Kindeswohl
Fragen Sie doch mal Zhasmin selbst ob diese Abschiebung ihre Vorstellung von Kindeswohl entspricht. Sie wurde zwei Wochen nach der Abschiebung 14 Jahre alt und hätte dann ganz gewiss einen "Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung für gut integrierte Jugendliche" (Aufenth. Ges. Par. 25) gestellt.
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