Die Asyl- und Migrationsansätze der Bundesregierung sowie der untergeordneten Behörden unterminiert die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
Nachweis eines Verstoßes gegen Artikel 2 des Grundgesetzes
Darstellung, dass das Vorhaben quantitativ belegbar für die Bürger von Rott sowie deren Nachbargemeinden im deutlichen Konflikt zu Artikel 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht.
Aufruf zur Prävention von der Basis, d.h. Druck erzeugt eben Gegendruck und die Flüchtlingsströme sind mittels eines legitimen Werkzeugs in die Gegenrichtung zu lenken.
Migration ist ein globales Problem, an dem die westlichen Industriestaaten, allen voran Europa eine wesentliche Mitschuld tragen. Menschen, die wegen Krieg und Hunger eine neue Heimat suchen, muss geholfen werden. Als geeignete Erstunterkünfte Schulsporthallen zu verwenden ist allerdings ein Armutszeugnis unserer Gesellschaft und versäumter Politik.
Die Notwendigkeit einer solchen Petition bestätigt, dass die Behörden mit der Problematik Asyl/Migration überfordert sind und daher nicht mehr ihrem Auftrag, die Grundwerte unseres Zusammenlebens zu schützen
Quelle: Vortrag des Landrats Lederer am 25.10.2023 - siehe youtube.com
wo wären unsere Flüchtlinge nach dem Krieg abgeblieben, wenn jeder nur an sich gedacht hätte und fadenscheinige Argumente in den Raum stellt. Ich schäme mich für diese Grundhaltung und deren peinliche Ausführungen. 'Es gibt für alles eine gute Lösung und dass Flüchtlinge "Kinder anlangen" ist ja wohl das Letzte, was man als Argument gegen eine Unterkunft ins Feld führen darf.
Gemäß den Leitlinien aus dem 8. Infobrief vom Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 4. September 2020 für alle haupt- und ehrenamtlich Täti- gen sowie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration soll nach Absatz (1) "...1. Individueller Wohnbereich Zum individuellen Wohnbereich zählen die Wohn-/Schlafräume. Pro vorgehaltenem Platz soll eine durchschnittliche Wohn-/Schlafraumfläche von sieben Quadratmetern nicht unterschritten werden."
Gemäß "Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in den verschiedenen Gebietskulissen (Gesetzgebungsstand: 26. April 2022)" der bay. Staatsregierung (siehe https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/25_hinweise-fluechtlingsunterbringung-neufassung.pdf) ist eine Unterbrinung in einem Gewerbegebiet UNZULÄSSIG und u.U. nur bis max. 31.12.2024 und dann nur max. auf 3 Jahre befristet erlaubt.
Immer schön weltoffen sein und offene Grenzen haben wollen, aber dann wenn die Ankömmlinge vor der eigenen Haustüre untergebracht werden dagegen sein. SO GEHT ES NICHT!!! Die Tatsache, dass im Petitionstext gegendert wird zeigt ja schon aus welchem Spektrum die Leute kommen, die diese Petition erstellt haben - sicher keine Leute, die das Problem an der Wurzel packen wollen und illegale Migration abschaffen wollen; es soll halt nur nicht einen selbst tangieren.
CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und die neue Linke, alle unterstützen sie die geopolitischen Gründe für Massenmigration, jeder, der diese Parteien wählt, soll das bekommen, was er wählt ...