1.249 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Tausende Schweinefreunde sowie Gnadenhof - und Lebenshofbetreiber bundesweit sorgen sich wegen der kursierenden ASP um ihre schweinischen Lieblinge. Laut den Veterinärämtern sollen nämlich generell auch diese, nicht für den Verzehr gehaltenen, registrierten Schweine, überwiegend als Minipigs bekannt, bei Auftreten von ASP in sogenannten Sperrbezirken gekeult werden, auch wenn sie nachweislich nicht mit ASP infiziert sind.
"Das ist so als müsse man seinen gesunden Hund einschläfern lassen, sobald ein Tollwutfall in der Umgebung festgestellt werden würde."
Schweinefreunde bezweifeln, ob mit Auftreten der ASP in der Region automatisch ein "vernünftiger bzw. triftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt, der notwendig wäre um diese Hausschweine in dieser speziellen Haltungsform gesetzeskonform töten zu können.
Ein "vernünftiger Grund" liegt nur dann vor, wenn eine Rechtsnorm die Tötung ausdrücklich zuläßt, eine Notwehr - oder Notstandssituation gegeben ist oder wenn es sich nach entsprechender Güterabwägung ergibt, dass die berechtigten Interessen an der Tötung des Tieres schwerer wiegen als die Interessen des Tierschutzes am Erhalt des tierlichen Lebens. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Übermaßverbot, also die Erforderlichkeit im engeren Sinne, sind immer in behördliches Handeln mit einzubeziehen.
Warum ein gesundes Hausschwein in Liebhaberhaltung gekeult werden soll, ist also mehr als fragwürdig, insbesondere dann, wenn eine Nichtinfektion mit ASP durch eine tierärztliche Blutentnahme einfach zu beweisen wäre. In diesen speziellen Fällen tut Klärung Not. Behördenwillkür oder übertriebener Seuchenschutz zum Nachteil von Haustieren ?
Begründung
Bei der sogenannten Hobby - bzw. Liebhaberhaltung müssten bezüglich ASP dringend die gesetzlichen Grundlagen geändert werden, insbesondere im Seuchenschutz, d. h. keine Tötung bei nachweislich gesunden Schweinen.
Heute sind gesunde Hausschweine wegen ASP dran ...und morgen andere Nutztierrassen, die in Liebhaberhaltung mit Gnadenbrotgarantie gehalten werden. Das darf so nicht sein!
Petition teilen
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
01.07.2019
Petition endet:
30.09.2019
Region:
Deutschland
Kategorie:
Tierschutz
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 09.11.2021Liebe Unterstützer*innen,
nur noch wenige Tage bis zum Ablauf der Petition:
www.openpetition.de/petition/online/staatliche-foerderung-von-gnaden-bzw-lebenshoefen#petition-main
Bitte unterschreibt und verteilt großflächig. Wir möchten das Sammelziel noch vor Ablauf erreichen.
Herzliche Grüße aus dem Saarland
Jutta und Andreas -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 24.06.2021Bitte unterzeichnet die Petition "Stadttauben brauchen Taubenhäuser - Städte brauchen Taubenhäuser "
Hier geht´ s zum Link:
www.openpetition.de/petition/online/stadttauben-brauchen-betreute-taubenhaeuser-staedte-brauchen-betreute-taubenhaeuser#petition-main
Herzlichen Dank -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 24.06.2021Nur noch wenige Tage und die Petition "Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser" läuft aus. Bitte unterzeichnet und verteilt die Petition damit wir das Sammelziel erreichen. Taubenhäuser sind Heimat und Rückzugsorte für die Stadttauben und der Eieraustausch dort gewährleistet die wichtige und tierschutzkonforme Geburtenregulierung. Anmerkung: Pro Haushalt können 5 Unterschriften mit Angabe derselben Emailadresse geleistet werden.
Herzlichen Dank aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt
Debatte
Diese Petition ist eine wunderbare Gelegenheit für Schweinefreunde sich für ihre Lieblinge einzusetzen. Gnaden- bzw. Lebenshöfe, Vereine sowie Tierrechtsorganisationen und auch private Schweinehalter sollten auf jeden Fall diese Petition unterstützen. Ich wünsche der Petition jedenfalls ganz viel Erfolg !
Bewusste Irreführung! Vom Initiator wird behauptet dass: (Zitat:)Laut den Veterinärämtern sollen nämlich generell auch diese, ...., überwiegend als Minipigs bekannt, bei Auftreten von ASP in sogenannten Sperrbezirken gekeult werden, auch wenn sie nachweislich nicht mit ASP infiziert sind.(Zitat Ende) In den Richtlinien über den Umgang mit der Tierseuche ist aber lediglich von der Tötung der BETROFFENEN BESTÄNDE die Rede.