12.10.2018, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
21.05.2013, 01:55
Inhaltlich nichts geändert, nur Internetlinks zu den Initiatoren eingefügt!
Neue Begründung: 1.0. Abschaffung der Homo-Ehe (LPartG) und Einführung eines GPartG
1.0.1. Die Abschaffung des LPartG, auch Homo-Ehe genannt, wäre deshalb notwendig, weil es nicht nur zehntausende Beziehungen von Schwulen und Lesben gibt, die nicht amtlich bestätigt zusammen leben, diskriminiert, sondern auch Millionen von Bürgern benachteiligt, die in anderen Partnerschaften gemeinsam leben und nicht vom Gesetz bevorzugt werden.
Geht man beispielsweise beim homosexuellen Anteil der Gesamtbevölkerung (82 Mio.) von 5 % (4,1 Mio.) aus und rechnet die 63.000 Partnerschaften (= 126.000 Menschen), die im Zeitraum von 2001-2011 (ohne die „Scheidungen“) nach dem LPartG registriert wurden, liegt der Anteil gerade einmal nur 3,073 % (in 10 Jahren) aller Schwulen und Lesben, die in den Genuß der Vorteile, die sich aus dem LPartG ergeben, kommen. Prozentual auf die gesamte Bevölkerung sind das nur 0,15 Prozent.
Rechnet man aber jetzt alle in Beziehungen lebenden Personen zusammen, die sich nicht außerehelich verpartnern können, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, dann haben laut Statistischem Bundesamt und dieser Quelle (Seite 983) * goo.gl/9XJip auf Seite 983 mindestens 2,8 Mio. Partnerschaften, also 5,6 Mio. Menschen (6,8 %) keinen Anspruch, ihre Partnerschaft abzusichern. Was wiegt da wohl mehr auf, die 0,15 % der Menschen, die die Homo-Ehe eingehen dürfen oder das Wohl aller und eine Gleichberechtigung für alle Partnerschaftsformen, deren Bevölkerungsanteil 2011 bei mindestens 6,8 % lag und heute noch höher liegt.
Einen Haken hat das LPartG ebenfalls, denn es können sich auch heterosexuelle Menschen gleichen Geschlechts verpartnern lassen, wenn sie sich absichern wollen und angeben, ein Paar zu sein.
Ein Gesetz, das nur einen Bruchteil der Bevölkerung solid bevorzugt und die große Masse der Menschen, die in Gemeinschaften leben und leben wollen, diskriminiert, gehört abgeschafft oder so geändert, daß alle gemeinsamen Lebensformen ab zwei Personen darin Anwendung finden.
Das Gemeinschafts-Partner-Gesetz (GPartG) wäre hier die Lösung und die GGPD wird sich für diese gesetzliche Realisierung stark machen.
1.0.2. In diesem GPartG müssen alle Menschen berücksichtigt werden, die zusammen eine Gemeinschaft bilden möchten, egal mit wie vielen Personen, egal in welchen Alter sie sind, egal welche sexuelle Orientierung, körperliche Identität oder ideelle Motivationen sie für ihre Lebensinhalte wählen.
1.0.3. Die amtliche Registrierung für Menschen, die Beziehungen nach dem GPartG eingehen wollen, um auch in den Genuß z.B. von Steuervorteilen zu kommen, muß vereinfacht werden. Beispielsweise wäre die Lösung wie in Österreich anstrebenswert: Einrichtung eines Amtszimmers, indem die Verbindung beglaubigt wird, da viele Menschen heute eben nicht mehr im herkömmlichen Sinne „heiraten“ wollen und die Ehe generell als überholt und nicht mehr zeitgemäß ansehen.
* www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/Bevoelkerung/HaushalteUndLebensformen_112012.pdf?__blob=publicationFile
Start der Bundestags-Petition am 17.5. – Tag gegen Homophobie 2013
Eine Initiative von:
• Rosa Archiv Leipzig - www.rosa-archiv.de/
• Karl-Heinrich-Ulrichs- Gesellschaft e.V. - www.khu-g.de/
• 175er Verlag - www.175er-verlag.de/
• GGPD - www.ggpd.de/