Wohnen

Abschaffung der Straßenbaubeiträge in der Gemeinde Hilter a.T.W.

Petition richtet sich an
Der Rat der Gemeinde Hilter a.T.W.

1.278 Unterschriften

Sammlung beendet

1.278 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Juni 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

27.10.2023, 16:33

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition zu Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Strabs) für die Gemeinde Hilter a.T.W. . Die Belange unserer Petition können sie gerne noch einmal auf der Seite
www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-strassenbaubeitraege-in-der-gemeinde-hilter-a-t-w
nachlesen. Petitionen können viel verändern. Sie können aufrütteln, Entscheidungen verändern oder für Aufklärung sorgen. Und vor allem sind sie ein starkes Mittel, dem eigenen Anliegen Gehör zu verschaffen. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass Bürgerinnen und Bürger mit dem Petitionsrecht ein Instrument zur Verfügung steht, um auf Nöte und Ungerechtigkeiten des staatlichen Handelns aufmerksam zu machen. Gleichzeitig ermöglichen Petitionen den Menschen, wie in diesem Fall für die Abschaffung der Strabs in der Gemeinde Hilter, die politische Themensetzung mitzugestalten. Die Ratsmitglieder*innen sollen sich intensiv mit unserem Anliegen beschäftigen, um Lösungen für die ungerechte und unsoziale Gebühr für den Straßenausbau zu erheben. Die Bürgerinitiative möchte sich bei Ihnen für ihre Unterstützung herzlich bedanken. Gleichzeitig möchten wir aber auch noch einmal darauf hinweisen, dass jeder von ihnen die Bürgerinitiative durch das Weitertragen unserer Argumente im Alltag unterstützen kann.
Der Unterhalt der Straßen stellt unserer Meinung nach eine Kernaufgabe des Gemeinwohls bzw. eine Aufgabe des öffentlichen Haushalts dar. Die momentane Art der Erhebung halten wir für ungerecht und unsozial, weil die Kosten einzelnen Anliegern aufgebürdet werden, obwohl die Straßen von der Allgemeinheit genutzt werden. Hierbei sind Beitragszahlungen im vier- oder fünfstelligen Bereich keine Seltenheit. Die Höhe der Beitragszahlungen ist unter anderem von Faktoren wie Anzahl der Nachbarn, Grundstücksgröße und Art der Baumaßnahme, aber nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Betroffenen abhängig. Egal, ob junge Menschen, die gerade eine Familie gegründet haben, in ihr Eigenheim gezogen sind und sich finanziell belastet haben oder die verwitwete Rentnerin, die 50 Jahre auf ihre Rente hingearbeitet hat: Diese finanzielle Belastung ist niemandem, in keiner Lebenslage, zuzumuten. Es kann passieren, dass Anlieger wiederholt zur Kasse gebeten werden und dass Schulden dadurch sogar vererbt werden. Dies ist nicht mit der Generationengerechtigkeit vereinbar!

Die Entwicklung der Nominaleinkommen und im Straßenbau im Vergleich aus einem Bericht vom Bund der Steuerzahler Deutschland eV. aus dem Jahr 2021 zeigt die Problematik der Kostenentwicklung im Straßenbau auf. Die Tiefbau- und Straßenpreise haben sich in der letzten Zeit nahezu verdoppelt und ein Trend für Preissenkungen zeichnet sich nicht ab. Im Gegenteil. Durch die Erhöhung der Kosten werden den Anliegern in den kommenden Jahren trotz der Entlastung in Höhe von 50 Prozent Beitragszahlungen im vier- oder fünfstelligen Bereich aus der Tasche gezogen.
Aus den Steuereinnahmen werden Autobahnen, Bundesstraßen und Landstraßen finanziert, nur bei den kommunalen Straßen werden gewisse Bevölkerungsgruppen neben ihrem Steueranteil im kommunalen Haushalt noch einmal zur Kasse gebeten, egal ob mit einer Rente unterhalb der Grenzen für die Grundrente oder als Arbeitnehmer.
Dieses Geld könnten die Hauseigentümer doch viel besser, wenn sie es denn auch hätten, in die energetische Sanierung des Eigenheimes, wie z.B. in eine PV-Anlage, ein neues gedämmtes Dach, eine gedämmte Fassade oder in eine neue Heizungsanlage investieren. Das wäre für die Umwelt und auch für die Erreichung der Klimaneutralität deutlich besser investiertes Geld.
Die ungerechte STRABS in der Gemeinde Hilter muss schleunigst abgeschafft werden!!

MfG
BI zur Abschaffung der Strabs in der Gemeinde Hilter a.T.W.


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