Familie

Abschaffung der Kita-Gebühren in NRW!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Präsidentin des Landtags NRW

44.869 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

44.869 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

09.05.2019, 14:12

Bremen setzt das Gute Kita Gesetz um und nutzt die Förderungen vom Bund zur Entlastung der Familien.

NRW Familienminister Stamp kündigte im Januar 2019 an, dass in NRW ab 2020 die beiden letzten Kindergartenjahre freigestellt werden. Bisher wurde diese Ankündigung noch nicht in ein Gesetzt umgesetzt.

Warum nutzt NRW die Förderung vom Bund nicht ebenfalls zur Entlastung der Familien?


Neuer Petitionstext: **Nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz fordern wir die generelle Beitragsfreiheit für alle Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr unabhängig von der Einkommensstruktur.**
Das Land Rheinland-Pfalz hat 2010 als erstes Bundesland die grundsätzliche Beitragsfreiheit für das Angebot in Kindergärten eingeführt (§ 13 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz) und nahm somit eine Vorreiterrolle in der Debatte um frühkindliche Bildung von Anfang an für alle Mädchen und Jungen ein.
Mehr Infos hier: kita.rlp.de/de/betreuungsangebote/kindergarten/
Das erste Bundesland, das die Kita-Gebühren komplett abschafft, ist Berlin. Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas oder bei Tagesmüttern hier künftig generell keine Beiträge mehr zahlen. Ab 1. August kostet die Kinderbetreuung auch für Kinder unter einem Jahr nichts mehr; die anderen fünf Jahre vor Schulbeginn waren schon seit 2007 schrittweise beitragsfrei gestellt worden.
Bremen ist nach Angaben des Bundesfamilienministeriums das erste Bundesland, welches das neue Gesetzt zur Verbesserung der Kita-Qualität umsetzt. Mit rund 45 Mio. € die bis 2022 vom Bund kommen, soll in Bremen die Ganztagsbetreuung von Kinder von 3 Jahren kostenlos werden.
In NRW werden nach wie vor in vielen Gemeinden Gebühren von bis zu 700€ plus Essensgeld für Kinderbetreuung aufgerufen (Bornheim). Darin sind evtl. Kosten für das 2. oder 3. Kind nicht berücksichtigt, diese kämen noch hinzu falls das 2. und 3. Kind für die Kita nicht beitragsfrei gestellt wurden. Viele Kommunen erheben zusätzlich Gebühren für den Offenen Ganztag (Schule). Wer also ein Kind im Kindergarten und eins in der Grundschule hat, zahlt doppelt.
Bildung ist eine wichtige Aufgabe und sollte für alle kostenfrei sein! Es kann und darf nicht sein, dass der Wohnort der Eltern entscheidet, ob sie Kita-Gebühren bezahlen, oder nicht!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 15005 (14725 in Nordrhein-Westfalen)


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