schreiben) abgelehnt. Leider können dieser Mail nur eine Datei angehängt werden.

    Ich entwerfe regelmäßig Präsentationen, warum die HR wichtig und unerlässlich ist, zuletzt die "Totschlagargumente". Wer Interesse an einer solchen Präsentation für eigene Zwecke hat, kann mich gerne per Mail kontaktieren. Diese Präsentationen können bei Bedarf auch gerne an Politiker, Zeitungen,... weiter

  • Liebe Mitstreiter,

    als kleinen Teilerfolg können wir Ihnen heute unseren Link zum Video von Frau TV "Armutsrisiko Witwenrente" senden. Natürlich darf der Beitrag großzügig geteilt werden.

    www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/frau-tv/video-armutsrisiko-witwenrente-100.html

    Viele Grüße
    Inga Krauss + Birgit Reimann

  • An alle Unterstützer,
    wie Sie sicher in den Medien gelesen haben, ist die Grundrente beschlossen worden. Diese hat einen Freibetrag von 1.250€, also knapp 400€ höher als der Freibetrag der HinterbliebenenRenten. Wie nehmen das zum Anlass, uns zu beschweren.

    in der Anlage finden Sie einen Kettenbrief als. Sie können einfach den Text aus der pdf kopieren, die gelben Felder mit Ihrem Namen versehen und an Politiker, öffentliche und nicht-öffentliche Personen, Reporter und Journalisten usw. schicken.

    Viel Spaß und viel Erfolg!

    Falls es Antworten auf diesen Brief gibt oder andere Reaktionen, können Sie diese gerne an mich weiterleiten: schlinga1@gmx.de.

    Viele Grüße
    Inga Krauss

der aktuelle Rentenwert für die Anrechnung beträgt derzeit 872,52 €. Eine Witwenrente unter diesem Wert sollte mit einen "Anrechnungsverbot" belegt werden. Folglich könnte der Hinzuverdienst nach Kürzung von 40% noch 1.454 € brutto betragen. Zusätzlich müssten diese Renten aufgestockt werden oder zumindest eine Erziehungsrente auch für verwitwete Elternteile möglich sein. Familien mit niedrigen Erwerbseinkommen bzw. Rentenansprüchen haben momentan oder wie immer das Nachsehen, was sich durch Armut, übermäßige Schufterei oder sogar durch Vernachlässigung der Kinder (Zeitmangel) auswirkt.

Ich hoffe, dass diese Petition nicht durchkommt. Es ist Sache Risiken abzusichern, d.h. die Familie (incl. Immobilie) kann man durch eine Risiko LV-Versicherung gut und preiswert absichern.

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