22.02.2024, 16:05
+++ Vater klagt „Vaterschaftsurlaub“ nach Geburt ein +++
Vater verklagt in einem Präzedenzfall Deutschland auf Schadensersatz wegen Nichtumsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie zur „Familienstartzeit“
Väter sollen nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen Sonderurlaub bekommen, die sogenannte „Familienstartzeit“ – das hat die Ampel-Koalition bereits 2021 in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Umgesetzt hat sie dies aber bisher noch nicht. Dabei ist Deutschland laut EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die bis zum 1. August 2022 umzusetzen war, zur Einführung eines Vaterschaftsurlaub verpflichtet.
Ein Vater hat deshalb am 21.02.2024 Klage auf Schadensersatz wegen der Nichteinführung der Familienstartzeit beim Landgericht Berlin eingereicht.
Hintergrund: Der Vater, dessen Kind im Sommer 2023 zur Welt kam, hatte unter die Bezugnahme auf die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bei seinem Arbeitgeber zwei Wochen Vaterschaftsurlaub beantragt. Sein Antrag wurde abgelehnt. Er sah sich deshalb gezwungen, Teile seines regulären Erholungsurlaubes zu verbrauchen, um in den ersten Tagen nach der Geburt seines zweiten Kindes bei seiner Frau, dem Baby und dem erstgeborenen Kind sein zu können.
Bereits seit Mai 2023 stand er zu der Thematik in Kontakt zur Rechtsanwältin Sandra Runge, die bereits mehrfach öffentlich darauf hingewiesen hatte, dass die Nichtumsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie und die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs ein Verstoß gegen EU-Recht darstellt.
Der Vater selbst äußerte sich dazu wie folgt: „Warum nicht Väter gleichberechtigt zum Mutterschutz bezahlt freistellen? Kommt es doch
insbesondere dem Neugeborenen, aber auch der Mutter und somit allen Dreien zugute. Die Politik sollte eine moderne, zeitgemäße Rahmengeberin sein. Stattdessen werden Kosten als Argument gegen die Einführung ins Feld geführt - als ob die Inflation an den Bürgern und werdenden Eltern vorbeiginge. Mehr Mut zur Gleichberechtigung! Die Klage soll die Rahmengeberin nun ermutigen, diesen Schritt zu gehen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden.“
Kontaktformular, für Väter, die eine Klage einreichen möchten/müssen oder Updates zum Fall haben wollen: sandrarunge.de/familienstartzeit-kontakt/
Quelle und weitere Infos: sandrarunge.de/wp-content/uploads/2024/02/Pressemitteilung_Familienstartzeit_21.02.2024.pdf
Wir sind gespannt, ob durch das Gerichtsverfahren die Familienstartzeit politisch wieder Fahrt aufnimmt und 2024 noch Realität wird!
Herzliche Grüße von
Holger Strenz
Papaseiten.de im Väterzentrum Dresden e.V.