Steigende Belastung der Arbeitsgerichte
Das an den gegenwärtig geringen Eingangszahlen orientierte Gesetzesvorhaben verkennt, dass die Belastung der Arbeitsgerichte starken Schwankungen unterworfen ist. Nach dem Auslaufen der Kurzarbeit wird es vermutlich zu vielen Insolvenzen, zu abertausend betriebsbedingten Kündigungen und zu einem enormen Anstieg insbesondere der Kündigungsschutzklagen kommen. Wer in dieser Situation Arbeitsgerichte schließt, missachtet den in der Verfassung verankerten Justizgewährungsanspruch, der im Übrigen kurze Wege zu den Gerichten voraussetzt.
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