Region: Bayern
Erfolg
Bildung

Abi-Notenbekanntgabe am 2. Juni

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerisches Kultusministerium
25.180 Unterstützende 23.983 in Bayern

Der Petition wurde entsprochen

25.180 Unterstützende 23.983 in Bayern

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

05.02.2017, 16:50

Rechtschreib- und Grammatikfehler


Neuer Petitionstext: Wir möchten, dass die Bekanntgabe der Noten für die Abiturprüfungen in Bayern vom 19.Juni 19. Juni 2017 auf den regulären Termin, den 2. Juni 2017 vorverlegt wird.
Durch die Verschiebung des Termins wäre auch für uns ein faires Abitur möglich.


Neue Begründung: Wir werden bezüglich früheren bayerischen Abiturjahrgängen signifikant und konsequent benachteiligt: Uns wurde zwischen den Wochen des schriftlichen Abiturs und den Kolloquiumswochen die Lernzeit und um 50% gekürzt und nun soll die Notenbekanntgabe auf einen Termin nach den Pfingsferien Pfingstferien gelegt werden. Das hat hauptsächlich zwei sehr negative Konsequenzen für uns: Unser Abiturjahrgang wird wesentlich schlechter abschneiden, da erst nach den Ferien bekanntgegeben wird, welche Schüler in die Nachprüfungen müssen. So haben wir nur wenige Tage anstatt mindestens zwei Wochen Zeit, um uns auf die Nachprüfungen vorzubereiten. Außerdem müssen wir während der zwei Wochen in einer Zeit der Ungewissheit leben, die psychisch für den ein oder anderen tatsächlich negative Folgen haben kann: Durch Angst vom und Alpträumen über das Durchfallen kann sich der bayerische Abiturient 2017 kaum erholen.
Desweiteren wird an vielen Schulen damit eine Tradition unterbunden: Seit vielen Jahren ziehen Schüler an jenem Freitag vor den Pfingstferien durch die Städte des Freistaats in Tracht und mit Blasmusik, um ihr Abitur zu feiern, im Anschluss findet eine Feier statt. Man kann also durchaus sagen, dass der verspätete Termin ein Hindernis für das Fortleben bayerischer Traditionen und Bräche ist.
Eine ausführliche Begründung finden Sie auch unter abitur17.jimdo.com/



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