paritätische Mitbestimmung
2 Wesentliche Punkte: 1. Es gibt das Berliner Betriebe Gesetz. Dies war 1993 die Antwort unserer Gewerkschaft auf die Privatisierungs- und Ausgliederungsbestrebungen der Berliner Politik. Gerade deshalb haben wir besonderen Wert auf die Mitbestimmung gelegt. Insbesondere die Prärität ohne Doppelstimmrecht des/der Vorsitzenden. Trotz einiger Gespräche konnten wir den Energietisch nicht überzeugen, dieses Gesetz zur Grundlage zu nehmen. Da das Anliegen notwendig ist, haben wir trotzdem die Ziele immer positiv bewertet. Bei einer Entscheidung über ein Gesetz, dass diese Mitbestimmung nicht vo
Quelle: Beschluss der ver.di BSR Betriebsgruppe