Familie

10 Tage Vaterschaftsfreistellung* zur Geburt für einen gemeinsamen Start! Jetzt!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

18.400 Unterschriften

18.274 von 50.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

18.400 Unterschriften

18.274 von 50.000 für Quorum in Deutschland Deutschland
  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung noch > 6 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Neuigkeiten

14.06.2024, 08:09

Seit März 2023 befindet sich die Vaterschaftsfreistellung* als Entwurf zum sogenannten Familienstartzeitgesetz in der Ressortabstimmung. Eigentlich hätte die zweiwöchige bezahlte Freistellung nach Geburt für Väter und zweite Elternteile Anfang 2024 in Kraft treten sollen, aber eine Einigung innerhalb der Bundesregierung ist noch immer nicht in Sicht.

Wir haben die Petition bis zum internationalen Vatertag 2025 mit der Aufforderung an die Bundesregierung verlängert, dass die Familienstartzeit bis dahin Realität geworden ist!

Zwei aktuelle Initiativen unterstützen dabei unser Anliegen:

35 Unterzeichnende aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft – darunter auch das Bundesforum Männer – fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung, die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg zu bringen: bundesforum-maenner.de/2024/06/06/offener-brief-hoechste-zeit-fuer-die-familienstartzeit/

Das Väterzentrum Papaseiten.de hat eine Postkartenaktion an die Bundesfamilienministerin und Abgeordnete des Deutschen Bundestags gestartet: www.vaterschaftsfreistellung.de/
Ihr könnt uns dabei tatkräftig unterstützen. Schickt selber eine Postkarte analog oder digital und schreibt eure Kommentare und Wünsche zur Familienstartzeit! Wie vielfältig diese sind, können wir an den Kommentaren zur Petition sehen.

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Herzliche Grüße von
Holger Strenz
Papaseiten.de im Väterzentrum Dresden e.V.

* bzw. Freistellung für zweiten Elternteil - wir gehen davon aus, dass diese Forderung ebenso für gleichgeschlechtliche Paare umgesetzt werden muss, wie dies auch die EU Richtlinie fordert.


Neues Zeichnungsende: 15.06.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 17510 (17412 in Deutschland)



28.05.2024, 08:26

Der Internationale Vatertag steht vor der Tür. Dieses Jahr ist es der 16. Juni. Ein Tag, an dem wir uns wie jedes Jahr für eine aktive Vaterschaft stark machen. Vor nunmehr 3 Jahren haben wir die Petition Vaterschaftsfreistellung* zur Geburt ins Leben gerufen. Denn eine aktive Vaterschaft beginnt mit der Geburt.

Trotz Koalitionsvertrag und Referentenentwurf, öffentlicher Ankündigung durch Familienministerin Paus lässt sich noch immer nicht sagen, ob die Vaterschaftsfreistellung* bzw. Familienstartzeit kommt und wann! Werdende Eltern fragen immer wieder hoffnungsvoll nach und wir haben versprochen dran zu bleiben!

Aktuell haben wir die Petition zur 3. bundesweiten Volksabstimmung angemeldet, um dem Thema weiterhin die geforderte Aufmerksamkeit zu geben. Insgesamt wurden 171 Themen eingereicht.

Ich möchte Sie und Euch heute deshalb bitten, uns beim Voting in zweit Schritten mit Ihrer, mit Eurer Stimme zu unterstützen, damit die Bundesregierung sieht, wie wichtig unser Anliegen ist.

Als erstes braucht es Unterstützung bis zum 6. Juni für die Auswahl aus den eingereichten Themen, denn nur 20 kommen weiter!

Die Eigentliche Wahl der drei Themen für die 3. bundesweiten Volksabstimmung erfolgt dann bis zum 20. Juni mit einer 2. Abstimmung.

Also 2. Mal für unsere Petition abstimmen und gemeinsam die Dringlichkeit der Familienministerin Paus und der Bundespolitik deutlich machen!

Unterstützen wir gemeinsam den Familienstart junger Eltern! Ihre/Deine Stimme für die Vaterschaftsfreistellung* zur Geburt! Jetzt!

abstimmung21-mitmachen.de/proposals/269-10-tage-vaterschaftsfreistellung-zur-geburt-fur-einen-gemeinsamen-start-jetzt

Und unbedingt weitersagen oder teilen - über facebook, instagram, whatsapp, signal, LiedIn, XING ...

Vielen Dank und herzliche Grüße von

Holger Strenz
Papaseiten.de im Väterzentrum Dresden e.V.

im Namen der Petitionsschultern:
Bundesforum Männer, LAG Väterarbeit NRW, Vaterwelten, Prof. Dr. Andreas Eickhorst, Väterzentrum Dresden, VEND, Väternetzwerk Deutschland, vaterverantwortung.de, Men’s Health Dad, Papagen in Augsburg, Väter Netz – Niedersachsen, Väter in Köln, Väterzentrum Berlin.

* bzw. Freistellung für zweiten Elternteil - wir gehen davon aus, dass diese Forderung ebenso für gleichgeschlechtliche Paare umgesetzt werden muss, wie dies auch die EU Richtlinie fordert.

Bild: Homepage www.abstimmung21.de


22.02.2024, 16:05

+++ Vater klagt „Vaterschaftsurlaub“ nach Geburt ein +++

Vater verklagt in einem Präzedenzfall Deutschland auf Schadensersatz wegen Nichtumsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie zur „Familienstartzeit“

Väter sollen nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen Sonderurlaub bekommen, die sogenannte „Familienstartzeit“ – das hat die Ampel-Koalition bereits 2021 in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Umgesetzt hat sie dies aber bisher noch nicht. Dabei ist Deutschland laut EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die bis zum 1. August 2022 umzusetzen war, zur Einführung eines Vaterschaftsurlaub verpflichtet.
Ein Vater hat deshalb am 21.02.2024 Klage auf Schadensersatz wegen der Nichteinführung der Familienstartzeit beim Landgericht Berlin eingereicht.

Hintergrund: Der Vater, dessen Kind im Sommer 2023 zur Welt kam, hatte unter die Bezugnahme auf die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bei seinem Arbeitgeber zwei Wochen Vaterschaftsurlaub beantragt. Sein Antrag wurde abgelehnt. Er sah sich deshalb gezwungen, Teile seines regulären Erholungsurlaubes zu verbrauchen, um in den ersten Tagen nach der Geburt seines zweiten Kindes bei seiner Frau, dem Baby und dem erstgeborenen Kind sein zu können.

Bereits seit Mai 2023 stand er zu der Thematik in Kontakt zur Rechtsanwältin Sandra Runge, die bereits mehrfach öffentlich darauf hingewiesen hatte, dass die Nichtumsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie und die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs ein Verstoß gegen EU-Recht darstellt.

Der Vater selbst äußerte sich dazu wie folgt: „Warum nicht Väter gleichberechtigt zum Mutterschutz bezahlt freistellen? Kommt es doch
insbesondere dem Neugeborenen, aber auch der Mutter und somit allen Dreien zugute. Die Politik sollte eine moderne, zeitgemäße Rahmengeberin sein. Stattdessen werden Kosten als Argument gegen die Einführung ins Feld geführt - als ob die Inflation an den Bürgern und werdenden Eltern vorbeiginge. Mehr Mut zur Gleichberechtigung! Die Klage soll die Rahmengeberin nun ermutigen, diesen Schritt zu gehen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden.“

Kontaktformular, für Väter, die eine Klage einreichen möchten/müssen oder Updates zum Fall haben wollen: sandrarunge.de/familienstartzeit-kontakt/

Quelle und weitere Infos: sandrarunge.de/wp-content/uploads/2024/02/Pressemitteilung_Familienstartzeit_21.02.2024.pdf

Wir sind gespannt, ob durch das Gerichtsverfahren die Familienstartzeit politisch wieder Fahrt aufnimmt und 2024 noch Realität wird!

Herzliche Grüße von

Holger Strenz
Papaseiten.de im Väterzentrum Dresden e.V.


28.12.2023, 20:39

Noch immer ist die Vaterschaftsfreistellung*, von der Bundesfamilienministerin Lisa Paus als Familienstartzeit bezeichnet, nicht auf den Weg gebracht.
Zur Veröffentlichung des neuen Väterreports am 12. September 2023 verkündete sie "Die Familienstartzeit wird kommen". Väter und Eltern hatten mit dem 1. Januar 2024 gerechnet. Wo bleibt sie?

Wir haben die Petition bis zum internationalen Vatertag 2024 mit der Hoffnung verlängert, dass sie bis dahin Realität geworden ist.
Wir bleiben dran und fragen nach!

Herzliche Grüße von
Holger Strenz
Papaseiten.de im Väterzentrum Dresden e.V.

* bzw. Freistellung für zweiten Elternteil - wir gehen davon aus, dass diese Forderung ebenso für gleichgeschlechtliche Paare umgesetzt werden muss, wie dies auch die EU Richtlinie fordert.


Neues Zeichnungsende: 16.06.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 15952 (15871 in Deutschland)


25.07.2023, 20:50

Vielen Dank für die Beteiligung! Über 2300 Stimmen sind für unsere Petition zusammengekommen und viele Kommentare sprechen für sich!

Auch wenn wir damit leider nicht unter die ersten drei gekommen sind, so hat doch der Zuspruch deutlich gemacht, wie wichtig das Thema Vaterschaftsfreistellung* zur Geburt in Deutschland ist!

Jetzt gilt es sich selbst noch bei der Abstimmung zu beteiligen. Dies erfolgt kostenfrei und sehr einfach noch bis zum 31. Juli über folgenden Link: abstimmung21.de/

Es gilt über 3 Themen abzustimmen:
1.) Abkehr von der Gendersprache in Politik, Verwaltungen, Bildung, Medien und Gesetzgebung jetzt
2.) Gerechtigkeit beim Wählen: Keine verlorenen Stimmen mehr!
3.) Naturmedizin und Schulmedizin rechtlich gleichstellen!

Zur Vaterschaftsfreistellung* melden wir uns im Herbst wieder und hoffen, dass es erste Informationen zum Referentenentwurf zu teilen gibt.

Herzliche Grüße von

Holger Strenz
Papaseiten.de im Väterzentrum Dresden e.V.



18.06.2023, 08:55

Ein Tag, zu dem wir uns jedes Jahr für eine aktive Vaterschaft stark machen. Vor 2 Jahren haben wir deshalb die Petition Vaterschaftsfreistellung* zur Geburt gestartet. Denn eine aktive Vaterschaft beginnt mit der Geburt.

Trotz Versprechen im Koalitionsvertrag und Referentenentwurf lässt sich noch immer nicht sagen, ob die Vaterschaftsfreistellung* kommt und wann.

Aktuell bemühen wir uns um das Voting zur 2. bundesweiten Volksabstimmung, um dem Thema noch mehr Aufmerksamkeit zu geben. Mit über 1500 Stimmen belegen wir derzeit Platz 5. Nur die ersten drei Themen werden in die Abstimmung aufgenommen. Uns fehlen dazu heute über 450 Stimmen.

In geburtsvorbereitenden Kursen mit Vätern werde ich immer wieder gefragt, wann ist es endlich soweit, wann wird es eine Freistellung für die Väter zur Geburt geben?

Ich möchte Sie heute zum Interantionalen Vatertag bitten, uns beim Voting bis Ende Juni mit Ihrer Stimme zu unterstützen, damit die Bundesregierung sieht, wie wichtig unser Anliegen ist.

Unterstützen wir gemeinsam den Familienstart junger Eltern! Geben Sie Ihre Stimme für die Vaterschaftsfreistellung* zur Geburt! Jetzt!

abstimmung21-mitmachen.de/proposals/22-10-tage-vaterschaftsfreistellung-zur-geburt-fur-einen-gemeinsamen-start-jetzt

Und sagen Sie es unbedingt weiter oder teilen Sie es über facebook, instagram, whatsapp, signal, LiedIn, XING ...

Vielen Dank und herzliche Grüße von

Holger Strenz
Papaseiten.de im Väterzentrum Dresden e.V.

im Namen der Petitionsschultern:
Bundesforum Männer, LAG Väterarbeit NRW, Vaterwelten, Prof. Dr. Andreas Eickhorst, Väterzentrum Dresden, VEND, Väternetzwerk Deutschland, vaterverantwortung.de, Men’s Health Dad, Papagen in Augsburg, Väter Netz – Niedersachsen, Väter in Köln, Väterzentrum Berlin.

* bzw. Freistellung für zweiten Elternteil - wir gehen davon aus, dass diese Forderung ebenso für gleichgeschlechtliche Paare umgesetzt werden muss, wie dies auch die EU Richtlinie fordert.
Bild: Natalie|Pexel


30.05.2023, 11:41

Das Thema Vaterschaftsfreistellung* steht auf der Auswahlliste zur Volksabstimmung auf Bundesebene für 2023. Wir werden die Petition mindestens über diesen Prozess hinweg bestehen lassen: abstimmung21-mitmachen.de/proposals/22-10-tage-vaterschaftsfreistellung-zur-geburt-fur-einen-gemeinsamen-start-jetzt

Warum gibt es noch immer keine Vaterschftsfreistellung*?
Der Referentenentwurf zum sogenannten Familienstartzeit-Gesetz der Bundesregierung befindet sich noch immer in der Ressortabstimmung, was auch weiterhin einen klaren Fahrtplan der Umsetzung durch die Bundesregierung vermissen lässt. Wann und wie eine Vaterschaftsfreistellung* mit Lohnfortzahlung in Deutschland kommen wird, bleibt weiterhin unklar. Leidtragende sind Familien, Väter und zweite Elternteile, die noch immer individuelle Regelungen für einen gemeinsamen Familienstart finden müssen.

Die Zeit ist längst reif!
Gemeinsam schaffen wir die Vaterschaftsfreistellung* mit Lohnfortzahlung zur Geburt!

Herzliche Grüße von
Holger Strenz
Papaseiten.de im Väterzentrum Dresden e.V.


Neues Zeichnungsende: 31.12.2023
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14767 (14691 in Deutschland)


02.05.2023, 09:50

Wir haben eine dringende Bitte an Sie. Unterstützen Sie das Thema jetzt auf: abstimmung21-mitmachen.de/proposals/22-10-tage-vaterschaftsfreistellung-zur-geburt-fur-einen-gemeinsamen-start-jetzt#comments

Aktuelles:
Der Referentenentwurf zum sogenannten Familienstartzeit-Gesetz der Bundesregierung befindet sich in der Ressortabstimmung. Abhängig beschäftigte Partner oder Partnerinnen der Mutter sollen demnach einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von zehn Arbeitstagen direkt nach der Entbindung bekommen. (1) „Väter“ werden dabei nicht direkt benannt. Die neuen Partnerschaftsleistungen sollen zudem auf das Elterngeld angerechnet und so jährlich 78 Millionen Euro eingespart werden. (2) Ob und wann dies mit der derzeitigen Bundesregierung umgesetzt wird, bleibt vorerst offen.
(1) www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/familienstartzeitgesetz-paus-sonderurlaub-101.html
(2) bundesforum-maenner.de/2023/04/03/die-familienstartzeit-soll-kommen-unklarheit-abgrenzung-zur-elternzeit/

Daher haben wir das Thema zur Auswahl zur Volksabstimmung auf Bundesebene für 2023 eingereicht. Die Zeit für eine Vaterschaftsfreistellung* ist längst überreif. Mütter und Väter, Hebammen und begleitende Professionen zur Geburt sehen dies als wichtigen Schritt zur Unterstützung bei einer Geburt und der damit einhergehenden Familiengründung! Jetzt heißt es die Bundesregierung in die Pflicht zu nehmen und die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie auch in Deutschland umzusetzen.

Jetzt unterstützen: abstimmung21-mitmachen.de/proposals/22-10-tage-vaterschaftsfreistellung-zur-geburt-fur-einen-gemeinsamen-start-jetzt#comments

Ablauf der zweiten selbstorganisierten, bundesweiten Volksabstimmung 2023

1. Themenvorschläge
Für die Themenwahl konnten bis Ende März bei uns Vorschläge eingereicht werden.

2. Themenwahl vom 01. Mai bis zum 30. Juni
Alle zugelassenen Vorschläge werden ab dem 1. Mai nach und nach hier veröffentlicht. Die drei Themen mit den meisten Unterzeichnungen kommen auf den Stimmzettel für die zweite bundesweite Volksabstimmung im Herbst 2023.

3. Volksabstimmung am 31. Oktober
Im Juli werden die drei Themen redaktionell aufgearbeitet. Im August findet der Druck und Versand der Abstimmungsunterlagen statt. Im September können Sie dann per Brief abstimmen. Die Auszählung der Stimmen findet im Oktober statt. Am 31. Oktober werden die Ergebnisse bekannt gegeben.

Vielen Dank!
Gemeinsam schaffen wir die Vaterschaftsfreistellung* mit Lohnfortzahlung zur Geburt!

Herzliche Grüße von
Holger Strenz
Papaseiten.de im Väterzentrum Dresden e.V.


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