Familie

Anhebung bzw. Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze - Reformierung der Hinterbliebenenrente

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

6.150 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

6.150 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.12.2019
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

18.10.2020, 13:35

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Petitionsausschuss hat diese Petition mit dem Schreiben vom 09.10.2020 abgelehnt. Die über diese Plattform gesammelten 6.151 Stimmen wurden - obwohl mehrfach dem Petitionsausschuss mitgeteilt - nicht erwähnt.
Das Ablehnungsschreiben finden Sie im Anhang.

Leider wurden vom Petitionsausschuss auch zwei weitere Petitionen (in einem Schreiben) abgelehnt. Leider können dieser Mail nur eine Datei angehängt werden.

Ich entwerfe regelmäßig Präsentationen, warum die HR wichtig und unerlässlich ist, zuletzt die "Totschlagargumente". Wer Interesse an einer solchen Präsentation für eigene Zwecke hat, kann mich gerne per Mail kontaktieren. Diese Präsentationen können bei Bedarf auch gerne an Politiker, Zeitungen, und jegliche andere Öffentlichkeit weitergeleitet werden.

Aber wir geben nicht auf: Frau Reimann und ich haben inzwischen bereits 4 weitere Petitionen eingereicht und werden Sie informieren, sobald diese zur Abstimmung freigegeben sind (bei epetitionen-bundestag.de / dort heißt das dann "Mitzeichnen").
Eine hoffnungsvolle Petition soll den Freibetrag analog dem Selbstbehalt einer unterhaltspflichtigen Person erhöhen. Dieser liegt im Jahr 2020 bei 1.160€, unser Freibetrag jedoch nur bei 902,62€.

Frau Reimann und ich hoffen sehr auf zahlreiche Unterstützer!

Hier noch der Link zu unserer Facebook Gruppe gerechte HinterbliebenenRente, wo wir regelmäßig Neuigkeiten kommunizieren: www.facebook.com/groups/995350283999376
Viele Grüße
Inga Krauss


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