Behörde/Gesetze
Vielleicht sollte die Petition nicht an den Eigentümer/ Verkäufer geschickt werden, sondern an eine Behörde ( Sen. Lohse), gfls. m. d. B. um Weiterleitung an die zuständige Aufsichtsbehörde ( obere Wasserbehörde/ Wasserbehörde und/oder Bergamt ??) und mit Aufforderung zur Handlung bis zum .... - mit Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei Untätigkeit (jur. vorab abklären!?) Es gibt so viele Gesetze ( BremWG, WasserhaushaltG, BBodSchG) die unsere Umwelt schützen soll, da muss man doch den Behörden einheizen. !!! Den Eigentümer wird's nicht so interessieren.
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