30.06.2023, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
01.07.2021, 21:09
Sachliche Richtigstellung des Textes zur Vermeidung von Missverständnissen.
Neuer Petitionstext:
Diesem kulturgeschichtlich wertvollen Gebäude droht der Abriss!
Dieses Haus wurde in den Jahren um 1780 als Fischerhaus erbaut. Es gehört zu den ältesten erhaltenen Fischerhäusern, wahrscheinlich ist es sogar das älteste in Ahrenshoop.
Ursprünglich handelte es sich um einen Doppelkaten, die sogenannten Büdnereien B36 und B37. Das Haus gehörte zu den malerischen Gehöften, die ca. hundert Jahre nach ihrer Entstehung dazu beigetragen hatten, dass Ahrenshoop als Künstlerkolonie von den Malern im ausgehenden 19. Jahrhundert entdeckt und geschätzt wurde.
So diente dieses Haus unter anderem auch Paul Müller-Kaempff als Motiv für das Bild „Gehöft in Althagen“ und vielen anderen namhaften Malern wie Elisabeth von Eicken, Elena Liessner-Blomberg und Robert Werner Wagner als Szenerie in Ihren Gemälden.
In der Nachwendezeit wurden viele der alten Häuser in Althagen und Ahrenshoop wegen ihrer Baufälligkeit abgerissen und durch moderne Ferienhäuser ersetzt. Dies hat zu einer weitgehenden Veränderung des alten dörflichen Charakters beigetragen und lässt Ahrenshoop sowie Althagen in weitendiesen Bereichen als Gemenge aus historischen Bauerngehöften, Fischerkaten sowie Häusern der Künstlerkolonie kaum noch erkennen.
Das Haus war bei seiner Entstehung mit sehr einfachen Mitteln errichtet worden. Dies führte dazu, dass die östliche Hälfte des Doppelkaten bereits um 1908 in sich zusammenfiel. Auf diesem Teil des Grundstücks wurde seinerzeit das denkmalgeschützte Boddenhaus während der ausgehenden Gründerzeit errichtet, das inzwischen aufwendig saniert wurde.
Der erhaltene Teil des Hauses wurde in den Folgejahren vor dem ersten Weltkrieg baulich verstärkt und durch nördliche Anbauten ergänzt, zuletzt wahrscheinlich während der 70er Jahre zur Zeit der DDR.
Da das Haus nicht unter Denkmalschutz steht, konnte eine Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt nicht erteilt werden, da die Grenzabstandsflächen den heutigen Bauordnungsvorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr entsprechen.
Da uns der Erhalt und die Restaurierung dieses historischen Hauses sehr am Herzen lag, suchten wir das Gespräch mit dem Bauamt und einigten uns auf eine detailgetreue Wiederherstellung des Hauses „im Bestand“, welche wir in den Jahren 2019 und 2020 durchführten.
Das Haus entspricht in seiner Kubatur exakt dem baufälligen Baukörper vor 2019.
Auf Initiative der Gemeindevertretung Ahrenshoop unter Federführung des Bürgermeisters (CDU) ist nach Abschluss der Bauarbeiten ein Verfahren eingeleitet worden mit dem Ziel der Nutzungsuntersagung und somit der Perspektive des Abrisses, da marode und verfaulte Bauteile ersetzt werden mussten, um die Stabilität des Hauses zu gewährleisten. Die im März 2021 verhängte Nutzungsuntersagung ist nach der vollständigen Fertigstellung ausgesprochen worden.
TrotztTrotz eidesstattlichen Versicherungen, mehreren Zeugen (darunter Architekt und Bauleitung, die bei dem Gespräch mit dem Bauamt anwesend waren!) und elektronischen Beweisen, leugnet das Bauamt die Vorbesprechungen bei den Behörden in Grimmen und hat den Bescheid der Nutzungsuntersagung verfügt mit der Androhung des Abrisses des Gebäudes.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 56 (0 in Ahrenshoop)
01.07.2021, 02:54
Kleine Korrektur von Rechtschreibfehlern
Neuer Petitionstext:
Diesem kulturgeschichtlich wertvollen Gebäude droht der Abriss!
Dieses Haus wurde in den Jahren um 1780 als Fischerhaus erbaut.Eserbaut. Es gehört zu den ältesten erhaltenen Fischerhäusern, wahrscheinlich ist es sogar das älteste in Ahrenshoop.
Ursprünglich handelte es sich um einen Doppelkaten, die sogenannten Büdnereien B36 und B37. Das Haus gehörte zu den malerischen Gehöften, die ca. hundert Jahre nach ihrer Entstehung dazu beigetragen hatten, dass Ahrenshoop als Künstlerkolonie von den Malern im ausgehenden 19. Jahrhundert entdeckt und geschätzt wurde.
So diente dieses Haus unter anderem auch Paul Müller-Kaempff als Motiv für das Bild „Gehöft in Althagen“ und vielen anderen namhaften Malern wie Elisabeth von Eicken, Elena Liessner-Blomberg und Robert Werner Wagner als Szenerie in Ihren Gemälden.
In der Nachwendezeit wurden viele der alten Häuser in Althagen und Ahrenshoop wegen ihrer Baufälligkeit abgerissen und durch moderne Ferienhäuser ersetzt. Dies hat zu einer weitgehenden Veränderung des alten dörflichen Charakters beigetragen und lässt Ahrenshoop sowie Althagen in weitenBereichenweiten Bereichen als Gemenge aus historischen Bauerngehöften, Fischerkaten sowie Häusern der Künstlerkolonie kaum noch erkennen.
Das Haus war bei seiner Entstehung mit sehr einfachen Mitteln errichtet worden. Dies führte dazu, dass die östliche Hälfte des Doppelkaten bereits um 1908 in sich zusammenfiel. Auf diesem Teil des Grundstücks wurde seinerzeit das denkmalgeschützte Boddenhaus während der ausgehenden Gründerzeit errichtet, das inzwischen aufwendig saniert wurde.
Der erhaltene Teil des Hauses wurde in den Folgejahren vor dem ersten Weltkrieg baulich verstärkt und durch nördliche Anbauten ergänzt, zuletzt wahrscheinlich während der 70er Jahre zur Zeit der DDR.
Da das Haus nicht unter Denkmalschutz steht, konnte eine Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt nicht erteilt werden, da die Grenzabstandsflächen den heutigen Bauordnungsvorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr entsprechen.
Da uns der Erhalt und die Restaurierung dieses historischen Hauses sehr am Herzen lag, suchten wir das Gespräch mit dem Bauamt und einigten uns auf eine detailgetreue Wiederherstellung des Hauses „im Bestand“, welche wir in den Jahren 2019 und 2020 durchführten.
Das Haus entspricht in seiner Kubatur exakt dem baufälligen Baukörper vor 2019.
Auf Initiative der Gemeindevertretung Ahrenshoop unter Federführung des Bürgermeisters (CDU) ist nach Abschluss der Bauarbeiten ein Verfahren eingeleitet worden mit dem Ziel der Nutzungsuntersagung und somit der Perspektive des Abrisses, da marode und verfaulte Bauteile ersetzt werden mussten, um die Stabilität des Hauses zu gewährleisten. Die im März 2021 verhängte Nutzungsuntersagung ist nach der vollständigen Fertigstellung ausgesprochen worden.
Trotzt eidesstattlichen Versicherungen, mehreren Zeugen (darunter Architekt und Bauleitung, die bei dem Gespräch mit dem Bauamt anwesend waren!) und elektronischen Beweisen, leugnet das Bauamt die Vorbesprechungen bei den Behörden in Grimmen und hat den Bescheid der Nutzungsuntersagung verfügt mit der Androhung des Abrisses des Gebäudes.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (0 in Ahrenshoop)