Radfahrer in die Pflicht nehmen
Die damit einhergehende Kostenlast soll wieder im Rahmen der allg. Daseinsvorsorge letztlich auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Wenn insbesondere Fahrradfahrer einen entsprechenden Ausbau verlangen, sollte dies auch auf deren Kosten entstehen (bspw. durch die Erhebung einer Steuerlast bei der Nutzung von Lastenfahrrädern, weil davon nicht zuletzt auch eine Betriebsgefahr ausgeht - Stichwort: Kennzeichnungspflicht)
Quelle: Ein genervter Autofahrer