Umwelt

5G freie Zone Stadt Freiburg / für den Erhalt einer gesunden und zukunftsfähigen Lebenswelt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Freiburger Oberbürgermeister Herr Martin Horn + Freiburger Gemeinderat

7.761 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

7.761 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

20.07.2019, 13:19

- Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden Ausländer mit ein.
- Auch die Stimmen von Kindern zählen.
- Unterschriften von Personen aus dem Ausland ohne die Staatsbürgerschaft des Landes an die die Petition gerichtet ist, werden nicht gewertet.

Städte / Regionen:

Freiburg: www.openpetition.de/!5gfreiburg

Dresden: kurzelinks.de/0ijm

München: kurzelinks.de/yl6n

NRW: kurzelinks.de/h1e2

Wetterau: kurzelinks.de/9gwn

Bayern: kurzelinks.de/ipiw

Heidenheim an der Brenz: kurzelinks.de/pzqn

Viersen: kurzelinks.de/hh1o

Steinheim an der Murr: kurzelinks.de/fyy2

Dießen am Ammersee: kurzelinks.de/loli

Werra-Meißner Kreis: kurzelinks.de/kew5

Münster: kurzelinks.de/4c6y

Deutschland bundesweit:

WEACT-Petition “Aufruf zum Stop des 5G-Mobilfunknetz-Ausbaus”: kurzelinks.de/focf

Petition zur überfälligen Korrektur der SAR-Grenzwerte: kurzelinks.de/c8x1

Petition bei Change.org “Stop 5G Netzausbau”: kurzelinks.de/5ji5

Für ein Recht auf bildschirmfreie Kitas, Kindergärten und Grundschulen zur Eliant-Petition: kurzelinks.de/h2xd

Aufklärung über Gefahren der Strahlung bei Mobilfunk und WLAN in den Massenmedien – ein Aufruf an ZDF und ARD: kurzelinks.de/9ocj


10.07.2019, 00:42

Liebe Unterzeichner*innen der Petition

Mit dieser Mail richte ich mich überwiegend an unsere in Freiburg wohnhaften Mitstreiter*innen. Aber auch für alle anderen enthält diese Mail wertvolle Informationen und könnte für nachahmende Aktionen im eignen unmittelbaren Lebensumfeld anregend sein.

1. Die Einwohnerversammlung:

Kaum bekannt dürfte sein, dass uns in Deutschland neben dem Petitionsrecht noch ein weiteres politisches Instrument zur Verfügung steht. Die Einwohnerversammlung.

Um eine solche Einwohnerversammlung anzuberaumen, benötigt es erstaunlich wenig Stimmen der stimmberechtigten Bürger einer Stadt, Dorf, Gemeinde. Für Freiburg sind es nur 2500 Unterschriften. Jedoch können hier ausschließlich Freiburger Bürger unterzeichnen. Derzeit gibt es leider noch keine Online-Option um auf elektronischem Wege zu unterschreiben.

Parallel zu dieser Petition, lädt das Freiburger Aktionsbündnis "Freiburg 5G-frei" nun zu einer solchen, weiteren Unterschriftensammelaktion ein. Bitte beteiligt euch daran!

Alle weiteren Informationen hierzu findet ihr hier: kurzelinks.de/vzkw

2. Freiwillige Helfer zur Verbreitung von Petitionsflyern im Stadtgebiet Freiburg gesucht!

Diese liegen frisch gedruckt und kostenlos bei:

Die Gitarrenwerkstatt
Haslacher Straße 43
79115 Freiburg
www.gitarrenwerkstatt.de

zu folgenden Zeiten zur Abholung bereit:

Dienstag bis Freitag zwischen 13:00 und 18:30

3. Übersicht aller derzeit laufender 5G Petitionen:

Findet ihr hier: kurzelinks.de/ihc9

Beim Petitionsrecht sind übrigens alle Personen eines Haushaltes stimmberechtigt. Auch Kinder. Es gibt keine Alterseinschränkungen.

Bitte nicht müde werden beim Unterzeichnen. Es geht um sehr viel!

Herzlicher Gruß

Michael Berstecher


09.07.2019, 23:42

Parallel zu dieser Petition, lädt das Freiburger Aktionsbündnis "Freiburg 5G-frei" zu einer weiteren Unterschriftensammelaktion ein.
Deren Ziel ist das Anberaumen einer sogenannten Einwohnerversammlung.

Für diese Einwohnerversammlung braucht es in Freiburg nur 2500 Unterschriften. Jedoch können hier ausschließlich Freiburger Bürger unterzeichnen. Derzeit gibt es noch keinen Online-Option um auf elektronischem Wege zu unterschreiben.

Die benötigten Listen und Texte liegen hier als PDF zum herunterladen und ausdrucken bereit:

- Unterschrifteinliste: kurzelinks.de/f5ke

- Datenschutzerklärung: kurzelinks.de/hrxe

- 5 Gründe für ein Moratorium: kurzelinks.de/hzr6

Hier noch wichtige praktische Hinweise für die Unterschriftenaktion:

- Die Listen müssen immer auf der Rückseite das Programm enthalten (Seite 2 des PDF)
- Name und Anschrift unbedingt sehr gut lesbar schreiben lassen.
- Jeder ab 16 Jahren darf unterschreiben! Voraussetzung: Hauptwohnsitz länger als 3 Monate in Freiburg.
- Unterschriftsberechtigt sind auch alle Einwohner von Ebnet, Kappel, Tiengen, Waltershofen, Opfingen, Munzingen, Lehen!
- Die Kontaktadresse und Abgabestelle für ausgefüllte Unterschriftenlisten findet sich auf dem Datenschutzformular.

Hier der Gesetzestext zum badenwürtembergischen Landesrecht:

§ 20 a, Einwohnerversammlung, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000G

(1) Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen. Einwohnerversammlungen können in größeren Gemeinden und in Gemeinden mit Bezirksverfassung oder Ortschaftsverfassung auf Ortsteile, Gemeindebezirke und Ortschaften beschränkt werden. Die Teilnahme an der Einwohnerversammlung kann auf die Einwohner beschränkt werden. Die Einwohnerversammlung wird vom Bürgermeister unter rechtzeitiger ortsüblicher Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Vertreter. In Ortschaften können Einwohnerversammlungen auch vom Ortschaftsrat anberaumt werden, die entsprechend den Sätzen 5 und 6 vom Ortsvorsteher einberufen und geleitet werden; die Tagesordnung muss sich auf die Ortschaft beziehen; die Teilnahme kann auf die in der Ortschaft wohnenden Einwohner beschränkt werden; der Bürgermeister ist in jedem Fall teilnahmeberechtigt; bei Teilnahme ist dem Bürgermeister vom Vorsitzenden auf Verlangen jederzeit das Wort zu erteilen.

(2) Der Gemeinderat hat eine Einwohnerversammlung anzuberaumen, wenn dies von der Einwohnerschaft beantragt wird. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und die zu erörternden Angelegenheiten angeben, dabei findet § 3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) keine Anwendung; der Antrag darf nur Angelegenheiten angeben, die innerhalb der letzten sechs Monate nicht bereits Gegenstand einer Einwohnerversammlung waren. Er muss in Gemeinden mit nicht mehr als 10 000 Einwohnern von mindestens 5 vom Hundert der antragsberechtigten Einwohner der Gemeinde, höchstens jedoch von 350 Einwohnern unterzeichnet sein. In Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern muss er von mindestens 2,5 vom Hundert der antragsberechtigten Einwohner der Gemeinde, mindestens jedoch von 350 Einwohnern und höchstens von 2 500 Einwohnern unterzeichnet sein. Er soll bis zu drei Vertrauenspersonen mit Namen und Anschrift benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Sind keine Vertrauenspersonen benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner als Vertrauenspersonen. Nur die Vertrauenspersonen sind, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Antrag abzugeben und entgegenzunehmen. Das Nähere wird durch das Kommunalwahlgesetz geregelt. Über die Zulässigkeit des Antrags entscheidet der Gemeinderat. Ist der Antrag zulässig, muss die Einwohnerversammlung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags abgehalten werden. Sätze 1 bis 10 gelten entsprechend für Ortsteile, Gemeindebezirke und Ortschaften; für die erforderliche Zahl der Unterschriften sind in diesem Fall die Zahlen der dort wohnenden Einwohner maßgebend; die zu erörternden Angelegenheiten müssen sich auf den Ortsteil, Gemeindebezirk oder die Ortschaft beziehen.

(3) In der Einwohnerversammlung können nur Einwohner das Wort erhalten. Der Vorsitzende kann auch anderen Personen das Wort erteilen.

(4) Die Vorschläge und Anregungen der Einwohnerversammlung sollen innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem für die Angelegenheit zuständigen Organ der Gemeinde behandelt werden.

Link zum Gesetzestext: kurzelinks.de/bfbm


03.07.2019, 01:11

Dokument anzeigen

Parallel zu dieser Petition, lädt das Freiburger Aktionsbündnis "Freiburg 5G-frei" zu einer weiteren Unterschriftensammelaktion ein. Deren Ziel ist das Anberaumen einer sogenannten Einwohnerversammlung.

Für diese Einwohnerversammlung braucht es in Freiburg nur 2500 Unterschriften. Jedoch können hier ausschließlich Freiburger Bürger unterzeichnen. Derzeit gibt es noch keinen Online-Option um auf elektronischem Wege zu unterschreiben. Die Listen liegen hier als PDF zum downloaden und ausdrucken bereit (siehe Link).

Hier noch wichtige praktische Hinweise für die Unterschriftenaktion:

- Die Listen müssen immer auf der Rückseite das Programm enthalten (Seite 2 des PDF)
- Name und Anschrift unbedingt sehr gut lesbar schreiben lassen.
- Jeder ab 16 Jahren darf unterschreiben!
- Unterschriftsberechtigt sind auch alle Einwohner von Ebnet, Kappel, Tiengen, Waltershofen, Opfingen, Munzingen, Lehen!

Hier noch der Gesetzestext zum badenwürtembergischen Landesrecht:

§ 20 a, Einwohnerversammlung, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000G

(1) Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen. Einwohnerversammlungen können in größeren Gemeinden und in Gemeinden mit Bezirksverfassung oder Ortschaftsverfassung auf Ortsteile, Gemeindebezirke und Ortschaften beschränkt werden. Die Teilnahme an der Einwohnerversammlung kann auf die Einwohner beschränkt werden. Die Einwohnerversammlung wird vom Bürgermeister unter rechtzeitiger ortsüblicher Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Vertreter. In Ortschaften können Einwohnerversammlungen auch vom Ortschaftsrat anberaumt werden, die entsprechend den Sätzen 5 und 6 vom Ortsvorsteher einberufen und geleitet werden; die Tagesordnung muss sich auf die Ortschaft beziehen; die Teilnahme kann auf die in der Ortschaft wohnenden Einwohner beschränkt werden; der Bürgermeister ist in jedem Fall teilnahmeberechtigt; bei Teilnahme ist dem Bürgermeister vom Vorsitzenden auf Verlangen jederzeit das Wort zu erteilen.

(2) Der Gemeinderat hat eine Einwohnerversammlung anzuberaumen, wenn dies von der Einwohnerschaft beantragt wird. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und die zu erörternden Angelegenheiten angeben, dabei findet § 3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) keine Anwendung; der Antrag darf nur Angelegenheiten angeben, die innerhalb der letzten sechs Monate nicht bereits Gegenstand einer Einwohnerversammlung waren. Er muss in Gemeinden mit nicht mehr als 10 000 Einwohnern von mindestens 5 vom Hundert der antragsberechtigten Einwohner der Gemeinde, höchstens jedoch von 350 Einwohnern unterzeichnet sein. In Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern muss er von mindestens 2,5 vom Hundert der antragsberechtigten Einwohner der Gemeinde, mindestens jedoch von 350 Einwohnern und höchstens von 2 500 Einwohnern unterzeichnet sein. Er soll bis zu drei Vertrauenspersonen mit Namen und Anschrift benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Sind keine Vertrauenspersonen benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner als Vertrauenspersonen. Nur die Vertrauenspersonen sind, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Antrag abzugeben und entgegenzunehmen. Das Nähere wird durch das Kommunalwahlgesetz geregelt. Über die Zulässigkeit des Antrags entscheidet der Gemeinderat. Ist der Antrag zulässig, muss die Einwohnerversammlung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags abgehalten werden. Sätze 1 bis 10 gelten entsprechend für Ortsteile, Gemeindebezirke und Ortschaften; für die erforderliche Zahl der Unterschriften sind in diesem Fall die Zahlen der dort wohnenden Einwohner maßgebend; die zu erörternden Angelegenheiten müssen sich auf den Ortsteil, Gemeindebezirk oder die Ortschaft beziehen.

(3) In der Einwohnerversammlung können nur Einwohner das Wort erhalten. Der Vorsitzende kann auch anderen Personen das Wort erteilen.

(4) Die Vorschläge und Anregungen der Einwohnerversammlung sollen innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem für die Angelegenheit zuständigen Organ der Gemeinde behandelt werden.

Link zum Gesetzestext: kurzelinks.de/bfbm


01.07.2019, 01:16

Neuer Infolink eingebaut.


Neue Begründung: **Gesundheit / Biologie:** Schon heute (1G+2G+3G+4G) sind Mensch und Natur, vor allem in den Ballungsgebieten, zum Teil sehr hohen Mikrowellen-Belastungen durch Mobilfunktechnologie ausgesetzt deren negative Auswirkungen in vielen, industrieunabhängigen Studien belegt sind (www.emfdata.org/de). Mit 5G, welches bisher undenkbar hohe Datenübertragungsraten bereitstellen soll, ist zu erwarten, dass sich diese Belastung aufgrund der notwendigerweise eingesetzten Technologie um ein Vielfaches multiplizieren wird. Wenn man weiß, dass auch biologische Zellen elektrisch miteinander kommunizieren und eine Nervenzelle (Neuron) auf ein Vierzigtausendstel eines Volt reagiert, die derzeitige Sendespannung einer Mobilfunkantenne liegt bei bis zu 61 Volt pro Meter, beginnt man zu verstehen, dass die Nutzung solcher Technologien, wie sie bereits großflächig verwendet werden, nicht ohne Folgen für das gesamte biologische Leben auf der Erde sein kann. Es gibt schon heute Studien, welche zum Beispiel auch das massive Insektensterben in direktem Zusammenhang mit gepulsten Hochfrequenzen erkennen und detailliert erklären (kurzelinks.de/j111).
**Ökologie:** Durch die Neueinrichtung tausender zusätzlicher Sendeantennen allein in Deutschland, Schätzungen benennen eine Zahl von 800.000 Antennen, geschweige denn in allen anderen Ländern der Erde, werden permanent enorme Ressourcen auch in Form von elektrischer Energie verbraucht. Hinzu kommen die Millionen von neuen Endgeräten usw. welche zusätzliche elektrische Energie verbrauchen, was insgesamt wiederum zu einer Erhöhung der CO2 Belastung führen dürfte.
**Klima:** Durch die globale Überfrachtung mit gepulsten (digitalen) Mikrowellenimpuls-Frequenzen, Mikrowellen sind die Resonanzfrequenz des Wassermoleküls aus dem auch die Atmosphäre (Wettergeschehen) besteht, wird diese sehr wahrscheinlich, nach dem Prinzip des Mikrowellenofens weiter aufgeheizt. Dass diese Wechselwirkung keine reine Hypothese oder Verschwörungstheorie ist, erklärt sich schon aus der Tatsache, wie die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Grenzwerte für Handys und Sendemasten zustandekommen. Deren Grundlage bildet nämlich der sogenannte "Thermische Effekt". Dieser bestimmt wie stark sich die Wassermoleküle innerhalb unserer Zellen maximal aufheizen dürfen, ohne diese zum Kochen zu bringen. Auch der bekannte, von den Handyherstellern mit ihren Geräten veröffentlichte sogenannte „SAR“ Wert spiegelt die thermische Absorption der von den Geräten abgegebenen Mikrowellenenergie auf das Wasser unserer biologischen Zellen wider.
**Überwachung:** 5G bietet aufgrund der hohen Datenübertragungsraten überdies die Möglichkeit für eine allumfassende Kontrolle der Bürger. Sämtliche Daten eines Bürgers können aufgrund der Möglichkeit von 5G, sehr große Datenmengen zu übertragen, zentralisiert gesammelt und ausgewertet werden. Ein Gesamtprofil eines Bürgers kann erstellt werden. In China ist dies bereits Realität (kurzelinks.de/tbza).
(kurzelinks.de/yl8z).
**Die folgenden Link enthalten viele Informationen:**
Sendung von ARTE vom 05.2019 zum Thema Elektrosmog im Alltag: tinyurl.com/y6867gxu
Sendung von 3SAT vom 04.0219 zum Thema 5G: www.youtube.com/watch?v=Y7pxpB6yjBI
Artikel vom Tagesspiegel zum Thema 5G: tinyurl.com/y4qecmm5
Artikel von T-Online über den Stopp des Brüsseler 5G Pilotprojekts: tinyurl.com/yyhctn8f
Artikel der Basler Zeitung über das Stopp des 5G Projekts in den Schweizer Kantonen Genf und Waadt: tinyurl.com/yxkzqd4o
Artikel der ZEIT über das Handyverbot an Frankreichs Schulen: tinyurl.com/ycfkchfw
Verband deutscher mobilfunkkritischer Ärzte: www.aerzte-und-mobilfunk.eu/
Vortrag der Hirn- und Verhaltensforscherin Frau Prof.Dr. Teuchert-Noodt über den neurophysiologischen Widerspruch des digitalen Lernens: www.youtube.com/watch?v=fpA5ET0Y0Lc
Internationaler, von Wissenschaftlern aus 168 Nationen gestarteter Appell:
www.5gspaceappeal.org/the-appeal
Deutsche 5G Petition auf Bundesebene:
weact.campact.de/petitions/stoppt-den-netzausbau-von-5-g
5G Petition in der Schweiz: tinyurl.com/y5wpn659
Sehr umfangreiche mobilfunkkritische Informationssammlung: ul-we.de/
Sehr gute zusammenfassende Linksammlung des Musikers Markus Stockhausen: tinyurl.com/yxc3252h
Den meisten nicht bewusst: Wir leben in einem natürlichen elektromagnetischen Ozean. So wie wir auch beim Trinkwasser um eine hohe Reinheit bemüht sind, müssen wir auch um die Reinheit des uns allgegenwärtig umgebenden natürlichen elektromagnetischen Ozeans bemüht sein um uns sowohl physischer, wie auch psychischer Gesundheit zu erfreuen. Denn auch die Natur und unsere Zellen kommunizieren mittels sehr schwacher elektromagnetischer Signale, welche in den Ballungsgebieten vollständig durch künstliche, disharmonische Funksignale überlagert sind. Das folgende Video macht beide Signale in einer Gegenüberstellung hörbar: www.youtube.com/watch?v=l7iMdSJ67FE

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2820


29.06.2019, 15:53

Neue Links zu Informationsquellen hinzugefügt.


Neuer Petitionstext: **5G – die fünfte Generation des Mobilfunks –**
Wir, achtsame Freiburger Bürger, das Aktionsbündnis "Freiburg 5G frei" und uns überregional Unterstützende, sehen die dringende Notwendigkeit, dass wir uns als solche jetzt bewusst zum gemeinsamen Handeln zusammenfinden um den von der Industrie und Politik forcierten und übereilten Ausbau des neuen 5G Netzes zu stoppen. Zumindest solange, bis alle ungeklärten Fragen restlos beantwortet sind. Aufgrund der heute schon bekannten gesundheitlichen Auswirkungen durch die bereits bestehenden Mobilfunknetze auf Mensch und Natur (www.emfdata.org/de), warnen immer mehr Wissenschaftler und Ärzte aus aller Welt vor verstärkten negativen Folgen aufgrund von 5G, welche in bisher keiner einzigen speziellen Studie untersucht, geschweige denn widerlegt worden sind (kurzelinks.de/e1pb). Dies stellt eine schwere Missachtung des Vorsorgegebotes des Artikels 191 des EU-Vertrages dar. Darin heißt es: "Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung."
Die verantwortungsbewusste Entscheidung der Belgischen Umweltministerin Frau Céline Fremault, vom 29.03.2019, das geplante 5G Projekt für ihr Land vorläufig zu stoppen, lässt aufhorchen. Frau Fremault stellt fest, dass ein 5G-Pilotprojekt nicht mit den bisherigen Strahlenschutznormen vereinbar ist, und erklärt, dass sie nicht beabsichtigt, eine Ausnahme zu machen. Zitat: "...Die Brüsseler sind keine Labormäuse, deren Gesundheit ich mit Gewinn verkaufen kann..." (tinyurl.com/yyhctn8f).
Inzwischen sind auch die Städte Rom, Florenz und die Schweizer Kantone Genf und Waadt vorerst aus dem 5G Projekt ausgestiegen.
**Unsere Forderung:**
Wir, die Unterzeichner dieser Petition, fordern sie deshalb höflich aber mit Nachdruck auf: Herr Oberbürgermeister Martin Horn und den Freiburger Gemeinderat, folgen Sie dem verantwortungsbewussten Beispiel der belgischen Umweltministerin Frau Céline Fremault und verfügen Sie einen sofortigen Ausbaustopp von 5G im gesamten Stadtgebiet. Klären Sie gemeinsam mit Brüssel unter Einhaltung des EU-Vorsorgegebots (Artikel 191) die Sachverhalte durch unabhängige Fach- und Gesundheitsexperten, bevor Sie erlauben, dass die Freiburger Bürger ab 2020, 24 Stunden am Tag einer noch höheren Zwangsbestrahlung ausgesetzt sind, deren Risiken momentan nicht ansatzweise abschätzbar sind. Denn schon heute, ohne 5G, gibt es ca. 1,5 Millionen elektrohypersensible Mitbürger und Mitbürgerinnen in Deutschland (alle Altersgruppen), (kurzelinks.de/r062), die mit schweren, gesundheitlichen Problemen kämpfen und wir Freiburger wollen auch keine Labormäuse sein!
**Technische Informationen:**
5G – Die in der breiten Öffentlichkeit kaum bekannten, bisher veröffentlichten technischen Voraussetzungen, deren Installationen 2019 starten und bis zum Jahr 2025 flächendeckend abgeschlossen sein sollen –
1. Alle 100 bis 150 Meter neue zusätzliche spezielle 5G Sender in Straßenlaternen oder direkt an den Hausfassaden mit einer angeblich sogar höheren Sendeleistung der bisher maximal zugelassenen Strahlungsstärke. Genaue Zahlenwerte sind von der Industrie jedoch noch nicht veröffentlicht, was zu großer Verunsicherung führt.
2. Bäume stehen 5G anscheinend im Weg (da sie wegen des Wassers in den Blattzellen stark abschirmend wirken) und müssten anscheinend, Zug um Zug aus den Städten und allen Zonen mit autonomem Fahren entfernt werden um dieses zu gewährleisten. Auch in diesem Punkt fordern wir die Offenlegung von Fakten.
Fakten (kurzelinks.de/rt8f).
3. Sendefrequenzen im Bereich bis zu 25 GHZ. Die bisherigen Mobilfunknetze senden bei ca. 800 MHZ, also unterhalb von 1GHZ. Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Studien zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit dieser sehr hohen Frequenzen, was zu großer Verunsicherung führt.
4. 5G wird auch als das "Internet der Dinge" bezeichnet. Die meisten Geräte sollen zukünftig kommunizieren können. Der Stromzähler, die Kaffeemaschine der Kühlschrank, der Rasenmäher usw. Weltweit bedeutet dies Milliarden neuer funkender Endgeräte, welche sowohl den allgemeinen Strombedarf (CO2) sowie auch die bereits vorhandene Mikrowellengesamtbelastung enorm verdichten und erhöhen würden.
5. 20.000 neue geostationäre Satelliten für eine lückenlose globale 5G Flächenabdeckung.
6. Neue Handygeneration mit anscheinend höherer Sendeleistung (Strahlenbelastung). Auch hier liegen noch keine zuverlässigen Zahlenwerte vor.
Detaillierte Infos: www.diagnose-funk.org/themen/mobilfunk-versorgung/5g

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2454


04.06.2019, 19:46

Korrektur eines Zahlendrehers.

Herzliche Grüße

Michael Berstecher


Neuer Petitionstext: **5G – die fünfte Generation des Mobilfunks –**
Wir, achtsame Freiburger Bürger, das Aktionsbündnis "Freiburg 5G frei" und uns überregional Unterstützende, sehen die dringende Notwendigkeit, dass wir uns als solche jetzt bewusst zum gemeinsamen Handeln zusammenfinden um den von der Industrie und Politik forcierten und übereilten Ausbau des neuen 5G Netzes zu stoppen. Zumindest solange, bis alle ungeklärten Fragen restlos beantwortet sind. Aufgrund der heute schon bekannten gesundheitlichen Auswirkungen durch die bereits bestehenden Mobilfunknetze auf Mensch und Natur (www.emfdata.org/de), warnen immer mehr Wissenschaftler und Ärzte aus aller Welt vor verstärkten negativen Folgen aufgrund von 5G, welche in bisher keiner einzigen speziellen Studie untersucht, geschweige denn widerlegt worden sind (kurzelinks.de/e1pb). Dies stellt eine schwere Missachtung des Vorsorgegebotes des Artikels 191 des EU-Vertrages dar. Darin heißt es: "Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung."
Die verantwortungsbewusste Entscheidung der Belgischen Umweltministerin Frau Céline Fremault, vom 29.03.2019, das geplante 5G Projekt für ihr Land vorläufig zu stoppen, lässt aufhorchen. Frau Fremault stellt fest, dass ein 5G-Pilotprojekt nicht mit den bisherigen Strahlenschutznormen vereinbar ist, und erklärt, dass sie nicht beabsichtigt, eine Ausnahme zu machen. Zitat: "...Die Brüsseler sind keine Labormäuse, deren Gesundheit ich mit Gewinn verkaufen kann..." (tinyurl.com/yyhctn8f).
Inzwischen sind auch die Städte Rom, Florenz und die Schweizer Kantone Genf und Waadt vorerst aus dem 5G Projekt ausgestiegen.
**Unsere Forderung:**
Wir, die Unterzeichner dieser Petition, fordern sie deshalb höflich aber mit Nachdruck auf: Herr Oberbürgermeister Martin Horn und den Freiburger Gemeinderat, folgen Sie dem verantwortungsbewussten Beispiel der belgischen Umweltministerin Frau Céline Fremault und verfügen Sie einen sofortigen Ausbaustopp von 5G im gesamten Stadtgebiet. Klären Sie gemeinsam mit Brüssel unter Einhaltung des EU-Vorsorgegebots (Artikel 119) 191) die Sachverhalte durch unabhängige Fach- und Gesundheitsexperten, bevor Sie erlauben, dass die Freiburger Bürger ab 2020, 24 Stunden am Tag einer noch höheren Zwangsbestrahlung ausgesetzt sind, deren Risiken momentan nicht ansatzweise abschätzbar sind. Denn schon heute, ohne 5G, gibt es ca. 1,5 Millionen elektrohypersensible Mitbürger und Mitbürgerinnen in Deutschland (alle Altersgruppen), die mit schweren, gesundheitlichen Problemen kämpfen und wir Freiburger wollen auch keine Labormäuse sein!
**Technische Informationen:**
5G – Die in der breiten Öffentlichkeit kaum bekannten, bisher veröffentlichten technischen Voraussetzungen, deren Installationen 2019 starten und bis zum Jahr 2025 flächendeckend abgeschlossen sein sollen –
1. Alle 100 bis 150 Meter neue zusätzliche spezielle 5G Sender in Straßenlaternen oder direkt an den Hausfassaden mit einer angeblich sogar höheren Sendeleistung der bisher maximal zugelassenen Strahlungsstärke. Genaue Zahlenwerte sind von der Industrie jedoch noch nicht veröffentlicht, was zu großer Verunsicherung führt.
2. Bäume stehen 5G anscheinend im Weg (da sie wegen des Wassers in den Blattzellen stark abschirmend wirken) und müssten anscheinend, Zug um Zug aus den Städten und allen Zonen mit autonomem Fahren entfernt werden um dieses zu gewährleisten. Auch in diesem Punkt fordern wir die Offenlegung von Fakten.
3. Sendefrequenzen im Bereich bis zu 25 GHZ. Die bisherigen Mobilfunknetze senden bei ca. 800 MHZ, also unterhalb von 1GHZ. Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Studien zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit dieser sehr hohen Frequenzen, was zu großer Verunsicherung führt.
4. 5G wird auch als das "Internet der Dinge" bezeichnet. Die meisten Geräte sollen zukünftig kommunizieren können. Der Stromzähler, die Kaffeemaschine der Kühlschrank, der Rasenmäher usw. Weltweit bedeutet dies Milliarden neuer funkender Endgeräte, welche sowohl den allgemeinen Strombedarf (CO2) sowie auch die bereits vorhandene Mikrowellengesamtbelastung enorm verdichten und erhöhen würden.
5. 20.000 neue geostationäre Satelliten für eine lückenlose globale 5G Flächenabdeckung.
6. Neue Handygeneration mit anscheinend höherer Sendeleistung (Strahlenbelastung). Auch hier liegen noch keine zuverlässigen Zahlenwerte vor.
Detaillierte Infos: www.diagnose-funk.org/themen/mobilfunk-versorgung/5g

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 426


04.06.2019, 19:44

Korrektur eines Zahlendrehers.

Herzliche Grüße

Michael Berstecher


Neuer Petitionstext: **5G – die fünfte Generation des Mobilfunks –**
Wir, achtsame Freiburger Bürger, das Aktionsbündnis "Freiburg 5G frei" und uns überregional Unterstützende, sehen die dringende Notwendigkeit, dass wir uns als solche jetzt bewusst zum gemeinsamen Handeln zusammenfinden um den von der Industrie und Politik forcierten und übereilten Ausbau des neuen 5G Netzes zu stoppen. Zumindest solange, bis alle ungeklärten Fragen restlos beantwortet sind. Aufgrund der heute schon bekannten gesundheitlichen Auswirkungen durch die bereits bestehenden Mobilfunknetze auf Mensch und Natur (www.emfdata.org/de), warnen immer mehr Wissenschaftler und Ärzte aus aller Welt vor verstärkten negativen Folgen aufgrund von 5G, welche in bisher keiner einzigen speziellen Studie untersucht, geschweige denn widerlegt worden sind (kurzelinks.de/e1pb). Dies stellt eine schwere Missachtung des Vorsorgegebotes des Artikels 119 191 des EU-Vertrages dar. Darin heißt es: "Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung."
Die verantwortungsbewusste Entscheidung der Belgischen Umweltministerin Frau Céline Fremault, vom 29.03.2019, das geplante 5G Projekt für ihr Land vorläufig zu stoppen, lässt aufhorchen. Frau Fremault stellt fest, dass ein 5G-Pilotprojekt nicht mit den bisherigen Strahlenschutznormen vereinbar ist, und erklärt, dass sie nicht beabsichtigt, eine Ausnahme zu machen. Zitat: "...Die Brüsseler sind keine Labormäuse, deren Gesundheit ich mit Gewinn verkaufen kann..." (tinyurl.com/yyhctn8f).
Inzwischen sind auch die Städte Rom, Florenz und die Schweizer Kantone Genf und Waadt vorerst aus dem 5G Projekt ausgestiegen.
**Unsere Forderung:**
Wir, die Unterzeichner dieser Petition, fordern sie deshalb höflich aber mit Nachdruck auf: Herr Oberbürgermeister Martin Horn und den Freiburger Gemeinderat, folgen Sie dem verantwortungsbewussten Beispiel der belgischen Umweltministerin Frau Céline Fremault und verfügen Sie einen sofortigen Ausbaustopp von 5G im gesamten Stadtgebiet. Klären Sie gemeinsam mit Brüssel unter Einhaltung des EU-Vorsorgegebots (Artikel 119) die Sachverhalte durch unabhängige Fach- und Gesundheitsexperten, bevor Sie erlauben, dass die Freiburger Bürger ab 2020, 24 Stunden am Tag einer noch höheren Zwangsbestrahlung ausgesetzt sind, deren Risiken momentan nicht ansatzweise abschätzbar sind. Denn schon heute, ohne 5G, gibt es ca. 1,5 Millionen elektrohypersensible Mitbürger und Mitbürgerinnen in Deutschland (alle Altersgruppen), die mit schweren, gesundheitlichen Problemen kämpfen und wir Freiburger wollen auch keine Labormäuse sein!
**Technische Informationen:**
5G – Die in der breiten Öffentlichkeit kaum bekannten, bisher veröffentlichten technischen Voraussetzungen, deren Installationen 2019 starten und bis zum Jahr 2025 flächendeckend abgeschlossen sein sollen –
1. Alle 100 bis 150 Meter neue zusätzliche spezielle 5G Sender in Straßenlaternen oder direkt an den Hausfassaden mit einer angeblich sogar höheren Sendeleistung der bisher maximal zugelassenen Strahlungsstärke. Genaue Zahlenwerte sind von der Industrie jedoch noch nicht veröffentlicht, was zu großer Verunsicherung führt.
2. Bäume stehen 5G anscheinend im Weg (da sie wegen des Wassers in den Blattzellen stark abschirmend wirken) und müssten anscheinend, Zug um Zug aus den Städten und allen Zonen mit autonomem Fahren entfernt werden um dieses zu gewährleisten. Auch in diesem Punkt fordern wir die Offenlegung von Fakten.
3. Sendefrequenzen im Bereich bis zu 25 GHZ. Die bisherigen Mobilfunknetze senden bei ca. 800 MHZ, also unterhalb von 1GHZ. Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Studien zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit dieser sehr hohen Frequenzen, was zu großer Verunsicherung führt.
4. 5G wird auch als das "Internet der Dinge" bezeichnet. Die meisten Geräte sollen zukünftig kommunizieren können. Der Stromzähler, die Kaffeemaschine der Kühlschrank, der Rasenmäher usw. Weltweit bedeutet dies Milliarden neuer funkender Endgeräte, welche sowohl den allgemeinen Strombedarf (CO2) sowie auch die bereits vorhandene Mikrowellengesamtbelastung enorm verdichten und erhöhen würden.
5. 20.000 neue geostationäre Satelliten für eine lückenlose globale 5G Flächenabdeckung.
6. Neue Handygeneration mit anscheinend höherer Sendeleistung (Strahlenbelastung). Auch hier liegen noch keine zuverlässigen Zahlenwerte vor.
Detaillierte Infos: www.diagnose-funk.org/themen/mobilfunk-versorgung/5g

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 426


01.06.2019, 02:31

Es kam die Frage auf ob auch Nicht-Freiburger unterschreiben dürfen. Deswegen wurde der aller erste Satz leicht angepasst.

Herzliche Grüße

Michael Berstecher


Neuer Petitionstext: **5G – die fünfte Generation des Mobilfunks –**
Wir, achtsame Freiburger Bürger, das Aktionsbündnis "Freiburg 5G frei" und Gleichgesinnte, uns überregional Unterstützende, sehen die dringende Notwendigkeit, dass wir uns als solche jetzt bewusst zum gemeinsamen Handeln zusammenfinden um den von der Industrie und Politik forcierten und übereilten Ausbau des neuen 5G Netzes zu stoppen. Zumindest solange, bis alle ungeklärten Fragen restlos beantwortet sind. Aufgrund der heute schon bekannten gesundheitlichen Auswirkungen durch die bereits bestehenden Mobilfunknetze auf Mensch und Natur (www.emfdata.org/de), warnen immer mehr Wissenschaftler und Ärzte aus aller Welt vor verstärkten negativen Folgen aufgrund von 5G, welche in bisher keiner einzigen speziellen Studie untersucht, geschweige denn widerlegt worden sind (kurzelinks.de/e1pb). Dies stellt eine schwere Missachtung des Vorsorgegebotes des Artikels 119 des EU-Vertrages dar. Darin heißt es: "Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung."
Die verantwortungsbewusste Entscheidung der Belgischen Umweltministerin Frau Céline Fremault, vom 29.03.2019, das geplante 5G Projekt für ihr Land vorläufig zu stoppen, lässt aufhorchen. Frau Fremault stellt fest, dass ein 5G-Pilotprojekt nicht mit den bisherigen Strahlenschutznormen vereinbar ist, und erklärt, dass sie nicht beabsichtigt, eine Ausnahme zu machen. Zitat: "...Die Brüsseler sind keine Labormäuse, deren Gesundheit ich mit Gewinn verkaufen kann..." (tinyurl.com/yyhctn8f).
Inzwischen sind auch die Städte Rom, Florenz und die Schweizer Kantone Genf und Waadt vorerst aus dem 5G Projekt ausgestiegen.
**Unsere Forderung:**
Wir, die Unterzeichner dieser Petition, fordern sie deshalb höflich aber mit Nachdruck auf: Herr Oberbürgermeister Martin Horn und den Freiburger Gemeinderat, folgen Sie dem verantwortungsbewussten Beispiel der belgischen Umweltministerin Frau Céline Fremault und verfügen Sie einen sofortigen Ausbaustopp von 5G im gesamten Stadtgebiet. Klären Sie gemeinsam mit Brüssel unter Einhaltung des EU-Vorsorgegebots (Artikel 119) die Sachverhalte durch unabhängige Fach- und Gesundheitsexperten, bevor Sie erlauben, dass die Freiburger Bürger ab 2020, 24 Stunden am Tag einer noch höheren Zwangsbestrahlung ausgesetzt sind, deren Risiken momentan nicht ansatzweise abschätzbar sind. Denn schon heute, ohne 5G, gibt es ca. 1,5 Millionen elektrohypersensible Mitbürger und Mitbürgerinnen in Deutschland (alle Altersgruppen), die mit schweren, gesundheitlichen Problemen kämpfen und wir Freiburger wollen auch keine Labormäuse sein!
**Technische Informationen:**
5G – Die in der breiten Öffentlichkeit kaum bekannten, bisher veröffentlichten technischen Voraussetzungen, deren Installationen 2019 starten und bis zum Jahr 2025 flächendeckend abgeschlossen sein sollen –
1. Alle 100 bis 150 Meter neue zusätzliche spezielle 5G Sender in Straßenlaternen oder direkt an den Hausfassaden mit einer angeblich sogar höheren Sendeleistung der bisher maximal zugelassenen Strahlungsstärke. Genaue Zahlenwerte sind von der Industrie jedoch noch nicht veröffentlicht, was zu großer Verunsicherung führt.
2. Bäume stehen 5G anscheinend im Weg (da sie wegen des Wassers in den Blattzellen stark abschirmend wirken) und müssten anscheinend, Zug um Zug aus den Städten und allen Zonen mit autonomem Fahren entfernt werden um dieses zu gewährleisten. Auch in diesem Punkt fordern wir die Offenlegung von Fakten.
3. Sendefrequenzen im Bereich bis zu 25 GHZ. Die bisherigen Mobilfunknetze senden bei ca. 800 MHZ, also unterhalb von 1GHZ. Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Studien zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit dieser sehr hohen Frequenzen, was zu großer Verunsicherung führt.
4. 5G wird auch als das "Internet der Dinge" bezeichnet. Die meisten Geräte sollen zukünftig kommunizieren können. Der Stromzähler, die Kaffeemaschine der Kühlschrank, der Rasenmäher usw. Weltweit bedeutet dies Milliarden neuer funkender Endgeräte, welche sowohl den allgemeinen Strombedarf (CO2) sowie auch die bereits vorhandene Mikrowellengesamtbelastung enorm verdichten und erhöhen würden.
5. 20.000 neue geostationäre Satelliten für eine lückenlose globale 5G Flächenabdeckung.
6. Neue Handygeneration mit anscheinend höherer Sendeleistung (Strahlenbelastung). Auch hier liegen noch keine zuverlässigen Zahlenwerte vor.
Detaillierte Infos: www.diagnose-funk.org/themen/mobilfunk-versorgung/5g

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 52


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