Bildung

Abschaffung der dauerhaften Maskenpflicht an Grundschulen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Thomas Will

1.161 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

26.08.2020, 22:52

Guten Tag Nadja Bayraktar,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Landrat Will bat uns Ihnen zu Ihren Fragen weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Schulverwaltung nicht alle medizinischen und rechtlichen Aspekte beantworten können. Wir möchten aber versuchen, Ihnen ein Bild der Lage und zu den Beweggründen zu geben.

Die Absicht der Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist der Schutz für Ihr Kind und alle anderen, die die
Schule besuchen. An einem Büroarbeitsplatz kann der Mindestabstand von 1,5m gewahrt und Mitarbeiter*innen durch weitere Maßnahmen geschützt werden. Genau dieser Mindestabstand ist im Klassenzimmer nach den Vorgaben/der Verordnung des Landes nicht möglich. Mit der Allgemeinverfügung reagieren wir auf diesen fehlenden Schutz, in einem Gebiet, dass von unserem Gesundheitsamt besonders beobachtet wird. Wir befinden uns auf Warnstufe 2 des Prävention- und Eskalationskonzepts. Wir schützen damit nicht nur unsere Kinder sondern auch deren Familien, Angehörige und Freunde.

Allein die Maßnahme des Unterrichts in gleichbleibenden Klassen schützt nicht und ist in der Warnstufe 2 aus Sicht des Gesundheitsamts nicht mehr ausreichend. Die Kontakte an Geburtstagen, im Sport und auf Spielplätzen erfolgen freiwillig und im Bewusstsein der Kinder bzw. deren Eltern. Ganz im Gegenteil zu den Kontakten in den Schulen, weshalb wir dort Regeln und Empfehlungen erlassen haben.

Unsere Empfehlungen an die Schulen sehen Vorschläge zur Maskenpause vor. So muss kein Kind die Maske dauerhaft aufhaben.

Der Landrat hat den Kultusminister bei seinem Besuch am Neuen Gymnasium bereits vor den Ferien darauf hingewiesen. Nun arbeiten unsere Fachabteilungen einen konkreten Vorschlag aus, wie ein gestaffelter Unterricht aus Schulträgersicht umgesetzt werden kann.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 30.08.2020. Die Lage wird von uns täglich neu eingeschätzt. Ebenso die tägliche Inzidenz. Parallel arbeiten wir an dem o.g. Vorschlag für das Kultusministerium und den Hessischen Landkreistag.

Ihre weiteren Fragen, Anmerkungen und Hinweise können Sie an unser Bürgertelefon richten, welches mit Experten aus dem Kreisgesundheitsamt besetzt ist.

buergertelefon@kreisgg.de
06152 989-898

Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen und die Situation für Sie klarer darstellen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Experten am Bürgertelefon bereit.

Unser Ziel ist es, die Schule als Ort des gemeinsamen Lernens zu erhalten und Schulschließungen, die besonders die Kinder treffen zu vermeiden. Wir sind auf die Unterstützung durch die Eltern angewiesen, nur gemeinsam können wir die Infektionsausbreitung weiter eindämmen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung hierbei.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

Axel Lorenz
Bildung und Schule/Schulverwaltung
Besuchsanschrift:
Wilhelm-Seipp-Straße 15
64521 Groß-Gerau
Tel.: +496152 989-177
Fax: +496152 989-757
a.lorenz@kreisgg.de


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