Soziales

Barrierefreies Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung muss bezahlbar sein

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern

1.231 Unterschriften

Die Petition wurde als Material überwiesen

1.231 Unterschriften

Die Petition wurde als Material überwiesen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 04.01.2023
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Barrierefreies Wohnen muss bezahlbar sein
Menschen mit Behinderungen haben wie alle anderen Menschen auch, das Recht, ihren Wohnort zu wählen. Sie dürfen selbst entscheiden, mit wem und wie sie leben. Sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Diese Entscheidungsfreiheit ermöglicht ein Leben in der Gemeinschaft und verhindert Isolation und Absonderung. Das steht im § 9 SGB XII.
Von der Situation
Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen werden in M-V größtenteils in besonderen Wohnformen betreut. 
Menschen mit geistiger Behinderung haben nicht die gleichen Chancen wie Menschen mit körperlichen Behinderungen, selbstbestimmt zu wohnen. Sie haben wenig Wahlmöglichkeiten, wo und wie sie wohnen wollen. Die bestehenden Plätze reichen nicht mehr aus. Wir brauchen allein in den Einrichtungen der Lebenshilfe in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 200 neue Wohnplätze. Menschen, die alleine wohnen wollen, sind noch gar nicht mitgezählt.
Die Unterstützung für Menschen mit geistiger Behinderung muss individueller werden. Das nennt man „personenzentriert“. Das hat auch der Gesetzgeber so geregelt in § 90 SGB IX.
Barrierefreies Bauen ist teuer. Viele Menschen mit Behinderungen erhalten Sozialhilfe, auch für die Unterkunft und das Wohnen. Diese Sätze sind sehr niedrig. Sie betragen 6,50 Euro pro Quadratmeter. Barrierefreie Wohnungen kosten derzeit 14 bis 16 Euro Miete pro Quadratmeter.
Der Gesetzgeber hat eine Lösung für diesen Mehrbedarf. Das ist in § 35 Abs. 1 SGB XII und § 77 SGB IX geregelt. Demnach müssen die Kosten übernommen werden. Diese Regelungen werden aber einfach nicht umgesetzt.
Barrierefrei und damit gesetzeskonform heißt
Menschen mit Behinderungen wollen so individuell leben wie andere auch. Manche Menschen wollen alleine leben. Andere möchten am liebsten in ein Mehrgenerationenhaus ziehen. Wir haben gefragt: So stellen sie sich Wohnen vor:

  • mit einem barrierefreien Bad,
  • mit netten Nachbarn, aber auch mit Rückzugsmöglichkeiten,
  • mit Einkaufsmöglichkeiten im nahen Umfeld,
  • mit Haltestellen von Bus oder Bahn in der Nähe
  • mit einem Platz für Assistenz (jemand der in der Nähe sein muss).

Neu gedacht
Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) müssen Länder und Kommunen an einem Strang ziehen.
Aber auch die Bauwirtschaft, die Ideen von Planerinnen und Planern und die Erfahrungen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege sind gefragt, um gemeinsam einen wichtigen Strukturwandel auf dem Wohnungsmarkt zu erreichen.
Staatliche Leistungen müssen an die individuellen Bedarfe der jeweiligen Person gerecht werden. Gesetze wie §90 SGB IX müssen umgesetzt werden!
Unsere Forderungen
An den Landtag, die „kommunale Familie“, die Wirtschaft und die freie Wohlfahrt werden Forderungen gerichtet:
1.    Selbstbestimmtes Wohnen muss auch für Menschen mit geistiger Behinderung bezahlt werden!
2.    Unterstützungsangebote müssen in voller Höhe bezahlt werden!
3.   Die gesetzlich garantierte Wahlfreiheit für die eigene Wohnung muss bezahlt werden!
Wollen Sie gleiche Rechte für alle?
Dann unterstützen Sie uns bitte mit Ihrer Unterschrift.

Begründung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.04.2022
Petition endet: 27.06.2022
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat entschieden, die Petition der Landesregierung als Material zu überweisen, um z. B. zu erreichen, dass die Landesregierung sie in Verordnungen oder andere Initiativen oder Untersuchungen einbezieht. Weiterhin ist die Petition den Fraktionen des Landtags zur Kenntnisnahme zu geben, weil sie z. B. als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint. Das Petitionsverfahren ist somit beendet.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat das Anliegen der Petition geprüft. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport weist aber darauf hin, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden Jahren ähnliche Ziele verfolgt. Die Stellungnahme des Petitionsausschusses finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 2023/00004 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

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