Region: Bayern
Erfolg
Bildung

Abi-Notenbekanntgabe am 2. Juni

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerisches Kultusministerium

25.180 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

25.180 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

06.02.2017, 20:32

Es wurde die Quelle für die These der Zuständigkeit des Kultusministeriums angegeben.
Es wurde ein weiteres Argument hinzugefügt.
Es wurde ein Missverständnis bezüglich des "üblichen" Termins klargestellt.

Allen Unterstützern vielen Dank! Wir hätten niemals mit so viel Unterstützung gerechnet und bereiten nun die nächsten Schritte vor.

Auf ein faires Abitur 2017!


Neuer Petitionstext: Wir möchten, dass die Bekanntgabe der Noten für die Abiturprüfungen in Bayern vom 19. Juni 2017 auf den regulären Termin, den 2. Juni 2017 vorverlegt wird.
Durch die Verschiebung des Termins wäre auch für uns ein faires Abitur möglich.
Der reguläre Termin ergibt sich aus den beiden ungeschriebenen Regelmäßgkeiten, dass die Bekanntgabe an einem Freitag und in der zweiten Kolloqiumswoche, soweit möglich, stattfindet.


Neue Begründung: Wir werden bezüglich früheren bayerischen Abiturjahrgängen signifikant und konsequent benachteiligt: Uns wurde zwischen den Wochen des schriftlichen Abiturs und den Kolloquiumswochen die Lernzeit um 50% gekürzt und nun soll die Notenbekanntgabe auf einen Termin nach den Pfingstferien gelegt werden.
Das
Eine der beiden Benachteiligungen wäre nicht neu - aber, dass beide zutreffen, ist eine Seltenheit und wäre verhinderbar.
Der spätere Termin
hat hauptsächlich zwei drei sehr negative Konsequenzen für uns:
Durch die Bekanntgabe an einem Freitag wäre gesichert, dass eine Vorbereitungszeit für die Nachprüfungen von einem Wochenende dem Prüfling zusteht - nun hat man nur die sichere Aussicht auf mindestens einem Nachmittag (bei beiden Angaben ist die Mindestzeit angegeben).
Während der zwei Wochen Pfingstferienwochen werden einige unserer Mitschüler in einer Zeit der Ungewissheit leben, die psychisch für den ein oder anderen tatsächlich negative Folgen haben kann: Durch Angst vom und Alpträumen über das Durchfallen kann sich der bayerische Abiturient 2017 kaum erholen.
erholen. Außerdem ist so eine Suche nach einer Alternativuni bei zu schlechtem N.C. zeitlich eingeschränkter und könnte durch eine frühere Bekanntgabe vereinfacht werden.
Desweiteren wird an vielen Schulen damit eine Tradition unterbunden: Seit vielen Jahren ziehen Schüler an jenem Freitag vor den Pfingstferien durch die Städte des Freistaats in Tracht und mit Blasmusik, um ihr Abitur zu feiern, im Anschluss findet eine Feier statt. Man kann also durchaus sagen, dass der verspätete Termin ein Hindernis für das Fortleben bayerischer Traditionen und Bräuche ist.
Eine ausführliche Begründung finden Sie auch unter abitur17.jimdo.com/
Einige Gegenstimmen betonten, dass der Termin nicht zentral herausgegeben wird und die Schulen für unser Anliegen zuständig wären. Uns wurde von unseren Oberstufenkoordinatoren mitgeteilt, dass sich die Schule an einen konkreten, bayernweiten Terminplan halten müsse und kein bayerischer Schüler zu einem früheren Zeitpunkt seine Note erfahren würde, also das Kultusministerium einen Termin festgelegt hat. Ich kann dabei nur die Aussagen unserer O-Ko's zitieren, eine konkrete rechtliche Regelung konnte ich dazu nach ausgiebiger Recherche nicht finden, weitere Informationen hier: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-43.
Da einige Stimmen kritisieren, dass es keinen üblichen Termin gibt möchte ich zwei ungeschriebene Regelmäßigkeiten anführen.
Die erste Regelmäßigkeit habe ich in meinen acht Jahren bis zum Abitur noch nie verletzt gesehen: Die Bekanntgabe findet an einem Freitag statt.
Die zweite Regelmäßigkeit wurde teilweise verletzt: Die Bekanntgabe findet am Freitag der zweiten Kolloquiumswoche statt.
Bei Geltung beider Regeln ergäbe sich für 2017 der 2. Juni als Bekanntgabetermin. Wieso wir trotz des partiellen Nichteinhaltens der zweiten Regelmäßigkeit in den vergangenen Jahren das Nichteinhalten 2017 als besonders ungünstig sehen, wird v.a. im ersten Absatz erklärt.



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