Willkürlicher Trassenverlauf entgegen der Beschlussvorlage im BVWP20-30
Das Erfordernis für einen Planungsstopp ist gegeben. Dem zu Beginn formulierten Ziel, den Fernverkehr aus den Ortschaften Wahlitz, Menz, Königsborn und Heyrothsberge zu verbannen konnte Jeder folgen und leicht zustimmen. Welche Konflikte insgesamt entstehen werden, war damals nicht vollends absehbar. Nach jahrelangen Voruntersuchungen wurde für die B 184n ein Trassenverlauf festgelegt, der die verschiedenen Verkehrswege östlich der Bahntrasse bündelt. Die Beschlussvorlage der Deutschen Bundestages hierzu ist eindeutig. Inzwischen gibt es durch die Verkehrsplaner jedoch eine Vorzugsvariante, we
Quelle: www.bvwp-projekte.de/strasse/B184-G10-ST-T3/B184-G10-ST-T3.html#h1_alternativenpruefung