21.10.2021, 13:59
Liebe Unterstützer:innen,
unser Widerspruch an den Landrat Düren / Herrn W. Spelthahn via Email am 06.10.2021 zu Ihrer/Eurer Information:
Unser Anliegen zur Petition 16. BImSchV
Bundesimmissionsschutzverordnung
in Titz-Gevelsdorf vom 05.07.2021
Sehr geehrter Herr Spelthahn,
wir beziehen uns auf Ihre Rückantwort / Eingangsbestätigung vom 11.08.2021 und möchten Ihnen unser Anliegen tiefgründiger erläutern.
Artikel 17 Grundgesetz
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Mit diesem Grundgesetz wollen wir, dass sich die in einer Minderheit befindlichen Straßenanlieger auf das Recht der Gleichstellung berufen können:
Die Straßenanlieger außerhalb geschlossener Ortschaft möchten so behandelt werden, wie es innerhalb des Ortes möglich ist. Warum ist eine ansässige Verwaltung für unser Anliegen nicht zuständig?
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass wir hier in der Vergangenheit von Nachteilen geprägte Situationen erfahren, die wir nicht geschaffen haben. Die Politik hat in ihrer unbedachten Handlungsweise sozialunverträgliche Fakten für die Straßenanlieger geschaffen. Sodass die bürgerliche Existenz und die damit verbundene Daseinsberechtigung in Frage gestellt ist.
Um die Beeinträchtigungen in unserem Wohn- und Lebensumfeld erkennbar werden zu lassen, laden wir hier alle für diese Misere zuständigen Verantwortlichen zu einem Ortstermin ein.
Bis zum heutigen Zeitpunkt hat uns keiner in eine Maßnahme einbezogen!
Es ist einfach nicht zu begreifen, wie Politiker, denen man Wählervertrauen schenkt, solche Fakten für Bürger schaffen.
Für mich ist diese Tatsache ein Übergriff in die persönliche Entfaltungsmöglichkeit des Bürgers. In unserem Fall die zuständige Behörde. Zum Wohle der Allgemeinheit trägt der Straßenanlieger alle Lasten. Wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Das ist die daraus resultierende Konsequenz.
Wir fragen uns an dieser Stelle, ob da nicht eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit möglich ist. Aus unserer Sicht ist bei der Planung der kommunalen Neugliederung das Wohl der Anlieger nicht bedacht worden. Seitdem wurden Heerbahn Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 von Gevelsdorf abgespalten und auf eine Minderheit diskriminiert. Dies beinhaltet die Bedingungen für den freien Durchgangsverkehr mit Sondernutzung, im Gegensatz zum Ortsinneren.
Zur damaligen Zeit bis heute kann die Fahrbahn zur gegenüberliegenden Seite verlegt werden, um einen angemessenen Sicherheitsabstand zu unserem Wohneigentum zu schaffen.
Die geplante Errichtung einer Lichtsignalanlage an der L226/K7 führt zu Nachteilen der Anlieger Heerbahn Nr. 1 und Nr. 2, in der Form von Rückstau vor unserem Anwesen, zusätzlicher Lärm und Emmissionsausstoß an der Verkehrsampel stehenden Verkehrsteilnehmer. Zudem ist das Erreichen der Grundstückzufahrten erschwert. Zu guter Letzt werden die Dorfbewohner beim Verlassen der Ortschaft gehindert. Deswegen streben wir hier an der Kreuzung die Errichtung eines Kreisverkehrs an, als eine Investition in die Zukunft für die Landgemeinde Titz.
Wir bitten Sie eindringlich die Lichtsignalanlage zu verhindern und den Kreisverkehr zu unterstützen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Gerda Kistermann mit Familie